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Mit Manipulation zu mehr Organen

Noch vor der Neuwahl soll die Widerspruchsregelung bei der Organspende kommen. Eine gute Idee? Eine Analyse zu Widerspruchsregelung, Aufklärung und Selbstbestimmung.
Organspendeausweis: Widerspruchsregelung bei der Organspende
Foto: IMAGO/KH (www.imago-images.de) | Bisher ist für die Organspende eine explizite Einwilligung des Spenders nötig - etwa über die Mitführung eines solchen Organspendeausweises.

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag auf Initiative einer Gruppe von Abgeordneten aus fast allen Fraktionen über einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organtransplantationen beraten. Wenn es nach den Unterzeichnern des Gesetzentwurfs geht, soll die Widerspruchsregelung noch vor den für Februar 2025 vorgesehenen Neuwahlen beschlossen werden. Der Entwurf zielt allein darauf ab, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen. Dabei werden die grundlegenden Probleme der Transplantationsmedizin übersehen: „hirntote“ Patienten sind nicht tot, und die Bevölkerung wird durch die offiziellen „Aufklärungsmaßnahmen“ nicht informiert, sondern manipuliert.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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