Ist es denkbar, dass der Tierschutzbund die Forderung erhebt, Schlachthöfe sollten das Schächten einführen? Oder dass der Kinderschutzbund verlangt, Kinderärzte sollten sich an der Genitalverstümmelung von Mädchen beteiligen? Natürlich nicht. Und warum nicht? Weil – so werden Sie vermutlich denken – niemand derart hirnverbrannt sein kann. Stimmt’s?
Tja, nur ist das leider falsch. Katholiken kriegen auch das hin. Anfang der Woche hat die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ein Positionspapier zum Paragrafen 218 StGB in die Öffentlichkeit entlassen, das selbst die absurden fiktiven Forderungen der Kinder- und Tierschutzbünde noch schlägt. In dem elf Seiten schwachen Papier, das sich über weite Strecken so liest, als hätten Lobbyisten von „Pro Familia“ oder „Doctors for Choice“ den Autorinnen die Feder geführt, fordert der Verband allen Ernstes, katholische Krankenhäuser sollten vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen.
Algermissen: „Völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich“
Damit nicht genug: Finanzieren soll das hunderttausendfache Gemetzel die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten. Und damit auch Katholiken. Also solche, deren Lehramt in der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes – Über die Kirche in der Welt von heute“ schwarz auf weiß festhält: „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen“ (GS, Ziff. 51).
Mit anderen Worten: Die kfd, eigenen Angaben zufolge mit rund 265.000 Mitgliedern der größte katholische Frauenverband in Deutschland, fordert, katholische Krankenhäuser sollten „verabscheuenswürdige Verbrechen“ durchführen. Der emeritierte Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, hat also völlig recht, wenn er zu dem Ergebnis kommt, das Papier sei „völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich“, verharmlose und relativiere das Tötungsverbot.
„Krasse Uninformiertheit“: ein schmeichelhafter Vorwurf
Eigenen Angaben zufolge soll der Verabschiedung des Papiers, das den Titel „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ trägt, „ein intensiver Meinungsprozess von zwei Jahren“ vorausgegangen sein. Einer, bei dem „Expertinnen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie“ zu Rate gezogen worden seien und die „Vielschichtigkeit des Themas deutlich“ geworden sei, weshalb sich die „unterschiedlichen Perspektiven und Argumente, auch innerhalb der kfd“ in dem Papier widerspiegelten.
Wer sich auch nur halbwegs mit der Erstellung solcher Papiere auskennt, kauft nichts davon. Schon die zwei (!) Endnoten, welche lediglich die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte ELSA-Studie und das Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen ausweisen, sprechen gegen ein solches Narrativ. Vom Inhalt ganz zu schweigen. Und wenn die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, den Autorinnen „krasse Uninformiertheit“ vorhält, ist selbst das noch schmeichelhaft formuliert.
Unsinnig und faktenfrei
In Wahrheit fabulieren hier Blinde von der Farbe. Nur ein Beispiel: Wie die kfd spätestens seit der Causa Brosius-Gersdorf hätte wissen müssen, können die Krankenkassen nach geltender Gesetzeslage und Rechtsprechung keine Kosten für rechtswidrige Leistungen übernehmen und damit nicht für 96 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen, die dem Statistischen Bundesamt jedes Jahr gemeldet werden.
Die Forderung der kfd, die Krankenkassen sollten die Kosten für vorgeburtliche Kindstötungen übernehmen – die kfd selbst spricht verharmlosend von „Schwangerschaftsabbrüchen“ – ist also völlig unsinnig. So, wie hier, ließe sich das ganze Papier, Stück für Stück, zerlegen. Angefangen bei der undifferenzierten Einstufung der „Pille danach“ als Kontrazeptivum, über die Forderung der Veröffentlichung einer Liste mit Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen (eine solche führt die Bundesärztekammer seit dem Jahr 2019), über die Behauptung, es gebe zu wenig Abtreibungseinrichtungen (hier hätte bereits ein Blick in die ELSA-Studie genügt. Wer es genauer wissen will, erkundigt sich bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, DGGG) bis zur halluzinierten Belästigung abtreibungswilliger Schwangerer vor Abtreibungspraxen und Beratungsstellen (wurde sowohl von Gerichten als auch von Experten bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages widerlegt) und der genauso belegfreien Verleumdung von Lebensrechtlern als „rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen“.
Verstoß gegen das „Nutella“-Prinzip
Nur lohnt eine solche Mühe gar nicht. Die Milch ist verschüttet. Die kfd, der Ende März dieses Jahres mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Anne König ihre Bundesvorsitzende abhandenkam (womöglich auch genau deshalb), täte gut daran, das Papier entweder zurückzuziehen oder sich umzubenennen. Denn wo katholisch draufsteht, muss, dem „Nutella“-Prinzip folgend, auch katholisch drin sein. Und das ist hier – eigentlich unfassbar – nicht der Fall.
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