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Päivi Räsänen wegen Kirchenbroschüre verurteilt

Ein Bibelzitat der Abgeordneten gilt nicht als strafbar. Das Gericht ahndet jedoch die Veröffentlichung einer älteren Schrift zur Sexualethik.
Päivi Räsänen
Foto: ADF International | Päivi Räsänen beim Lesen in ihrer Bibel. Wegen des Teilens von Versen aus der Heiligen Schrift landete die finnische Abgeordnete vor Gericht.

Das Oberste Gericht Finnlands hat die Abgeordnete Päivi Räsänen in einem Teil der gegen sie erhobenen Vorwürfe freigesprochen. Demnach habe das Gericht am Donnerstag einstimmig entschieden, dass ein von ihr 2019 veröffentlichter Beitrag auf der Plattform „X“, in dem sie eine Bibelstelle zitierte, nicht den Tatbestand der „Hassrede“ erfülle. Dies berichtet die Organisation „Alliance Defending Freedom International“ (ADF International) in einer Pressemitteilung.

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Das Gericht stellte fest, dass die Bezugnahme auf einen biblischen Text im Rahmen einer öffentlichen Debatte nicht als strafbare Äußerung gewertet werden könne. Räsänen habe ihre Position ausdrücklich mit Verweis auf die Heilige Schrift begründet. Damit bestätigte das Gericht nach Angaben von ADF International, dass religiöse Überzeugungen auch dann unter die Meinungsfreiheit fallen, wenn sie gesellschaftlich umstritten sind.

Gleichzeitig verurteilte das Gericht die Politikerin sowie den lutherischen Bischof Juhana Pohjola in einem getrennten Verfahren mit knapper Mehrheit von drei zu zwei Stimmen. Gegenstand des Verfahrens war eine erstmals 2004 veröffentlichte kirchliche Broschüre zur Sexualethik. Diese habe „eine Gruppe beleidigt“, obwohl das Gericht einräumte, dass keine Aufrufe zu Gewalt oder vergleichbare Äußerungen enthalten gewesen seien. Maßgeblich für die Verurteilung war zudem, dass die Schrift weiterhin online zugänglich gemacht wurde.

“Meinungsfreiheit darf nicht selektiv angewendet werden„

Kritik an der Entscheidung äußerten verschiedene Beobachter. Die Direktorin des Observatoriums für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen in Europa (OIDAC Europe), Anja Tang, erklärte: „Meinungsfreiheit muss das Recht einschließen, Überzeugungen zu äußern, die unpopulär oder umstritten sein können, ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung – insbesondere dann, wenn Menschen friedlich religiöse Überzeugungen vertreten, die von vorherrschenden gesellschaftlichen Normen abweichen. Demokratien müssen sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit nicht selektiv angewendet wird.“

Auch der Direktor von ADF International, Paul Coleman, zeigte sich besorgt über die Verurteilung im Zusammenhang mit einer Jahrzehnte alten Veröffentlichung. Diese Entscheidung werde „einen erheblichen abschreckenden Effekt auf das Recht auf freie Meinungsäußerung haben“, erklärte er in der Pressemitteilung.

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Räsänen kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. Sie erklärte: „Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Menschen verteidigen, seine Überzeugungen im öffentlichen Raum zu äußern.“ DT/jna

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