MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Kirchliches Arbeitsrecht vor dem EuGH

Generalanwältin: Kündigung wegen Kirchenaustritt ist diskriminierend

Eine Schwangerschaftsberaterin war wegen Kirchenaustritts gekündigt worden. Diskriminierung, meint die Generalanwältin des EuGH.
Gerichtshof der Europäischen Union EuGH
Foto: IMAGO/Joko | Einflussreich: der EuGH in Luxemburg.

Ein weiterer juristischer Dämpfer für die kirchliche Selbstbestimmungsrecht? Am vergangenen Donnerstag hat die Generalanwältin Laila Medina vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg argumentiert, dass sich eine Kündigung wegen des Kirchenaustritts nicht rechtfertigen lasse. Die Katholische Schwangerschaftsberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und der Caritas hatte einer Mitarbeiterin vor sechs Jahren gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Sie ging dagegen am Bundesarbeitsgericht (BAG) vor – und schaffte es bis nach Luxemburg. Der Schlussantrag der Generalanwältin gilt als einflussreich. Das Gericht muss dem Antrag zwar im Urteil nicht folgen, tut dies aber häufig.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
21,25 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht