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Kommentar um "5 vor 12": EU denkt bei Religionsfreiheit um

Nach Protesten will Brüssel das Amt des EU-Sondergesandten für Glaubens- und Religionsfreiheit erhalten.
EU-Kommission in Brüssel
Foto: Rolf Haid (dpa) | Am Mittwoch entschied die EU-Kommission, das Amt des EU-Sondergesandten für die Glaubens- und Religionsfreiheit neuerlich zu besetzen.

Da hat die EU-Kommission wohl etwas ganz falsch eingeschätzt: Mit einem lapidaren Beamtenbrief erklärte sie Mitte Juni, das Amt ihres Sondergesandten für die weltweite Glaubens- und Religionsfreiheit nicht fortführen zu wollen. Irgendwie sollte der Einsatz für die Religionsfreiheit eine Priorität der EU-Außenpolitik bleiben, wahrgenommen durch interne Kräfte und den EU-Menschenrechtsbeauftragten. Doch dann hagelte es Kritik: Nach den Berichten der „Tagespost“ protestierten viele deutsche und österreichische Abgeordnete ebenso wie Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Die EU-Kommission rudert zurück

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Jetzt rudert die EU-Kommission zurück: Am Mittwoch entschied sie, das Amt des EU-Sondergesandten für die Glaubens- und Religionsfreiheit neuerlich zu besetzen. Der mediale und parlamentarische Widerstand hat sich also gelohnt. Die Brüsseler EU-Administration hat verstanden, dass sie der weltweiten Religions- und Glaubensfreiheit weiter volle Aufmerksamkeit schenken muss. Gut so!

Doch der Kampf geht weiter, denn angesichts wachsender Verstöße gegen die Religionsfreiheit in vielen Ländern der Welt wird entscheidend sein, wer dieses Amt innehat. Der katholische Slowake Jan Figel hat es seit der Schaffung des Amtes durch den damaligen Kommissionspräsidenten Juncker hervorragend wahrgenommen: fachlich kompetent, diplomatisch geschickt, politisch glasklar und mit vollem persönlichen Einsatz. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen könnte den Fehler von Mitte Juni ausbügeln, indem sie jetzt neuerlich Jan Figel zum EU-Sondergesandten ernennt.

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Stephan Baier Europäische Kommission Europäische Union Europäisches Parlament Religionsfreiheit Ursula von der Leyen

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