Vor der am Freitag anstehenden Wahl von neuen Richterinnen und Richtern an das Bundesverfassungsgericht haben die Bischöfe von Passau und Regensburg, Stefan Oster SDB und Rudolf Voderholzer, davor gewarnt, den Ersten Artikel des Grundgesetztes, in dem die Unantastbarkeit der Menschenwürde festgeschrieben ist, zu relativieren.
In einer gemeinsamen Stellungnahme auf Anfrage dieser Zeitung betonen Oster und Voderholzer wörtlich: „Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen.“ Ausschlüsse davon könne und dürfe es unter keinen Umständen geben. „Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.“
„Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben“
Die beiden bayerischen Bischöfe weiter: Wer die Ansicht vertrete, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, „vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“. Ihm oder ihr dürfe nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.
„Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein“, so die Bischöfe Oster und Voderholzer. „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“
Aufhänger der Mahnung der beiden Bischöfe ist die von der SPD als Richterin am Bundesverfassungsgericht nominierte Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Kritiker sehen sie, insbesondere aufgrund ihrer Positionierung zum Lebensschutz, als „ultralinke Aktivistin“.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) wollte sich auf Anfrage der „Tagespost“ nicht zu der anstehenden Richterwahl äußern. DBK-Pressesprecherin Daniela Elpers verwies auf Äußerungen des Leiters des Katholischen Büros Berlin, Prälat Karl Jüsten, der sich bereits in der vergangenen Woche kritisch zur geplanten Neubesetzung positioniert hatte. DT/mlu
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