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Bischof Algermissen: kfd-Papier „geradezu unerträglich“

„Nicht katholisch“, „krasse Uninformiertheit“: Der emeritierte Fuldaer Bischof reagiert zusammen mit der ALfA-Vorsitzenden Cornelia Kaminski auf das § 218-Papier.
Heinz Josef Algermissen
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Der Fuldaer Alt-Bischof Heinz Josef Algermissen findet das kfd-Papier geradezu unerträglich.

Nach der Verabschiedung eines kontroversen Thesenpapiers zum Abtreibungsparagrafen 218 StGB durch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) gibt es erste entsetzte Reaktionen aus Klerus und Lebensschutzbewegung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag kritisieren der emeritierte Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen, Vorsitzender von „Seelsorge für das Leben“, und die Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski, das Papier scharf.

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„Dass ein katholischer Verband allen Ernstes die Forderung erhebt, dass vorgeburtliche Kindstötungen ‚auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen‘ (…), ist völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich“, so Algermissen. Gleiches gelte für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen. Das Positionspapier möge sogar gut gemeint sein, sei aber nicht katholisch.

Die Lehre der Kirche zu Abtreibungen sei auch der kfd bekannt – und es sei falsch, aus dem hohen Stellenwert des Gewissens des Einzelnen abzuleiten, eine Entscheidung für die Durchführung einer Abtreibung ließe sich mit der Berufung auf das eigene Gewissen rechtfertigen. „Wo das Gewissen einen solchen Rat erteilte, würde dadurch lediglich offenbar, dass das betreffende Gewissen nicht in hinreichender Weise gebildet wurde. Ein in rechter Weise gebildetes Gewissen wird die Lehre der katholischen Kirche sowohl in dieser als auch in anderen Fragen als verbindlich und persönlich verpflichtend betrachten“, so Algermissen weiter. Papst Leo habe auf seiner Spanienreise erst diese Woche vor dem Parlament in Madrid erklärt, jedes menschliche Leben müsse „von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden“. Wer sich davon distanziere, so Algermissen, „distanziert sich von der Kirche als mystischem Leib Christi und damit von Christus selbst.“

„Verleumdung von Lebensrechtlern“ 

Kaminski schreibt, das Positionspapier zeuge „an zahlreichen Stellen von einer derart krassen Uninformiertheit, dass man nur zu gerne wüsste, wer zu seinen Verfassern zählt“. So sei etwa die „Pille danach“ kein klassisches Verhütungsmittel, sondern entfalte frühabtreibende Wirkung, wenn sie nach dem Eisprung eingenommen werde. Auch gebe es längst eine Liste mit abtreibenden Praxen und Krankenhäusern, sodass diese nicht erst ‚zugänglich gemacht werden‘ werden müsse. Es gebe auch keine „Versorgungslücke“, die „dringend geschlossen“ werden müsse, wie unter anderem die im kfd-Papier zitierte ELSA-Studie selbst beweise. „Nahezu abenteuerlich mutet die Behauptung an, die angebliche Versorgungslücke führe zu einer Gefährdung des Lebens der Mutter auch bei gewollten Schwangerschaften“, so Kaminski weiter. Und schließlich gebe es kein Spannungsverhältnis des kindlichen Lebensrechts zum Selbstbestimmungsrecht der Frau, da „mit Ausnahme von Vergewaltigungen“ auch ungeplante Schwangerschaften „Folge selbstbestimmten Handelns“ seien.

Zu den Anwürfen der kfd direkt an die Lebensrechtsbewegung – etwa, dass die Lebensschützer „bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich“ seien, den Holocaust relativieren würden oder Frauen vor Abtreibungseinrichtungen belästigen würden – äußerte sich Kaminski ebenfalls. „Sprache und Tonalität lassen nicht nur jede Geschwisterlichkeit vermissen, sondern atmen genau die Aggressivität, die der Lebensrechtsbewegung unterstellt wird“, so die ALfA-Vorsitzende. „Ein Blick auf die Webseiten führender Lebensrechtsorganisationen, Gespräche mit ihren Vertretern oder ein Besuch bei einer ihrer zahlreichen Veranstaltungen“ hätte „für Klarheit sorgen können. Stattdessen entschied sich die kfd für die verbale Verleumdung von Lebensrechtlern.“ (DT/jra)

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