Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung NEUREGELUNG DES § 218 STGB

FDP-Chef Lindner verwirft Empfehlungen für eine Reform des § 218 StGB

Der Bundesfinanzminister will an geltender Rechtslage festhalten und kündigt eine Erhöhung des Kindergeldes an.
Der FDP-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner
Foto: IMAGO/Revierfoto (www.imago-images.de) | "Wir haben einen stabilen, funktionierenden gesellschaftlichen Konsens bei der Frage des legalen Schwangerschaftsabbruchs", so Lindner im Interview mit dem RND.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zum Schwangerschaftsabbruch zurückgewiesen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) sagte der FDP-Bundesvorsitzende: „Wir haben einen stabilen, funktionierenden gesellschaftlichen Konsens bei der Frage des legalen Schwangerschaftsabbruchs. Wenn man einen stabilen gesellschaftlichen Konsens hat, sollte man ihn nicht ohne Not aufgeben.“

Lindner warnt vor Entwicklung wie in den USA

Dieser Konsens habe über Jahrzehnte und unterschiedliche Mehrheiten hinweg Bestand gehabt. „Er wird auch noch mal so lange halten“, so Lindner. Bei einer Neuregelung sei er sich „unsicher, ob sie ebenfalls über eine so lange Zeit das ganze politische Spektrum einbinden könnte“, so Lindner. In anderen westlichen Demokratien wie den USA habe man gesehen, dass in einer Debatte über eine Liberalisierung plötzlich auch diejenigen massiv aufgetreten seien, die mehr Einschränkungen wollten.

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem Anfang vergangener Woche vorgestellten Abschlussbericht, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen „rechtmäßig“ zu stellen. Nach Ansicht der Kommission habe der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit, Frauen ein Recht auf Abtreibung bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibes einzuräumen. Nach dem derzeitigen medizinischen Stand wäre dies regelhaft ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall. Den geltenden Regelungen zufolge sind vorgeburtliche Kindstötungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleiben jedoch für die Schwangere und den durchführenden Arzt straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen werden, sich die schwangere Frau zuvor hat beraten lassen und eine dreitätige Bedenkzeit einhält.

Kindergelderhöhung für 2025 angekündigt

In dem Interview kündigte Lindner auch eine Erhöhung des Kindergeldes für das kommende Jahr an. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, so der Bundesfinanzminister gegenüber dem RND. Geplant sei für 2025 auch ein Ausgleich der Inflation bei der Lohn- und Einkommensteuer. „Zusammen mit einer Kindergelderhöhung wird es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben.“ Das Entlastungsvolumen dieser Steuersenkungen zum Abbau der kalten Progression bezifferte der Minister auf einen „einstelligen Milliardenbetrag“.

Die von SPD und Grünen geforderte Anhebung des Kindergeldes zum Jahresanfang 2024 lehnt der FDP-Politiker weiter ab. Lindners Begründung: „Das Kindergeld wurde bereits 2023 sehr stark und überproportional erhöht, um Familien zu entlasten. Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“ Lindner bekräftigte eine Forderung, den Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend zum Jahresanfang 2024 anzuheben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. „Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert“, so Lindner.  DT/reh

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