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Was erlauben Spahn?

Politiker können von Bürgern nur Gefolgschaft erwarten, wenn sie universellen Prinzipien folgen, statt willkürlich und nach Gutsherrenart zu regieren. Von Stefan Rehder

In Berlin tragen sich derzeit merkwürdige Dinge zu. Jedenfalls aus der Sicht dessen, der sich weigert, seinen Sinn für Ordnungspolitik und Verhältnismäßigkeit beim Betreten des Reichstagsgebäudes zusammen mit dem Ausweis an der Sicherheitsschleuse abzugeben. Denn während Union und SPD sich anschicken, das Werbeverbot für Abtreibungen zu lockern, will die Große Koalition nun gegenüber Menschen, die darunter leiden, dass sie sich zum selben Geschlecht hingezogen fühlen, das ganz große Besteck auspacken und sogenannte „Konversionstherapien“ verbieten.

„Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vergangene Woche im Interview mit der „Tageszeitung“ (taz) und kündigte an, das Gespräch mit der zuständigen Ressortkollegin, Justizministerin Katarina Barley (SPD), suchen zu wollen. Das Gesetz müsse „klar genug sein, damit es Wirkung entfaltet“. Deshalb müsse das Verbot sowohl im Berufsrecht der Ärzte, als auch im Sozialrecht und im Strafrecht geregelt werden. Wörtlich sagte Spahn: „Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist. Die Grünen wollten damals eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Das finde ich nicht übermäßig abschreckend.“ Man muss kein Anhänger der Konversionstherapie sein, um das für absurd zu halten und mit Giovanni Trapattoni, Ex-Trainer des FC Bayern München, zu fragen: „Was erlauben Spahn?“ Man kann sogar in völliger Unkenntnis dessen, was die Konversionstherapie zu leisten vermag oder auch nur vorgibt, leisten zu können, aus guten Gründen gegen ein Verbot derselben sein. Nicht nur, weil auch niemand Hellseherinnen, Handlesern und Kartenlegern das Handwerk legt oder den Astro-TV-Kanal verbietet.

Sondern vor allem, weil es niemandem einsichtig zu machen ist, warum etwa eine Geschlechtsumwandlung erlaubt sein soll, aber eine Konversionstherapie nicht. Denn wenn es statthaft ist, dass jemand die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten in Anspruch nimmt, um sich seiner angeborenen Geschlechtsmerkmale zu entledigen, weil er unter dieser – frei nach Spahn – Gott gegebenen Gabe leidet, dann muss auch jeder, der darunter leidet, dass er sich vom selben Geschlecht angezogen fühlt, das Recht besitzen, sich diesbezüglich Rat und Hilfe zu suchen. Denn so wenig, wie die Frau, die beschließt, ihr Glück künftig als „Mann“ zu suchen, damit alle andere Frauen diskriminiert, so wenig diskriminiert ein Mann, der sich zu Männern hingezogen fühlt und deshalb Hilfe sucht, andere Homosexuelle. Mehr noch, wenn eine Regierung es für statthaft hält, dass Ärzte gegen Honorar (!) unschuldige und wehrlose ungeborene Kinder töten, wenn sich die Eltern nicht bereit finden, sie als Gott gegeben anzunehmen, mit welchem Recht kann dann diese Regierung Therapeuten verbieten, Menschen Hilfe anzubieten, die sich nicht bereitfinden, ihre sexuellen Neigungen als Gott gegeben anzunehmen? Als Minister mag Spahn die Macht haben, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Recht dazu hat er nicht. Auf Gott kann sich der Katholik dabei schon gar nicht berufen. Zwar verpflichtet der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Katholiken, homosexuellen Menschen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“. (KKK 2357) Zugleich lässt er jedoch keinen Zweifel daran, dass „homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“. Mehr noch: Weil sie „gegen das natürliche Gesetz verstoßen“ sind sie in „keinem Fall zu billigen“. (KKK 2357)

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CDU Gott Homosexuelle Jens Spahn Katarina Barley SPD Schwangerschaftsabbruch Stefan Rehder

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