Vor der Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober 2022 hat der Verband Familienarbeit e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Rettet die Familie“ Wahlprüfsteine erstellt. Die Parteien wurden um Stellungnahmen zu Betreuungsgeld, Elterngeld, Rentenrecht und Ganztagsschulen gebeten. Ihre unkommentierten Antworten sind in voller Länge auf der Seite des Verbands Familienarbeit e.V. veröffentlicht. Bündnis 90 / Die Grünen sowie die Partie Die Linke gaben keine Rückmeldung.
Blick auf kommende Wahl
Im niedersächsischen Landtag sind derzeit SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP vertreten. An der Spitze der Koalition aus SPD und CDU steht Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landtagswahl findet am kommenden Sonntag, den 9. Oktober statt.
Die erste Frage zielt auf das Betreuungsgeld. Von der Einführung eines Landesbetreuungsgelds erhoffen sich die Initiatoren der Wahlprüfsteine eine echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Entscheidung zwischen Eigenbetreuung und Fremdbetreuung. Nach derzeitiger Rechtslage werden Kinderkrippen und Tagesmütter staatlich subventioniert.
Die CDU betont, sie stehe zum „Wunsch- und Wahlrecht der Eltern mit Blick auf die Kinderbetreuung“, wolle aber nicht die „Debatten der Vergangenheit“ führen. Daher gebe es keine Überlegungen, ein Landesbetreuungsgeld einzuführen. Die SPD sieht ein Betreuungsgeld „sowohl bildungspolitisch als auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Integration“ als falsches Instrument an. Sie plant weiterhin, Kindertagesstätten und Angebote frühkindlicher Bildung auszubauen. Auch die FDP möchte den Ausbau von Betreuungsplätzen fortsetzen. Diese ermöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und seien zudem ein Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Die im Landtag nicht vertretene AfD spricht sich für ein Betreuungsgeld aus.
Junge Eltern
Eine weitere Frage wertet die Rückkoppelung des Elterngelds an eine Erwerbstätigkeit als Benachteiligung junger Eltern sowie von Mehr-Kind-Eltern trotz höherer Bedürftigkeit und bittet die Parteien um Beseitigung dieser „Diskriminierung“. SPD und FDP verweisen in diesem Zusammenhang auf die von der Koalition geplante Reform des Elterngeldes und die Neugestaltung der Familienförderung, nach der die verschiedenen Einzel-Leistungen gebündelt werden sollen. Die CDU nennt Pläne, das Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting weiter zu entwickeln sowie für ein flexibles Familienzeitkonto, das Familien Möglichkeiten für berufliche Auszeiten etwa zur Kindererziehung geben könnte. Die AfD kritisiert die aktuelle Koppelung des Elterngelds an eine Erwerbstätigkeit als „Geburtenbremse“ und Benachteiligung von Eltern kinderreicher Familien.
Des Weiteren wollten die Initiatoren wissen, ob sich die Parteien für Gerechtigkeit gegenüber den Eltern im Rentensystem einsetzen wollen. Sie erläutern, dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger berufstätig sein können, „wirtschaftlich gesehen“ von ihren Kindern weniger profitierten als kinderlose Rentnerinnen und Rentner.
Ganztagsschulen
SPD und FDP verweisen insoweit auf den Koalitionsvertrag und die geplanten Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge. Die CDU betont, Kinderreichtum dürfe „kein Armutsrisiko“ sein. Erziehungszeiten müssten bei der Rente angerechnet werden. Sie wolle sich dafür einsetzen, Familien „in der gesamten Breite“ zu unterstützen. Die AfD meint, die finanziellen Lasten von Familien und Kinderlosen seien ungleich verteilt. Der Staat sollte den Eltern für jedes Kind Beiträge zur Rentenversicherung erstatten.
Eine letzte Frage zielte auf die Haltung der Parteien zu verpflichtenden Ganztagsschulen. SPD und FDP befürworten den Ausbau von Ganztagsgrundschulen. Die Ganztagsangebote sollen qualitativ gesteigert werden, lokale Akteure stärker einbezogen. Die CDU hält das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, für ein „hohes Gut“. Nach ihrer Ansicht sollen Ganztagsschulen daher freiwillig sein. Die AfD lehnt verpflichtende Ganztagsschulen ab. DT/chu
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