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Streit um religiöse Symbole im Gerichtssaal

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat eine Beschwerde zu Ikonen in Gerichten angenommen. Die Entscheidung könnte in der Frage nach „staatlicher Neutralität“ Maßstäbe setzen.
Amtsgericht Sulzbach ohne Kreuz
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Früher war mehr Kreuz: Gerichtssaal mit Kreuz-Leerstelle in Sulzbach, Deutschland, 2016. Nun beschäftigt die Frage der religiösen Symbole im Gericht den EGMR.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasst sich mit einer Beschwerde gegen Griechenland zur Präsenz orthodoxer Ikonen in Gerichtssälen. Der Gerichtshof nahm am 16. Januar die Klage an, nachdem die Antragsteller vor griechischen Instanzen erfolglos geblieben waren. Sie beantragten, während Verhandlungen über religiöse Fragen – es ging konkret um den Inhalt des Religionsunterrichts – die sichtbaren christlichen Symbole aus dem Saal zu entfernen. Die Kläger sehen darin eine Beeinträchtigung der richterlichen Unparteilichkeit, eine Gefährdung des Rechts auf ein faires Verfahren sowie eine Verletzung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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