Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Meinungsfreiheit

Räsänen ruft Menschenrechtsgerichtshof an

Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sehen ihre Meinungs- und Religionsfreiheit verletzt. Nach der Verurteilung in Finnland bleibt ihnen nur noch der Weg nach Straßburg.
Päivi Räsänen
Foto: IMAGO/Emmi Korhonen (www.imago-images.de) | Seit Jahren immer wieder vor Gericht wegen eines Meinungsdelikts: Die christliche Politikerin Päivi Räsänen.

Die finnische Parlamentsabgeordnete und frühere Innenministerin Päivi Räsänen will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Dies geht aus einer Pressemitteilung von ADF International vom heutigen Donnerstag hervor. Hintergrund ist ihre Verurteilung wegen Äußerungen zu Ehe und Sexualität in einer kirchlichen Broschüre, die sie bereits 2004 verfasst hatte. Ebenfalls verurteilt wurden der lutherische Bischof Juhana Pohjola und die Luther-Stiftung Finnland, die den Text veröffentlicht hatte.

Lesen Sie auch:

Der Fall zieht sich seit fast sieben Jahren hin. Zwei Vorinstanzen hatten Räsänen 2022 und 2023 in allen Anklagepunkten einstimmig freigesprochen. Im März 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof zwar den Freispruch in Bezug auf einen Bibelvers-Tweet von 2019, verurteilte Räsänen und Pohjola jedoch mit einer Mehrheit von 3:2 wegen der Broschüre von 2004.

Räsänen erklärte, das finnische Höchstgericht habe die Meinungsfreiheit nicht ausreichend geschützt und dadurch einen gefährlichen Präzedenzfall für Finnland und Europa geschaffen. Sie sehe es als ihre Pflicht an, gegen das Urteil vorzugehen, damit das Grundrecht gewahrt bleibe, eigene Überzeugungen friedlich öffentlich äußern zu dürfen.

Verurteilt nach einem erst später erlassenen Gesetz

Besonders umstritten ist, dass die Verurteilung auf ein Gesetz gestützt wurde, das erst Jahre nach Veröffentlichung der Broschüre eingeführt wurde. Zugleich räumte das Gericht ein, der Text habe keine Aufforderung zur Gewalt oder vergleichbare Drohung enthalten. Dennoch wurden Räsänen, Pohjola und die Luther-Stiftung zu Geldstrafen verurteilt; die beanstandeten Aussagen sollen aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet werden.

Auch Bischof Pohjola will sich der Beschwerde in Straßburg anschließen. Als Bischof habe er die Verantwortung, die ihm anvertrauten Gläubigen zu lehren und zu begleiten. Der Staat dürfe nicht darüber entscheiden, was Religionsführer ihrer eigenen Gemeinde vermitteln dürfen.

Der Fall hat international Beachtung gefunden. Kritiker sehen darin ein Beispiel dafür, wie unbestimmte „Hassrede“-Gesetze zur Einschränkung missliebiger Meinungen eingesetzt werden können. Auch Finnlands Justizministerin Leena Meri kritisierte die Gesetzgebung als nicht präzise und vorhersehbar genug. Für Räsänen und ihre Unterstützer ist die Beschwerde in Straßburg die letzte Möglichkeit, das Urteil aufheben zu lassen – und ein Grundsatzfall für Meinungs- und Religionsfreiheit in Europa. (DT/jg)

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
José García ADF International Bischöfe Martin Luther Meinungsfreiheit Religionsfreiheit

Weitere Artikel

Das Internationale Symposium zur Religionsfreiheit in Amberg leuchtet das Verhältnis von Religion und freiheitlichem Verfassungsstaat aus. Eindrücke und Schlaglichter.
09.07.2026, 11 Uhr
Stefan Rehder
Schützt Religionsfreiheit auch Kriegshetzer und Kollaborateure? Oder dürfen sich Staaten gegen geistlich getarnte Agenten fremder Mächte wehren?
19.07.2026, 07 Uhr
Stephan Baier

Kirche

Die neue Verfassung des Vatikanstaats berücksichtigt, dass eine Ordensfrau einer Kardinalskommission vorstehen und das Governatorat leiten kann.
05.08.2026, 10 Uhr
Guido Horst
Keine Messe, keine Beichte, keine Eheschließung bei den Piusbrüdern, empfiehlt der Münsteraner Bischof und DBK-Vorsitzende. Auch für die „alte Messe“ erlässt er Regeln.
04.08.2026, 14 Uhr
Meldung
Franz von Assisi und Carlo Acutis – auf den ersten Blick zwei unterschiedliche Heilige. Sie verbindet aber auch manches.
04.08.2026, 07 Uhr
Jonas Grüßem