Die AfD will – erklärtermaßen – die Union zerstören. Das braucht nicht skandalisiert werden. Politik ist schließlich kein Streichelzoo. Awareness-Zonen sind dem politischen Ideenwettbewerb fremd. Wer hier zu spät kommt, den bestrafen die Wähler gnadenlos. Wer Politik ausschließlich als sozialdarwinistischen Verdrängungskampf liest, mag damit sicher nicht immer auch schon goldrichtig liegen, aber er liegt – ironischerweise, genauso sicher – damit auch niemals gänzlich falsch. „Krieg“, heißt es bei dem preußischen Generalmajor und Militärwissenschaftler Carl von Clausewitz (1780–1831), so stumpf wie zutreffend, sei „die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“. Was den Gedanken erlaubt, in der Politik werde zumindest nicht mit Wattebäuschchen geworfen. So zugerüstet, lohnt es selbst, Aktionen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, Aufmerksamkeit zu schenken und kritisch zu hinterfragen.
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung einen Antrag der AfD beraten, auf den all das zutrifft. Der Antrag (Bundestagsdrucksache 21/6927) trägt den Titel: „Pro Familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – Ungeborenes Leben schützen“. Mit ihm will die AfD der Planned-Parenthood-Tochter Pro Familia nach US-amerikanischem Vorbild die Mittel entziehen. Am späten Donnerstagabend debattierte also der Bundestag ab 21.45 Uhr in Erster Lesung 20 Minuten lang einen Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an Pro Familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“. Begründet wird die Forderung in dem AfD-Antrag unter anderem damit, Pro Familia fehle die „nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderliche Grundeinstellung, die die Gewähr dafür bietet, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten.“
Vorwürfe bleiben erstaunlich vage
Das mag zutreffen. Doch bleiben die diesbezüglich von der AfD erhobenen Vorwürfe erstaunlich vage. Das räumt die AfD in dem mit erkennbar heißer Nadel gestrickten Antrag, der erst am Donnerstag selbst einsehbar war, sogar ein. So heißt es dort: „Zwar handelt es sich um nicht repräsentative Einzelfälle, doch in diesen Einzelfällen zeigt sich ein fehlendes Bewusstsein für die rechtlichen Vorgaben wie die schon angesprochene Grundeinstellung, und sie sind möglicherweise auch Auswirkungen unzureichender organisatorischer Trennung von Beratungsstelle und Abtreibungspraxis, was ein materielles Interesse der Beratungsstelle an einer Abtreibung nicht ausschließen lässt.“
„Nicht repräsentativ“, „Einzelfälle“, „möglicherweise“, „nicht ausschließen“ – alles Formulierungen, die Wasser auf die Mühlen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke sind, die der AfD in der Debatte denn auch vollmundig vorwarfen, Frauen als „Gebärmaschinen“ zu betrachten und mit ihrem „fehlerhaften Antrag“ 180 Pro-Familia-Beratungsstellen in Deutschland abschaffen zu wollen und die Frauen mit ihren Nöten allein zu lassen. Auf Nachfrage der Tagespost erklärte die Initiatorin des Antrags, die AfD-Abgeordnete Martina Kempf: „Mein Antrag ist keine an kranken, taktischen Spielchen ausgerichtete Aktion, sondern der Sache verpflichtet, nämlich dem Lebensschutz.“ Es sei Aufgabe der Opposition, „eigene Politikvorschläge zu erarbeiten“. Auch gehöre der Lebensschutz keiner Partei. „Jeder darf ihn wichtig nehmen und entsprechende Anträge mit seiner Stimme unterstützen. Das ist Demokratie. Die Wähler können am Ende selbst entscheiden, wer den Lebensschutz glaubwürdig vertritt.“
Wenzel: Die AfD ist keine Lebensschutzpartei
Gut gebrüllt, Löwin. Das Dumme ist nur: Wenn der Antrag nicht vorrangig das Ziel verfolgt, der Union Schaden zuzufügen und ihr die noch verbliebenen Stammwähler abspenstig zu machen, ist er gänzlich überflüssig. Denn die AfD weiß, dass ihr Antrag keinerlei Chance auf eine Mehrheit im Parlament hat. Und noch etwas kommt hinzu: Lebensrechtler, die sich von der AfD umarmt und mit ihren Forderungen gesehen fühlen, bedienen damit auch das von Grünen und Linken erschaffene, zwar falsche, aber wirkmächtige Narrativ, Lebensrechtler seien rechts(extrem). Bei Licht betrachtet schützt der Antrag also nicht nur kein einziges ungeborenes Kind im Mutterleib, er schadet sogar der Lebensrechtsbewegung als Ganzer.
