Die 26 Priester im Erzbistum München und Freising sehen sich in einem Loyalitätskonflikt, in den sie ihr Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, gebracht hat. Indes befindet sich auch Kardinal Marx in einem Loyalitätskonflikt, einem selbstverschuldeten allerdings. Der Politikwissenschaftler Mariano Barbato hat schon 2021, als es beim Synodalen Weg hoch her ging, analysiert, was geschieht, wenn die Bischöfe sich den Voten von Gremien unterwerfen: Der Kirchenfürst wird zum „Funktionär der Mehrheitsmeinung“. Da der katholische Klerus aber bereits in die kirchliche Hierarchie mit dem Papst an der Spitze eingebunden ist, entsteht eine doppelte Bindung. „Der zweifach gebundene Fürst muss nun entscheiden, welcher Verpflichtung er folgen will“, so Barbato. Konflikte sind da vorprogrammiert. Und sie setzen sich innerhalb der Bistümer fort, wie der Münchner Streit zeigt: Die Pfarrer müssen zwischen den Vorgaben ihres Bischofs und denen Roms wählen.
Nun ist die legale Revolution hin zur „Rätekirche“ bislang nicht zu Ende gebracht worden. Die Satzung eines dauerhaften nationalen Kirchengremiums namens „Synodalkonferenz“ befindet sich in der römischen Prüfschleife – und es ist nicht absehbar, ob und in welche Form sie von dort zurückkehrt. Die Hierarchie hat mit dem Prüfvorbehalt in Deutschland wieder einen Fuß in die Tür bekommen, nachdem der Synodale Weg als „Format sui generis“ (Marx) noch ohne römisches Placet auskommen wollte – und unter Papst Franziskus zwar Mahnschreiben verschickt, aber kein Machtwort gesprochen wurde.
Unklar, wie die Aktien der Deutschen in Rom stehen
Doch die Doppelbindung der Kirchenoberen ist auch ohne ihre Formalisierung längst Fakt. „Die Realität der Gremien ist heute schon wirklicher als die Idee der Klerikerherrschaft“, schrieb Barbato 2021. An den Räten und ihren Voten kommt hierzulande schon lange kein Bischof vorbei. Zwar „entfalten“ die Beschlüsse des Synodalen Weges „ von sich aus keine Rechtswirkung“, wie es in seiner Satzung heißt, trotzdem ist ein Umsetzungsdruck entstanden. Und der wurde bei der letzten Synodalversammlung im Januar 2026 in Stuttgart noch einmal deutlich verstärkt. Das geplante Nationalgremium soll, so wurde es in Stuttgart beschlossen, künftig das dauerhafte „Monitoring“ der Beschlussumsetzung in den Bistümern übernehmen.
Marx erhob in Stuttgart Einspruch: Rom wolle gerade nicht, dass die Synodalkonferenz zur „Oberinstanz“ werde, die die Bischöfe kontrolliert, gab er zu bedenken. Dem Münchner Kardinal schwante wohl, dass der zusätzliche Kompetenzaufwuchs die Erfolgsaussichten des Vorhabens in Rom nicht unbedingt vergrößern würde. Zumal seit dem Pontifikatswechsel unklar ist, wie die Aktien der Deutschen in Rom eigentlich stehen. Vergebens: Marx wurde überstimmt.
Unverbindlich verbindlich
Zu den (unverbindlichen) Beschlüssen des Synodalen Weges gehört der im März 2023 verabschiedete Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“. Aus ihm erwuchs die (unverbindliche) Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“, erarbeitet von einer Arbeitsgruppe und beschlossen von einem Gremium namens „Gemeinsame Konferenz“, in dem sich bereits seit 1976 regelmäßig zehn Vertreter der Bischöfe und zehn Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken treffen – zu unverbindlichen Beratungen. Im April 2025 wurde sie veröffentlicht. Im September 2025 deutete Papst Leo XIV. dann in einem Interview an, dass die deutsche Lösung nicht den vatikanischen Vorstellungen entspricht. Tatsächlich erlaubt Rom seit Ende 2023 „spontane Segnungen“ von Paaren. Das Dokument „Fiducia supplicans“ des Glaubensdikasteriums schließt jedoch liturgische Segensfeiern aus: Es darf keine eigenen Gottesdienste geben, die unweigerlich an eine Trauung erinnern würden.
Allerdings ging man in Deutschland davon aus, die vom Vatikan einen Spalt breit geöffnete Tür noch etwas weiter öffnen zu können. Die Richtung schien ja klar zu sein: Segnungen sind jedenfalls nicht mehr strikt ausgeschlossen – in der Frage, wie man das Ganze ausgestaltet, schien etwas interpretatorische Freiheit möglich zu sein.
In einem internen Brief, den der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Víctor Manuel Fernández, im November 2024, also im Vorfeld der Veröffentlichung, an die Deutschen geschickt hatte, wollten die Verantwortlichen kein Stoppschild erkennen, sondern vielmehr eine „Absprache“. Dass sich der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, nach dem Papstinterview im Herbst 2025 öffentlich darauf berief, war Fernández aber nicht recht: Über die Medien ließ er wissen, das Glaubensdikasterium habe „nichts gebilligt“.
Umsetzungsdruck
Zu diesem Zeitpunkt hatten einige Bischöfe die Handreichung schon ihren Amtsblättern abgedruckt – so richtig unverbindlich war sie damit nicht mehr. Trotz des inzwischen öffentlichen Dissenses mit Rom versandte Kardinal Marx das Papier in Form einer „Empfehlung“ an die Seelsorger. Dass diese trotz des Empfehlungscharakters einen Umsetzungsdruck verspüren, dürfte dabei intendiert sein.
Gleichzeitig steht auch Kardinal Marx unter Umsetzungsdruck – allein deshalb, weil es sowohl im Kirchenvolk als auch unter den Seelsorgern viele gibt, die für die Zurückhaltung bei dem Thema kein Verständnis haben. Im Erzbistum München und Freising wirken 21 „Queerseelsorger“. Die institutionelle Doppelbindung des Bischofs setzt sich auf diözesaner Ebene fort: Zwischen synodalen Erwartungen und römischen Vorgaben stehend, gibt Marx den Loyalitätskonflikt an seine Priester weiter – die sich nun zwischen ihrem Erzbischof und dem Papst entschieden müssen.
Dass Papst Leo XIV., kurz nachdem die Marx-Empfehlung öffentlich bekannt wurde, beim Rückflug von seiner Afrikareise vor Pressevertretern erklärte, „dass wir förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zustimmen“, dürfte die 26 Geistlichen ermutigt haben, in der Sache nun den Dienstweg zu beschreiten.
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