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EU-Parlament verurteilt Ausweisungen von Christen

Straßburg sieht schwere Defizite bei der Religions- und Pressefreiheit in der Türkei: Betroffene hätten oft keinen Zugang zu Beweisen und kaum wirksame Rechtsmittel.
Orthodoxe Gläubige erzünden Kerzen in Istanbul
Foto: IMAGO/Murat Kocabas (www.imago-images.de) | Prekäre Existenz: Christen in der Türkei (hier in Istanbul) sind vielfältigen Verfolgungen ausgesetzt. Wer keinen türkischen Pass hat, kann auch mal ohne nähere Begründung ausgewiesen werden.

Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat vergangene Woche mit großer Mehrheit eine Entschließung verabschiedet, die die gezielte Ausweisung von Christen und ausländischen Journalisten aus der Türkei scharf verurteilt. Nach Auffassung der Abgeordneten berufen sich die türkischen Behörden auf „nationale Sicherheitsgründe“, ohne diese hinreichend zu belegen und ohne rechtsstaatliche Verfahrensgarantien einzuhalten. Der Beschluss wurde mit 502 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und 59 Enthaltungen angenommen.

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Das EP betont in der Entschließung, Christen gehörten „weltweit zu den am stärksten verfolgten religiösen Gruppen“; das Ignorieren dieser Realität untergrabe „die Glaubwürdigkeit internationaler Bemühungen zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“. Zugleich verweist es auf Berichte, die eine anhaltende Erosion religiöser Freiräume in der Türkei beschreiben. Nach Angaben des European Centre for Law and Justice (ECLJ) ist der christliche Bevölkerungsanteil in der Türkei seit 1915 von rund 20 Prozent auf heute unter 0,3 Prozent gesunken (etwa 257.000 Menschen).

Im Zentrum der EP-Kritik stehen zwei rechtsstaatliche Defizite: fehlender Zugang der Betroffenen zu belastenden Beweisen und mangelnde wirksame gerichtliche Überprüfung. Das Parlament bekräftigt, Religions- und Weltanschauungsfreiheit müsse nach internationalen Menschenrechtsstandards ohne Diskriminierung und staatliche Einmischung garantiert werden. Dazu zähle ausdrücklich das Recht, Religion individuell oder gemeinschaftlich auszuüben, zu wechseln und zu bekennen.

Konkret fordert das EP die türkischen Behörden auf, die Anwendung der Verwaltungscodes N-82 und G-87 unverzüglich zu beenden. Mit diesen Codes seien nach vorliegenden Angaben mindestens 300 ausländische Christen als Gefährdung der nationalen Sicherheit eingestuft worden. Statt pauschaler Sicherheitsvermerke verlangt das Parlament „individuelle, nachvollziehbar begründete Entscheidungen“, die unabhängiger richterlicher Kontrolle standhalten. Willkürlich Ausgewiesenen solle die Rückkehr ermöglicht werden.

Darüber hinaus fordert das EP ein sofortiges Ende „juristischer und administrativer Schikane“ gegen ausländische Journalisten. Genannt werden unter anderem der iranische Journalist Kaveh Taheri und der schwedische Journalist Joakim Medin; Abschiebungen und Verfahren gegen sie sowie weitere wegen ihrer beruflichen Tätigkeit verfolgte Medienschaffende sollen eingestellt werden. In diesem Zusammenhang verweist das Parlament auf den Kommissionsbericht „Türkiye 2025“, der weiterhin erhebliche Einschränkungen von Medienfreiheit und Medienpluralismus feststellt.

Die Entschließung steht im Kontext einer breiteren Debatte über die Menschenrechtslage in der Türkei. Anfang Februar nahm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 20 Fälle ausländischer Christen zur Verhandlung an, die ausgewiesen oder mit Einreiseverboten belegt worden waren. Die türkische Regierung wies die EP-Resolution als „unbegründete Anschuldigungen“ und als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück. Kritiker wie Kelsey Zorzi, Direktorin für globale Religionsfreiheit bei ADF International, sehen darin ein Zeichen mangelnder Bereitschaft, menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten.

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José García ADF International Christen Religionsfreiheit

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