Die vor 50 Jahren, am 22. Juni 1976, in Kraft getretene Reform des Abtreibungsstrafrechts legalisierte in Deutschland die Tötung ungeborener Kinder. Die Bischofskonferenz hatte schon vor der Reform gewarnt: „Diese Regelung erschüttert das Fundament unseres Rechtsstaates, sie zerstört das sittliche Bewusstsein und macht die Gesellschaft nicht menschlicher, sondern unmenschlicher“, und sie äußerte die Erwartung an katholische Krankenhäuser und katholische Ärzte, jede Mitwirkung an Abtreibungen zu unterlassen.
Erschütternde Zahlen
Was die Abtreibungsstatistik der letzten 50 Jahre zeigt, schildert der Sozialethiker Manfred Spieker in einem Gastbeitrag.
