Die finnische Parlamentsabgeordnete und frühere Innenministerin Päivi Räsänen will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Dies geht aus einer Pressemitteilung von ADF International vom heutigen Donnerstag hervor. Hintergrund ist ihre Verurteilung wegen Äußerungen zu Ehe und Sexualität in einer kirchlichen Broschüre, die sie bereits 2004 verfasst hatte. Ebenfalls verurteilt wurden der lutherische Bischof Juhana Pohjola und die Luther-Stiftung Finnland, die den Text veröffentlicht hatte.
Der Fall zieht sich seit fast sieben Jahren hin. Zwei Vorinstanzen hatten Räsänen 2022 und 2023 in allen Anklagepunkten einstimmig freigesprochen. Im März 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof zwar den Freispruch in Bezug auf einen Bibelvers-Tweet von 2019, verurteilte Räsänen und Pohjola jedoch mit einer Mehrheit von 3:2 wegen der Broschüre von 2004.
Räsänen erklärte, das finnische Höchstgericht habe die Meinungsfreiheit nicht ausreichend geschützt und dadurch einen gefährlichen Präzedenzfall für Finnland und Europa geschaffen. Sie sehe es als ihre Pflicht an, gegen das Urteil vorzugehen, damit das Grundrecht gewahrt bleibe, eigene Überzeugungen friedlich öffentlich äußern zu dürfen.
Verurteilt nach einem erst später erlassenen Gesetz
Besonders umstritten ist, dass die Verurteilung auf ein Gesetz gestützt wurde, das erst Jahre nach Veröffentlichung der Broschüre eingeführt wurde. Zugleich räumte das Gericht ein, der Text habe keine Aufforderung zur Gewalt oder vergleichbare Drohung enthalten. Dennoch wurden Räsänen, Pohjola und die Luther-Stiftung zu Geldstrafen verurteilt; die beanstandeten Aussagen sollen aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet werden.
Auch Bischof Pohjola will sich der Beschwerde in Straßburg anschließen. Als Bischof habe er die Verantwortung, die ihm anvertrauten Gläubigen zu lehren und zu begleiten. Der Staat dürfe nicht darüber entscheiden, was Religionsführer ihrer eigenen Gemeinde vermitteln dürfen.
Der Fall hat international Beachtung gefunden. Kritiker sehen darin ein Beispiel dafür, wie unbestimmte „Hassrede“-Gesetze zur Einschränkung missliebiger Meinungen eingesetzt werden können. Auch Finnlands Justizministerin Leena Meri kritisierte die Gesetzgebung als nicht präzise und vorhersehbar genug. Für Räsänen und ihre Unterstützer ist die Beschwerde in Straßburg die letzte Möglichkeit, das Urteil aufheben zu lassen – und ein Grundsatzfall für Meinungs- und Religionsfreiheit in Europa. (DT/jg)
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