Unter dem Titel „Meinungsfreiheit vor Gericht – Der ‚Fall Latzel‘ und der ‚Fall Räsänen‘“ hat der Jurist Felix Böllmann am Dienstag bei einem Online-Forum der „Tagespost“ vor einer zunehmenden Einschränkung von Meinungs- und Religionsfreiheit in Europa gewarnt. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die beiden Gerichtsverfahren um den Bremer Pastor Olaf Latzel und die finnische Politikerin Päivi Räsänen, in denen christlich begründete Äußerungen Gegenstand strafrechtlicher Auseinandersetzungen geworden sind.
Böllmann, der als Leiter der europäischen Rechtsarbeit von „ADF International“ tätig ist und sich insbesondere mit Fragen der Religionsfreiheit und des internationalen Menschenrechtsschutzes befasst, stellte dabei die grundsätzliche Frage: „Wird die Bibel demnächst vor Gericht stehen?“ Seine Antwort fiel differenziert aus: „Ich würde sagen, vielleicht demnächst wieder, denn sie hat ja schon vor Gericht gestanden.“ Damit verwies er auf konkrete Entwicklungen, in denen biblische Aussagen tatsächlich Teil juristischer Verfahren geworden seien.
Siebenjähriges Verfahren wegen Bibelzitat und Broschüre
Im Zentrum des Vortrags stand zunächst der Fall der finnischen Politikerin Päivi Räsänen, über den auch die „Tagespost“ bereits berichtet hat. Das Verfahren habe sich über fast sieben Jahre hingezogen. Ausgangspunkt seien unter anderem ein Tweet mit Bezug auf einen Bibeltext sowie die Veröffentlichung einer Kirchenbroschüre gewesen. Diese trage den Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“, „auch das ist ja ein Bibelzitat aus dem ersten Buch Mose“, erklärte Böllmann. Im Zuge der Ermittlungen habe sich die Politikerin auch zu ihrem persönlichen Glauben äußern müssen.
Während es in den ersten beiden Instanzen zu Freisprüchen gekommen sei, habe der oberste Gerichtshof Finnlands schließlich ein differenziertes Urteil gefällt. Ein Teil der Vorwürfe sei verworfen worden, in einem anderen Punkt sei es jedoch zu einer Verurteilung gekommen. Besonders hob Böllmann die Belastung durch die Dauer des Verfahrens hervor: „Sieben Jahre strafrechtliche Verfolgung muss man auch erstmal durchstehen.“
Als zweiten Fall analysierte der Jurist das Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel. Dieser hatte in einem Eheseminar vor Ehepaaren über Fragen der Sexualethik gesprochen und dabei unter anderem Homosexualität als „von Gott nicht gewollt“ bezeichnet sowie von einer „Homo-Lobby“ gesprochen. Zudem habe er Personen, die seine Kirche wiederholt mit Graffiti beschädigt hätten, als „Verbrecher“ bezeichnet und sie mit dem Christopher Street Day in Zusammenhang gebracht. Ein Mitschnitt des ursprünglich nicht öffentlichen Seminars war später öffentlich zugänglich geworden.
Böllmann verwies in seinem Vortrag auch auf entsprechende Sachbeschädigungen und zeigte ein Bild der besprühten Kirche, um den Kontext der Äußerungen zu verdeutlichen. Zugleich übte er deutliche Kritik an der juristischen Aufarbeitung und erklärte: „Meiner Ansicht nach hätte es hier nie zur Anklage kommen dürfen.“
Das Verfahren habe sich über mehrere Jahre erstreckt und verschiedene Instanzen durchlaufen. Eine erste Verurteilung sei später aufgehoben worden, schließlich sei das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden. In diesem Zusammenhang habe Latzel einen Geldbetrag an einen Verein zahlen müssen. Für Böllmann zeigt dieser Verlauf grundlegende Probleme im Umgang mit religiösen Äußerungen im Strafrecht.
In beiden Fällen sieht Böllmann deutliche Parallelen. Es gehe jeweils um Äußerungen auf Grundlage christlicher Sexualethik, die unter dem Vorwurf der Volksverhetzung oder vergleichbarer Straftatbestände verfolgt worden seien. Zugleich habe es in beiden Verfahren zunächst Freisprüche gegeben, bevor weitere Instanzen angerufen worden seien.
Grundsätzlich stellte der Jurist die Rolle der Gerichte infrage, wenn diese sich mit theologischen Inhalten befassen. Vor einem Strafgericht werde „die Erfüllung von Straftatbeständen verhandelt und nicht etwa Theologisches“. Dennoch sei genau dies in den geschilderten Fällen geschehen.
Zugleich kritisierte Böllmann einen erkennbaren Verfolgungseifer staatlicher Stellen. Insbesondere die Dauer der Verfahren sowie die wiederholte Anrufung höherer Instanzen hätten eine belastende Wirkung auf die Betroffenen. Der Prozess selbst könne dadurch „bereits ein Teil der Strafe“ werden.
Der „Chilling-Effekt“
Als eine Folge dieser Entwicklung sieht Böllmann einen sogenannten „Chilling-Effekt“. Die öffentliche Aufmerksamkeit und die langwierigen Verfahren könnten dazu führen, dass Menschen ihre Überzeugungen künftig zurückhaltender äußern. „Dann kann es ja jedem passieren“, sagte er mit Blick auf die betroffenen Personen.
Diese Entwicklung betreffe nicht nur prominente Persönlichkeiten, sondern könne auch Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Wenn selbst bekannte Politiker oder Geistliche juristisch belangt würden, könne dies abschreckend auf den öffentlichen Diskurs wirken. Zudem verwies Böllmann auf ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern Europas, die aus seiner Sicht auf eine breitere rechtliche und gesellschaftliche Dynamik hindeuten.
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer des Online-Forums Gelegenheit, Fragen zu stellen und einzelne Aspekte des Themenkomplexes zu vertiefen.
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