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Aus die Paus

Warum es keine Reform des § 218 StGB geben wird.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen)
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Christian Lindner hat den Wunsch von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), den §218 zu reformieren, beerdigt.

Via Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hat Bundesfinanzminister Christian Lindner gestern den Wunsch von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und zahlreichen Radikalfeministinnen in den Reihen von Grünen und SPD beerdigt. Eine Reform des § 218 Strafgesetzbuch im Sinne einer Fristenregelung wird es nicht geben. Zumindest nicht in dieser Legislaturperiode.

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Kann ein Bundesfinanzminister so etwas überhaupt tun? Nein, das kann er natürlich nicht. Aber Lindner ist nicht nur der oberste Kassenwart Deutschlands, er ist auch FDP-Parteichef. Und als solcher ist er zu der Überzeugung gelangt, dass eine Reform des § 218 StGB, die vorgeburtliche Kindstötungen binnen der ersten zwölf Schwangerschaftswochen oder gar bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibes für „rechtmäßig“ erklärt, weder den Frauen im Land noch seiner Partei nützt.

Kein praktischer Nutzen für Schwangere – im Gegenteil

Mit Beidem liegt er völlig richtig. Die FDP mag in der Regierung und damit an der Spitze der Macht sitzen. In Wirklichkeit kämpft sie bei den in diesem Jahr anstehenden Europa- und Landtagwahlen jedoch um ihr politisches Überleben. Zudem wird die Ampel, die im kommenden Jahr anstehende Bundestagswahl aller Voraussicht nach verlieren. Die Chaos-Truppe, in denen die FDP noch die beste Figur macht, wird (Stand heute) dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich abgestraft werden. Da will die FDP jetzt nicht auch noch die Ränder stärken und ihr eigenes Grab ausheben.

Hinzu kommt: Unter dem Strich brächte eine Reform des § 218 StGB den Frauen überhaupt keinen praktischen Gewinn. Abtreibungen werden in Deutschland auch schon jetzt nicht bestraft. Weder Frauen, die abtreiben, noch Ärzte, die gegen Honorar auf ihr Geheiß einen wehrlosen und unschuldigen Menschen töten, werden hierzulande dafür zur Rechenschaft gezogen.

Stellte sich der Gesetzgeber aber künftig auch noch auf den an Radikalität schwer zu überbietenden Standpunkt der Kommission und erklärte eine vorgeburtliche Kindstötungen binnen welcher Frist auch immer für „rechtmäßig“, dann müsste die Pflicht zur Beratung entfallen. Sie wäre nicht länger Teil jenes ohnehin nicht sonderlich üppigen Schutzkonzeptes, mit welchem der Staat die ungewollt schwangere Frau für die Annahme des Kindes zu gewinnen sucht. Das aber würde den Erzeugern und dem übrigen Umfeld der Schwangeren es noch einfacher als bislang machen, Druck auf sie auszuüben, ihr und ihrem Kind jegliche Unterstützung zu versagen und dessen Abtreibung so gewissermaßen zu erzwingen. Mehr noch: Auch der Staat könnte, sollte es ein „Recht auf Abtreibung“ geben, sich schrittweise aus den Hilfsangeboten für Mutter und Kind zurückziehen.

Keine Mehrheit im Deutschen Bundestag

Natürlich wird Lindners Zurückweisung der Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nicht die Debatte um diese beenden. Und sie kann nicht einmal verhindern, dass Radikalfeministinnen keinen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen werden. Von der Abtreibungslobby verfasste Entwürfe dazu gibt es längst. Sie müssen nur aus der Schublade geholt und mit einer Bundestagsdrucksachennummer versehen werden. Der bisherigen Tradition folgend müsste bei einer Abstimmung über diese dann der Fraktionszwang aufgehoben werden.

Doch nach den öffentlichen Einlassungen Lindners dürfte selbst Bundefamilienministerin Paus, die zu den vehementesten Verfechtern einer Fristenregelung gehört, klar sein, dass es im Parlament dafür keine Mehrheit gibt. Konnte die grüne Familienministerin die Einsetzung der Kommission, die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nur verzögern, aber nicht zu verhindern vermochte, noch als Erfolg verbuchen, so gilt nun: aus die Paus.

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