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EU-Parlament will „Recht auf Abtreibung“ in EU-Grundrechtscharta

Abgeordnete stimmten am Donnerstag mehrheitlich für eine Entschließung, die bereits einen konkreten Textvorschlag enthält.
Europäischer Rat soll  Vorschlag zur Änderung der Grundrechtscharta unterbreiten
Foto: Jean-Francois Badias (AP) | Wie es in der Entschließung heißt, solle dem Europäischen Rat dazu ein Vorschlag zur Änderung der Grundrechtscharta unterbreitet werden.

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg eine Entschließung verabschiedet, in der es vorschlägt, „das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen“. 324 Abgeordnete stimmten für die Entschließung, 155 dagegen. 38 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Vorschlag zur Änderung der Grundrechtscharta

Wie es in der Entschließung heißt, solle dem Europäischen Rat dazu ein Vorschlag zur Änderung der Grundrechtscharta unterbreitet werden. Neuaufgenommen werden soll ein Artikel 7a, der die Überschrift „Recht auf Abtreibung“ trägt und lautet: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung. In Artikel 7 wird die Achtung des Privat- und Familienlebens geregelt.

Die Abgeordneten fordern, dass der Europäische Rat für eine Überarbeitung der Europäischen Verträge zusammenkommt. Wie es in der Entschließung weiter heißt, schlagen sie vor, „in diesem Zuge das Recht auf sichere und legale Abtreibung in die Charta aufzunehmen“.  DT/reh

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