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Kritik an EU-Parlament reißt nicht ab

Deutsche Lebensrechtler werfen dem Europäischen Parlament „Frauenfeindlichkeit“ und das Vorantreiben einer „Kultur des Todes“ vor.
Marsch für das Leben - Demonstration in Berlin  (18.09.2021)
Foto: Rolf Zoellner via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Mit einem Marsch für das Leben haben am Samstag 18.09.2021 in Berlin mehrere Hundert Abreibungsgegner für einen besseren Schutz des ungeborenen Lebens demonstriert.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat die Forderung des Europäischen Parlaments, ein Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, kritisiert. Gegenüber dem deutschen Dienst der Nachrichtenagentur „Catholic News Agency“ (CNA) erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski: „Mit unglaublicher Eile haben europäische Parlamentarier einen Entschließungsantrag durch das Parlament gebracht, der die Grundrechte einer gesamten Bevölkerungsgruppe in Europa mit Füßen tritt. Ihnen wird rundheraus jedes Recht auf Leben abgesprochen: Wer ungeboren ist, gilt in diesem postchristlichen Europa nicht als Mensch.“ Schon seit Jahren bliesen, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, Europaparlamentarier „zum Sturm auf das Lebensrecht ungeborener Menschen“. Die Chuzpe, mit der nun gefordert werde, „ein Recht auf Tötung des eigenen, ungeborenen Kindes in die Grundrechtecharta der EU aufzunehmen“, lasse einem jedoch „das Blut in den Adern gefrieren.“

Gnadenlose Frauenfeindlichkeit

Kaminski bestritt, dass es bei dem Vorstoß des Europäischen Parlaments „um Frauengesundheit“ gehe. In diesem Bereich gäbe es „jenseits aller ideologischen Verbohrtheit angesichts eines gravierenden Mangels an geburtshilflichen Einrichtungen genug zu tun. Hier geht es ausschließlich darum, sich jeglicher Verantwortung für das eigene Sexualverhalten entledigen zu können“. Laut der ALfA-Bundesvorsitzenden offenbare sich hier „die gnadenlose Frauenfeindlichkeit der treibenden Kräfte, denen es völlig egal ist, dass Frauen auf dem OP-Tisch liegen, um Operationen über sich ergehen zu lassen, die sie verletzen und nicht heilen, dass Frauen es sind, die mittels chemischer Keule und unter großen Schmerzen zu Hause selbst abtreiben, dass Frauen es sind, die unter diesen Eingriffen oft jahrelang leiden – und denen das alles auch noch als großartiger Fortschritt im Sinne der Frauengesundheit verkauft wird. Dass dieser unmenschliche, unnatürliche und zutiefst gegen das Wesen der Frau gerichtete Akt nun auch noch zum Grundrecht erhoben werden soll, mit dem man eine vermeintliche Diskriminierung von Frauen beenden möchte“, sei „eine Perversität“.

Gespenstischer Fanatismus

Auch dürfe niemand glauben, dass dies „das Ende der Fahnenstange“ sei. „Wer einer Gruppe von Menschen das Grundrecht auf Leben abspricht, wird anderen Menschen ihre Grundrechte in schneller Folge ebenfalls aberkennen. Dazu gehören die Rechte auf Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit und nationale Souveränität.“ Schon stünde die Forderung im Raum, „medizinisches Personal zur Durchführung von Abtreibungen zu verpflichten“. Auch zeige man sich „besorgt“ über „wachsende Geldströme“ für die Lebensrechtsbewegung und fordere abermals die EU-Staaten auf, allen Frauen den Zugang zu Abtreibungen zu erleichtern.“

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„Der Fanatismus, mit dem hier vorgegangen wird, hat etwas Gespenstisches. Die Schwerpunktsetzung der Formulierungen offenbart, wie tief die Abtreibungslobby vom Gedankengut der Eugeniker durchzogen ist. Ganz unverhohlen erklären die Parlamentarier ihre Sorge, dass insbesondere arme Frauen, Migrantinnen, schwarze, indigene und hispanische Frauen in den USA nicht mehr uneingeschränkt abtreiben könnten.“ Jeder, dem Rassismus und die Diskriminierung von Frauen auf Grund ihrer sozialen Herkunft zuwider sei, hätte sich spätestens an dieser Stelle mit Grauen vom Entschließungsantrag der Abgeordneten um die sozialistischen Politiker Predrag Fred Matić und Maria Noichl abwenden müssen.

CDL-Chefin: Trotzreaktion der Abtreibungslobby auf Urteil des US-Supreme-Courts

Kritik kam auch von den Christdemokraten für das Leben (CDL). Mit seiner Entschließung habe das Europäische Parlament „die Grundrechte in Europa auf schreckliche Art und Weise pervertiert“, erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel. „Konstruktion und Festschreibung eines angeblichen ,Rechts‘ auf Abtreibung ist der wohl deutlichste Bruch mit allem, was unser judäo-christliches Erbe in Europa ausmacht. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit können sich wohl kaum darin ausdrücken, die Tötung eines anderen Menschen als ein Grundrecht zu definieren“, so Wenzel weiter.

Menschenrechte hätten die Abwendung von Schaden zum Ziel. „Am Ende jeder Abtreibung aber steht der Tod eines Menschen. Allein das zeige, „dass es ein ,Recht‘ auf die absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen nicht geben kann“. Wie der Antragstext zeige, sei die Entschließung „als Reaktion auf die Entscheidung des US Supreme Court zur Rücknahme des Urteils ,Roe vs. Wade‘ entstanden“. „Mit dieser Trotzreaktion macht die Abtreibungslobby einmal mehr deutlich, dass es nicht – wie immer behauptet – um ,Frauenrechte' geht, sondern rein um die Durchsetzung einer kranken Ideologie, in der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben verweigert wird.“

Bei Annahme geriete die Charta in einen Selbstwiderspruch

In den vergangenen zehn Jahren habe es wiederholt Versuche von linker Seite gegeben, ein „Recht auf Abtreibung“ im Rechtskatalog der EU zu verankern. Sie seien jedoch alle an der Mehrheit der Abgeordneten gescheitert. Nun seien jedoch, „augenscheinlich unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in den USA, auch etliche konservative Parlamentsmitglieder der Resolution gefolgt“.

„In Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das Recht auf Leben verankert. Mit der Aufnahme eines ,Rechts auf Abtreibung‘ in dasselbe Vertragswerk gerät die Charta in einen Selbstwiderspruch“. Das Lebensrecht des Kindes würde „unter den Zustimmungsvorbehalt seiner Mutter gestellt“. Mit der Zustimmung zu dieser Entschließung hätten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments „die europäische Gesellschaft leider einen weiteren entscheidenden Schritt in die falsche Richtung geführt und den Weg in die Wegwerfgesellschaft weiter beschritten. Ein vermeintliches Eintreten für ,Frauenrechte‘ habe eine menschenverachtende Ideologie der Kultur des Todes weiter vorangetrieben“, so die CDL-Bundesvorsitzende abschließend.  DT/reh

Lesen Sie weitere Hintergründe zur gegenwärtigen Abtreibungsdebatte in der kommenden Ausgabe der "Tagespost" und erfahren Sie darin, warum es kein "Recht" auf Abtreibung geben kann.

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