Führende Lebensrechtler in Deutschland zeigen sich denn auch alarmiert. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, sagte der Tagespost, grundsätzlich müsse gelten: „Richtige Forderungen werden nicht falsch, nur weil sie der Falsche erhebt.“ Wer jedoch die AfD aufmerksam beobachte, wisse auch, dass sie keine „Lebensschutzpartei“ sei. So stehe die AfD hinter den Regelungen des Paragrafen 218 StGB. „Diskussionen in vergangenen Legislaturperioden konnte man entnehmen, dass sie auch die Kassenfinanzierung der künstlichen Befruchtung unterstützt hat. Ferner gibt es keine Positionierung der Partei gegen die Suizidassistenz, da hier die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Auch bei der Organspende herrschen unterschiedliche Auffassungen in der AfD‚ . Es gibt also keine einzige geschlossene Positionierung, die ein entsprechendes Narrativ der ‚AfD als Lebensschutzpartei‘ rechtfertigen würde.“
Jedem, der seine Schwerpunkte bei Wahlen im Lebensrecht setzt, sei daher „angeraten, das Programm und auch die Äußerungen der Fraktion im Bundestag ebenso genau und kritisch zu prüfen, wie bei anderen Parteien auch“, so Wenzel. CDU und CSU hätten den Lebensschutz in ihren Grundsatzprogrammen festgeschrieben, die CSU nenne sich gar „Partei des Lebensschutzes“. „Das ist ein starker Anspruch, den wir als CDL natürlich begrüßen. Aber wir erwarten hier auch eine konsequente Umsetzung in konkretes politisches Handeln, das heißt, offensiv vorangehen und keine Lücken lassen, welche die AfD dann vermeintlich füllt“, so Wenzel weiter.
Der politische Gegner soll markiert und vorgeführt werden
Ähnlich äußerte sich auch die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, die in einer Pressemitteilung „die Stoßrichtung des Antrags“ begrüßte. „Allerdings dürfte er ins Leere laufen und am Ende vor allem dazu dienen, den politischen Gegner vorzuführen“, so Kaminski weiter. Dass der Antrag der AfD ausschließlich auf die Streichung der Fördermittel abziele, „nicht aber ein politisch eher durchsetzbares Qualitätsmanagementkonzept fordert, das erkennbar dem Leben dient“, werfe Fragen auf. Und da Pro Familia „eng mit politischen Entscheidungsträgern“, etwa bei öffentlichen Anhörungen oder Expertenkommissionen, kooperiere und einzelne MdBs „Funktionsträger bei Pro Familia sind oder waren“ und eine Mehrheit für den Antrag nicht zu erwarten sei, dränge sich der Eindruck auf, der AfD gehe es darum, „den politischen Gegner zu markieren – in diesem Fall die CDU, deren Mitglieder mit überwältigender Mehrheit (93,5 Prozent laut der Mitgliederbefragung 2023) im Lebensrecht einen wichtigen Auftrag ihrer Partei sehen“.
Der CSU-Abgeordnete Ralph Edelhäußer machte in der Debatte bella figura zum bösen Spiel. „Selbstverständlich muss jede anerkannte Beratungsstelle die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ziel der Beratung ist es, dass Frauen Wege aufgezeigt werden, wie ein Leben mit dem Kind gelingen kann. Und genau daran müssen sich alle Träger auch messen lassen, egal wie sie heißen. Sollte es Hinweise auf Regelverstöße geben, müssen die auch sorgfältig überprüft werden und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Dafür gibt es ein rechtsstaatliches Verfahren. Aber pauschale Vorverurteilungen eines gesamten Trägers, die ersetzen so ein rechtsstaatliches Verfahren nun wirklich nicht“, so Edelhäußer. Daher lehne die Union den Antrag ab.
Unzureichende Evaluation
So richtig und nachvollziehbar das auch sein mag, die Ablehnung eines Antrags ersetzt kein eigenes Politikangebot. Und für ein solches gäbe es hier durchaus Bedarf. So unterliegen zwar die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen den Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) sowie denen der jeweiligen Landesgesetzgebung. Im Freistaat Bayern etwa muss mindestens alle drei Jahre überprüft werden, ob die Beratungsstellen die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung noch erfüllen. Doch eine bundesweite, regelmäßige Evaluation aller Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, wie sie sowohl seit Langem von Lebensrechtlern als auch in der wissenschaftlichen Literatur immer wieder gefordert wird, gibt es bislang nicht.
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