Die Kritik an dem von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) vergangene Woche veröffentlichten Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ reißt nicht ab. Auf dem Internet-Portal der Internationalen Katholischen Zeitschrift „Communio“ meldete sich jetzt die an der Franziskaneruniversität Steubenville lehrende Moraltheologin Katharina Westerhorstmann zu Wort. Westerhorstmann zufolge gehe es bei dem Papier um „die Wiederbelebung eines sozialistischen Verständnisses des Schwangerschaftsabbruches als legitimer Selbstbestimmung der Frau (bei gleichzeitigem Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen).“
Es sei „auffällig, wie sehr das kfd-Papier sprachlich von ursprünglich sozialistischen und feministischen Ansätzen durchzogen“ sei. „Trotz der Ablehnung von Autorität und Hierarchie“ offenbare das Papier „letztlich eine rücksichtslose Dominanz der Geborenen über die Ungeborenen.“ Dass hinsichtlich der Beratung „von geforderten ,wertfreien‘ Informationen die Rede ist“, bestätige, „dass die vorgegebene ,Balance‘ die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht impliziert und den Eindruck erweckt, als seien beide Optionen – die Abtreibung und die Entscheidung für das Kind – in gleicher Weise moralisch verantwortbar.“
Westerhorstmann: „Was zu Beginn als strittige Position der Fraktion der Kritikerinnen des Paragrafen 218 dargestellt wurde – nämlich dass es eine flächendeckende ,Versorgung‘ in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche brauche – wird später im Text als Forderung präsentiert: Die Versorgungslücke müsse ,dringend geschlossen werden‘. Da ist es nur folgerichtig, dass es anschließend heißt: ,Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.‘ Die Forderung nach ,flächendeckender Versorgung‘ hat schon in vergangenen Jahren, da der Begriff der ,Versorgung‘ impliziert, hier gehe es um ein ,Gut‘, dessen Allokation geboten sei.“ Dass sich die kfd „vom eindeutigen Schutz des menschlichen Lebens an dessen Anfang“ verabschiede, sei „erschütternd – und ist sicher nicht ,katholisch‘“, so Westerhorstmann.
Zuvor hatten bereits der emeritierte Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, und die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, deutliche Kritik an dem Papier artikuliert. Die Forderung der kfd, vorgeburtliche Kindstötungen müssten auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein, bezeichnete Algermissen, der auch Vorsitzender der Initiative „Seelsorge für das Leben“ ist, als „völlig inakzeptabel und geradezu unerträglich“. Gleiches gelte für die Forderung der Kostenübernahme von Abtreibungen durch die Krankenkassen: „Die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes im Mutterleib stellt keine Gesundheitsleistung dar. Auch eine ungewollte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Die Kosten für eine vorgeburtliche Kindstötung der Solidargemeinschaft der Versicherten aufladen zu wollen, verharmlost und relativiert das Tötungsverbot“, so der emeritierte Bischof. Kaminski warf den Autorinnen des Papiers „krasse Uninformiertheit“ vor.
Wer die im Positionspapier erwähnte ELSA-Studie „gelesen“ habe und „nicht bloß vom Hörensagen“ kenne, wisse auch: „Es gibt keinen Versorgungsengpass. Die Auswertung der ELSA-Studie zeigt vielmehr, dass 91 Prozent der befragten Frauen die Erreichbarkeit der Einrichtungen als eher gut oder sehr gut bewerteten. 90 Prozent der befragten Ärzte führten weniger als einen Schwangerschaftsabbruch pro Tag durch. Von einer ,Versorgungslücke‘, die ,dringend geschlossen‘ werden müsse, kann also keine Rede sein.“
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