Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Finnland

Päivi Räsänen wegen Kirchenbroschüre verurteilt

Ein Bibelzitat der Abgeordneten gilt nicht als strafbar. Das Gericht ahndet jedoch die Veröffentlichung einer älteren Schrift zur Sexualethik.
Päivi Räsänen
Foto: ADF International | Päivi Räsänen beim Lesen in ihrer Bibel. Wegen des Teilens von Versen aus der Heiligen Schrift landete die finnische Abgeordnete vor Gericht.

Das Oberste Gericht Finnlands hat die Abgeordnete Päivi Räsänen in einem Teil der gegen sie erhobenen Vorwürfe freigesprochen. Demnach habe das Gericht am Donnerstag einstimmig entschieden, dass ein von ihr 2019 veröffentlichter Beitrag auf der Plattform „X“, in dem sie eine Bibelstelle zitierte, nicht den Tatbestand der „Hassrede“ erfülle. Dies berichtet die Organisation „Alliance Defending Freedom International“ (ADF International) in einer Pressemitteilung.

Lesen Sie auch:

Das Gericht stellte fest, dass die Bezugnahme auf einen biblischen Text im Rahmen einer öffentlichen Debatte nicht als strafbare Äußerung gewertet werden könne. Räsänen habe ihre Position ausdrücklich mit Verweis auf die Heilige Schrift begründet. Damit bestätigte das Gericht nach Angaben von ADF International, dass religiöse Überzeugungen auch dann unter die Meinungsfreiheit fallen, wenn sie gesellschaftlich umstritten sind.

Gleichzeitig verurteilte das Gericht die Politikerin sowie den lutherischen Bischof Juhana Pohjola in einem getrennten Verfahren mit knapper Mehrheit von drei zu zwei Stimmen. Gegenstand des Verfahrens war eine erstmals 2004 veröffentlichte kirchliche Broschüre zur Sexualethik. Diese habe „eine Gruppe beleidigt“, obwohl das Gericht einräumte, dass keine Aufrufe zu Gewalt oder vergleichbare Äußerungen enthalten gewesen seien. Maßgeblich für die Verurteilung war zudem, dass die Schrift weiterhin online zugänglich gemacht wurde.

“Meinungsfreiheit darf nicht selektiv angewendet werden„

Kritik an der Entscheidung äußerten verschiedene Beobachter. Die Direktorin des Observatoriums für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen in Europa (OIDAC Europe), Anja Tang, erklärte: „Meinungsfreiheit muss das Recht einschließen, Überzeugungen zu äußern, die unpopulär oder umstritten sein können, ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung – insbesondere dann, wenn Menschen friedlich religiöse Überzeugungen vertreten, die von vorherrschenden gesellschaftlichen Normen abweichen. Demokratien müssen sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit nicht selektiv angewendet wird.“

Auch der Direktor von ADF International, Paul Coleman, zeigte sich besorgt über die Verurteilung im Zusammenhang mit einer Jahrzehnte alten Veröffentlichung. Diese Entscheidung werde „einen erheblichen abschreckenden Effekt auf das Recht auf freie Meinungsäußerung haben“, erklärte er in der Pressemitteilung.

Lesen Sie auch:

Räsänen kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. Sie erklärte: „Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Menschen verteidigen, seine Überzeugungen im öffentlichen Raum zu äußern.“ DT/jna

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung ADF International Bibel Bischöfe Martin Luther Meinungsfreiheit

Weitere Artikel

Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sehen ihre Meinungs- und Religionsfreiheit verletzt. Nach der Verurteilung in Finnland bleibt ihnen nur noch der Weg nach Straßburg.
07.05.2026, 20 Uhr
José García
Die mit 95 Jahren Verspätung herausgegebene Arbeit Eberhard Michelssons dokumentiert die gottlose Repression der Kirche in der Sowjetunion.
13.04.2026, 15 Uhr
Uwe Wolff

Kirche

In der St.-Johannes-Kirche in Oslo ist ein Gebetsort für verfolgte Christen entstanden. Bischof Fredrik Hansen verbindet die Einweihung mit einem klaren Auftrag.
24.06.2026, 15 Uhr
Meldung
Der neue Bischof von Münster wird herzlich empfangen. Zugleich verbinden Verbände, Gemeinschaften und Gläubige mit ihm unterschiedliche Erwartungen.
24.06.2026, 16 Uhr
Dorothea Schmidt
Kann die KI menschliche Urteilskraft ersetzen? Welche Verantwortung trägt der Mensch im KI-Zeitalter? Der dritte Redaktionspodcast, zur ersten Enzyklika von Papst Leo XIV.
24.06.2026, 10 Uhr
Meldung