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„Religionsfreiheit gegen öffentliche Gesundheit auszuspielen ist falsch“

Ehemaliger EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen COVID-Einschränkungen von Gottesdiensten in der Slowakei.
Jan Figel, ehemaliger Kommissar für Bildung und Kultur
Foto: ADF International | „Als Sonderbeauftragter war mir klar, dass die Europäische Union Religionsfreiheit außerhalb der EU nicht glaubwürdig fördern kann, wenn die Mitgliedstaaten Grundfreiheiten im eigenen Land nicht schützen", so Jan Figel

„Jeder hat das Recht, seinen Glauben auszuüben. Menschen dies zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch. Verbote von Gottesdiensten sind ein ungerechter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit.“ Mit diesen Worten begründet Ján Figel, ehemaliger Sonderbeauftragter für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU die Klage, die er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die 2021 beschlossenen Einschränkungen von Gottesdiensten in der Slowakei eingereicht hat. „Gerichtsentscheidungen in ganz Europa (zum Beispiel in Deutschland und Frankreich) haben gezeigt, dass Gottesdienstverbote eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen“, erklärte der slowakische Politiker und Vorsitzender der Christlich-demokratische Bewegung KDH sowie ehemaliger EU-Kommissar für allgemeine und berufliche Bildung und Kultur (2004-2009) und ehemaliger Verkehrsminister seines Landes (2010-2012).

Grundfreiheiten nicht geschützt?

Im Februar 2021 verlängerte die Slowakische Republik ihre Corona-Einschränkungen und verbot kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen sowie religiöse Gottesdienste. Ausnahmen wurden nur für Taufen und Hochzeiten mit bis zu sechs Personen gemacht. Figel: „Als Sonderbeauftragter war mir klar, dass die Europäische Union Religionsfreiheit außerhalb der EU nicht glaubwürdig fördern kann, wenn die Mitgliedstaaten Grundfreiheiten im eigenen Land nicht schützen.“

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Der Gerichtshof hat den Fall zugelassen und der slowakischen Regierung die Klage zugestellt. Damit ist der Fall einer der ersten, bei dem Europas oberstes Menschenrechtsgericht die Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit in Europa untersucht. Der ehemalige Sonderbeauftragte wird von ADF International unterstützt, einer juristischen Menschenrechtsorganisation, die sich weltweit für Religions- und Meinungsfreiheit einsetzt. ADF International tritt als „Co-Counsel“ beziehungsweise zweiter Prozessanwalt auf.

Zur Unterstützung von Ján Figels „Verteidigung der Religionsfreiheit“ führt Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International aus: „Die internationalen Menschenrechte schützen die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht kommt allen zugute – Menschen mit und ohne Glauben. Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle und in Krisenzeiten müssen sie geschützt und nicht aufgeweicht werden.“ Der gemeinschaftliche Gottesdienst sei ein fester Bestandteil der Religionsfreiheit: „Darum schützt das internationale Recht ausdrücklich den Gottesdienst als einen zentralen Aspekt der Religionsfreiheit.“

Religionsfreiheit darf nur in seltenen Fällen eingeschränkt werden

Nur in seltenen Fällen dürften Staaten die Religionsfreiheit ihrer Bürger einschränken, so Portaru. Deshalb müssten Ausnahmen strenge Kriterien erfüllen: Eine Rechtsgrundlage muss vorhanden sein, die Maßnahme muss ein legitimes Ziel verfolgen und zur Erreichung dieses Ziels notwendig sein.

In seiner Klage vor dem Gerichtshof argumentiert Figel, dass keines der drei Kriterien erfüllt sei. Dazu Adina Portaru: „Religionsfreiheit gegen öffentliche Gesundheit auszuspielen, ist falsch. Gottesdienste sind für viele Menschen gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Orientierungspunkt. Ausgewogene Maßnahmen sollten in Übereinstimmung mit der Religionsfreiheit erfolgen“.

Figels Klage wird laut ADF International von Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt. Auch die slowakische Bischofskonferenz begrüßt die Klage: „Die Art und Weise, wie die Möglichkeiten der Seelsorge und damit die Ausübung der Religionsfreiheit im Lande eingeschränkt werden, überschreitet leider die Grenzen des Zumutbaren. In der gegebenen Situation halten daher alle slowakischen Bischöfe die Initiative von Herrn Figel für richtig und notwendig“, so Erzbischof Stanislav Zvolensky von Bratislava und Vorsitzender der Slowakischen Bischofskonferenz.

Die Menschenrechtsorganisation ADF International war in mehreren Fällen von Gottesdienstverboten und Einschränkungen der Religionsfreiheit aufgrund von Corona-Restriktionen beteiligt. In Uganda unterstützte sie eine Koalition von Christen und Muslimen, die gegen ein diskriminierendes Verbot religiöser Versammlungen vorging. Außerdem setzte sich die Menschenrechtsorganisation für die Öffnung von Kirchen in Irland, Schottland und der Schweiz ein.

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José García ADF International Erzbischöfe Gottesdienste Menschenrechtsorganisationen Religionsfreiheit

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