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Erschütternde Zahlen

Was die Abtreibungsstatistik der letzten 50 Jahre zeigt, schildert der Sozialethiker Manfred Spieker in einem Gastbeitrag.
Abtreibungsgegner fordern Abschaffung von § 218
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | In den vergangenen Jahren pendelten die jährlichen Abtreibungszahlen um die 100.000.

Die vor 50 Jahren, am 22. Juni 1976, in Kraft getretene Reform des Abtreibungsstrafrechts legalisierte in Deutschland die Tötung ungeborener Kinder. Die Bischofskonferenz hatte schon vor der Reform gewarnt: „Diese Regelung erschüttert das Fundament unseres Rechtsstaates, sie zerstört das sittliche Bewusstsein und macht die Gesellschaft nicht menschlicher, sondern unmenschlicher“, und sie äußerte die Erwartung an katholische Krankenhäuser und katholische Ärzte, jede Mitwirkung an Abtreibungen zu unterlassen.

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Mit der Reform wurde auch eine Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser an das Statistische Bundesamt eingeführt. Seit 1977 gibt es die Statistik. Auch die DDR, die den Schwangerschaftsabbruch 1972 legalisierte, hatte eine Abtreibungsstatistik. Die westdeutsche Statistik verzeichnete 1977 54.309 und 1978 75.548 Abtreibungen. Dies veranlasste den damaligen Präsidenten des ZdK, den am 8. Juni verstorbenen Hans Maier, beim Katholikentag 1978 in Freiburg, die Katholiken dazu aufzurufen, sich wegen der Tötung ungeborener Kinder zu empören: „Wir müssen den Zorn wieder lernen gegen diese Dinge. Ein Volk, das sich nicht mehr empören kann, ist verloren.“

Gesamtzahl der getöteten Kinder seit 1976 entspricht Einwohnerzahl Bayerns

Bischöfe und Zentralkomitee kämpften damals noch gemeinsam. In den vergangenen Jahren pendelten die jährlichen Abtreibungszahlen um die 100.000. Zusammengefasst verzeichnen die Statistiken in Deutschland bis zum 31. Dezember 2025 6.794.045 und bis Ende März 2026 rund 6,82 Millionen Abtreibungen. Hinzu kommt eine Dunkelziffer in vergleichbarer Höhe.

Dass die Zahlen des Statistischen Bundesamtes bis zur erneuten Reform der Paragraphen 218 ff. 1995 die Realität nicht spiegelten, erklärte das Statistische Bundesamt regelmäßig. Viele Ärzte würden die Meldepflicht missachten. Allein die Abrechnungsstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wies für Abtreibungen immer deutlich höhere Zahlen aus. Hinzugezählt werden müssen privat oder unter falschen Ziffern abgerechnete oder im Ausland durchgeführte Abtreibungen. Entsprechen schon die offiziell gemeldeten Abtreibungszahlen der Einwohnerzahl Hessens plus Bremens, so entspricht die Gesamtzahl der getöteten Kinder seit 1976 der Einwohnerzahl Bayerns.


Der Autor ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften.

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Manfred Spieker

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