Ein weiterer juristischer Dämpfer für die kirchliche Selbstbestimmungsrecht? Am vergangenen Donnerstag hat die Generalanwältin Laila Medina vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg argumentiert, dass sich eine Kündigung wegen des Kirchenaustritts nicht rechtfertigen lasse. Die Katholische Schwangerschaftsberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und der Caritas hatte einer Mitarbeiterin vor sechs Jahren gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Sie ging dagegen am Bundesarbeitsgericht (BAG) vor – und schaffte es bis nach Luxemburg. Der Schlussantrag der Generalanwältin gilt als einflussreich. Das Gericht muss dem Antrag zwar im Urteil nicht folgen, tut dies aber häufig.
Generalanwältin: Kündigung wegen Kirchenaustritt ist diskriminierend
Eine Schwangerschaftsberaterin war wegen Kirchenaustritts gekündigt worden. Diskriminierung, meint die Generalanwältin des EuGH.
