Abtreibung in katholischen Krankenhäusern, kostenlose Verhütungsmittel und die Abgrenzung von „sogenannten Lebensschützer*innen“: Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hat, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung der Laienorganisation heißt, auf ihrer Bundesversammlung am Wochenende in Mainz „richtungsweisende Beschlüsse“ gefasst. Insbesondere haben die Delegierten ein Papier mit dem Titel „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ verabschiedet, das einen vorausgegangenen zweijährigen „Meinungsbildungsprozess“ zur Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 218 widerspiegeln soll. In den letzten Tagen der scheidenden Regierung Scholz im Frühjahr 2025 hatte eine Parlamentariergruppe letztlich erfolglos versucht, im Bundestag eine „Entkriminalisierung“ der Abtreibung beschließen zu lassen.
Die kfd, nach eigener Auskunft größter katholischer Frauenverband mit 265.000 Mitgliedern, nimmt mit dem neuen Positionspapier nun im Nachhinein Stellung. „Grundsätzlich“, so heißt es in der „Einführung“ des elfseitigen Papiers, stelle die Austragung eines Kindes einen „hohen Wert“ dar. Eine Schwangerschaft sei ein „zutiefst menschliches Geschehen“; auch für die kfd gelte, dass das Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginne. Man habe sich im Übrigen entschieden, den Begriff „ungeborenes Leben“ zu verwenden, da „ungeborenes Kind“ eine „einseitige Wertung“ darstelle – ebenso wie „Embryo“ oder „Fötus“. Der Meinungsbildungsprozess, so das Papier weiter, habe schließlich eine „bemerkenswerte Balance“ zwischen Argumenten für und wider den Paragrafen 218 hergestellt. Diese Situation spiegele wider, dass „sowohl das Bedürfnis nach einem klaren gesetzlich geregelten Schutz des ungeborenen Lebens als auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau in der kfd ernst genommen werden.“
Die Kirche, so das Papier, gebe grundsätzlich dem Schutz des ungeborenen Lebens Vorrang. Für die abweichende eigene Bewertung macht die kfd geltend, dass auch in der theologischen Tradition anerkannt werde, dass ein Mensch „auch dann seinem Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu kirchlichen Vorgaben steht.“ Der Schwangerschaftskonflikt bleibe jedenfalls ein Feld ethischer Spannung. Außerdem habe die „männliche Dominanz in Theologie und Kirchenhierarchie“ zu einer „besonders eingeschränkten Sicht auf die vielfältigen Dimensionen von Sexualität, insbesondere auch auf die weibliche Selbstbestimmung in diesem Bereich“ geführt. Die damit einhergehende „Normierung von Geschlechterrollen“ und „Kontrolle über Sexualität und Fortpflanzung“ werde „als Einschränkung persönlicher Freiheit deutlich gespürt“ und übe starken Einfluss auf die Gewissensentscheidung aus. „Eine zeitgemäße Perspektive bedeutet, diese Prägung wahrzunehmen und partnerschaftliche Verantwortung als gemeinsamen Auftrag zu verstehen“, so das Papier.
Zum Thema „sexuelle Bildung“ schreiben die Delegierten, „empirische Befunde“ würden darauf hinweisen, dass „umfassende Sexualbildung“ mit einem „verantwortlicheren Sexualverhalten und geringeren Raten ungewollter Schwangerschaften“ verbunden sei, während (von der kirchlichen Lehre gedeckte) „rein abstinenzorientierte“ Programme „keine vergleichbare Wirkung“ zeigen würden. Diese sexuelle Bildung solle „frühzeitig und fortlaufend vom Kindesalter an für alle Geschlechter“ stattfinden und altersentsprechend über „Körperlichkeit, Selbstbestimmung und Verhütung“ informieren. Jedes Bistum solle dazu eine eigene Ansprechperson vorsehen. Dazu passend fordert die kfd, dass Verhütungsmittel allen kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen.
Abtreibung auch in katholischen Krankenhäusern
Im konkreten Schwangerschaftskonflikt sieht die Laienorganisation die „Entscheidung“ ganz bei der Frau, die sich nicht erklären müsse. In der Schwangerschaftskonfliktberatung solle daher versucht werden, „beide Seiten“ – also das Recht des ungeborenen Lebens wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau – „so gut wie möglich zu berücksichtigen“. Ziel sei es, „der Komplexität der Situation gerecht zu werden, ohne zwei Leben gegeneinander auszuspielen.“
Eine flächendeckende medizinische Versorgung „hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruchs“ sei nicht gewährleistet, kritisiert die kfd. Diese Versorgungslücke „gefährdet die körperliche und seelische Gesundheit ungewollt Schwangerer und muss dringend geschlossen werden“. Außerdem fordern die Frauen, „dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen“. „Diskriminierung und Stigmatisierung im Gesundheitswesen“ seien abzubauen, ebenso wichtig sei bei Abtreibungen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Es bedürfe zudem „einer qualifizierten Ausbildung von Medizinstudierenden und Ärzt*innen sowie einer verpflichtenden medizinischen Fort- und Weiterbildung zum Thema Schwangerschaftsabbruch.“
Aggressiver Marsch für das Leben?
Lebensschützern wirft die kfd zweierlei vor. Zum einen greife eine „ethische Position, die sich ausschließlich auf die Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen konzentriert“ zu kurz, „wenn sie nicht zugleich die materiellen, sozialen und bildungsbezogenen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern in den Blick nimmt“. Die kfd setze sich daher „gesellschaftlich, kirchlich und innerhalb des Verbandes“ für eine „Sensibilisierung gegenüber den realen Belastungen von Eltern und Kindern“ ein. Andererseits warnt sie vor einer „unkritischen“ Unterstützung von „sogenannten Lebensschützer*innen, die mit Kundgebungen wie dem ‚Marsch für das Leben‘/‚1.000 Kreuze‘ seit Jahren laut und aggressiv für sich beanspruchen, ‚jedes Leben (zu) schützen‘.“ In vielen Ländern, auch in Deutschland, würden „durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen.“ Und weiter: „Über rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken.“
Dabei gehe es den Verantwortlichen „immer auch um einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf.“ Ihre „Anhänger*innen“, so die kfd, stammten „vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten.“ Auf Versammlungen der Lebensschutz-Bewegung würden „nicht nur antifeministische, autoritäre und christlich-fundamentalistische Inhalte und Positionen verbreitet“, sondern die Lebensschützer seien „bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich oder relativieren den Holocaust.“
Im Übrigen müsse der „Schutz von Beratungsstellen und Arztpraxen“ gewährleistet sein. Auch nach dem „Verbot von sogenannten Gehsteigbelästigungen“, einem Gesetz der Ampelregierung, das in einem 100-Meter-Radius um Beratungsstellen etwa verbietet, Schwangeren „entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen wissentlich die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen“, würden Schwangere „von radikalen Abtreibungsgegner*innen aus der ‚Lebensschutzbewegung‘ bedrängt, eingeschüchtert oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck gesetzt, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen.“
Die kfd, so heißt es im „Fazit“, möchte „grundsätzlich, dass Frauen unter den für sie bestmöglichen Bedingungen Mutter werden können“. Zugleich positioniere sie sich jedoch „gegen fundamentalistische und demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas.“ (DT/jra)
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