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Organspende: Kommt der Paradigmenwechsel?

Mitte Januar wird der Deutsche Bundestags endgültig über die Neureglung der Organspende befinden. Zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe stehen zur Wahl .
Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Am 16. Januar wird der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung über eine Neuregelung der Organspende und die damit verbundene Novellierung des Transplantationsgesetzes beraten.

Am Donnerstag, den 16. Januar wird der Deutsche Bundestag ab 9:00 Uhr in Zweiter und Dritter Lesung abschließend über eine Neuregelung der Organspende und die damit verbundene Novellierung des Transplantationsgesetzes beraten. Für die Debatte und anschließende Namentliche Abstimmung sieht die auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlichte Tagesordnung zwei Stunden 40 Minuten vor.

Zur Wahl stehen zwei Gesetzentwürfe. Der von einer Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach eingebrachte Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/11096) sieht die Einführung einer „Doppelten Widerspruchsregelung“ vor. Danach wäre im Falle eines diagnostizierten Hirntodes künftig jeder ein potenzieller Organspender, der oder dessen Angehörige dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Der Gesetzentwurf wurde von 226 der insgesamt 709 Abgeordneten unterzeichnet.

Kardinal-Höffner-Kreis wirbt für Beibehaltung der Zustimmung

Aussicht auf eine Mehrheit hat auch der von einer Gruppe von Parlamentariern um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ (Bundestagsdrucksache 19/11087). Er hält an der derzeit geltenden Entscheidungsregelung fest, die auf die freiwillige Zustimmung der Bürger setzt, will aber deren Auseinandersetzung mit dem Thema forcieren und ein Register errichten, in dem diese ihre Haltung dokumentieren können. Der Gesetzentwurf wurde von 194 Abgeordneten unterzeichnet.

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Wie die katholische Nachrichtenagentur KNA berichtet, hat der Kardinal-Höffner-Kreis in einem Schreiben an sämtliche Bundestagsabgeordnete diese um Unterstützung des Entwurfs der Gruppe um Baerbock und Gröhe gebeten. Zur Begründung zitiert die Agentur den Vorsitzenden des Kreises, den CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte, mit den Worten: „Schweigen als Zustimmung ist dem deutschen Recht und den medizinischen Prinzipien fremd und nicht sachgerecht.“

In ihrer Print-Ausgabe vom 9. Januar wird „Die Tagespost“ im „Thema der Woche“ beide Gesetzentwürfe vorstellen und Antworten auf einige wichtige Fragen zum Themenfeld Organspende geben. Holen Sie sich das ePaper dieser Ausgabe

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Stefan Rehder Annalena Baerbock CDU Christian Hirte Deutscher Bundestag Hermann Gröhe Jens Spahn Karl Lauterbach Transplantationsgesetze

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