Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Grüne wollen § 218 streichen

Nur noch erbärmlich

Zur Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Ein Kommentar.
Lisa Paus fordert den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen
Foto: (www.imago-images.de) | Ausgerechnet an dem Tag, an dem sich der Rest der Welt von dem früheren deutschen Papst Benedikt XVI. mit einem Requiem auf dem Petersplatz verabschiedet, sorgt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die ...

Es ist einfach nur noch erbärmlich. Ausgerechnet an dem Tag, an dem sich der Rest der Welt von dem früheren deutschen Papst Benedikt XVI. mit einem Requiem auf dem Petersplatz verabschiedet, sorgt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) mit ihrer Forderung, das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 218) zu streichen, für Schlagzeilen. Ob die Ministerin oder aber die Funke-Mediengruppe für das Timing verantwortlich zeichnet, ist dabei völlig belanglos.

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So oder so darf man darin eine gezielte Provokation von Christen und besonders von Katholiken erblicken. Auch wenn die Ablehnung der vorgeburtlichen Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen im Mutterleib keine Sondermoral darstellt, die allein Christen beträfe, sind es in Deutschland doch vor allem Christen, die öffentlich ihre Stimme erheben und denen leihen, die noch nicht selbst für ihre Rechte eintreten können.

Die Rede Benedikts XVI. im Deutschen Bundestag

Einer von ihnen war Benedikt XVI. Bei seiner Rede im Deutschen Bundestag am 22. September 2011, zitierte der damalige Papst den Heiligen Augustinus mit den Worten: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ „Wir Deutsche“, so der Papst damals weiter „wissen es aus eigener Erfahrung, dass diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, dass Macht von Recht getrennt wurde, dass Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und dass der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte. Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers“.

Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen ist und bleibt Unrecht. Kein Gesetz der Welt und kein Politiker – schon gar nicht eine deutsche Bundesfamilienministerin – kann daraus Recht machen. Man kann das Recht mit Füßen treten und Menschen ungerecht behandeln. Und natürlich funktioniert das am einfachsten und leichtesten bei denen, die sich nicht wehren können und deren Leben buchstäblich der Sorge anderer anvertraut ist. An der Wirklichkeit, die unabhängig davon existiert, woran Menschen glauben oder wozu sie sich bekennen, vermag das nichts zu ändern. Daher schafft, wer die Hand an den Paragrafen 218 legt, neues Unrecht und zerstört weiter das ohnehin nicht mehr sonderlich ausgeprägte Vertrauen in den Rechtsstaat.

Späte Rache?

Man kann das Interview, das Paus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gab, daher auch als späte Rache für die Rede lesen, die Benedikt XVI. damals im Bundestag gehalten hat und in der er ferner daran erinnerte, dass es auch eine „Ökologie des Menschen“ gebe, die Beachtung verdiene. Eine geniale Formulierung, die Paus Partei das Leben nicht gerade einfacher gemacht haben dürfte. Doch selbst wenn es sich bei der Duplizität der Ereignisse in Rom und Berlin um bloßen Zufall handeln sollte, an der Erbärmlichkeit der Einlassungen von Deutschlands Familienministerin ändert das gar nichts.

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Stefan Rehder Benedikt XVI. Bündnis 90/ Die Grünen Deutscher Bundestag Lebensschutz Lisa Paus Päpste

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