Brüssel

Brüssel stürzt Asia Bibis Engel

Die EU-Kommission beendet das Mandat ihres Sondergesandten für Religionsfreiheit, Jan Figel, und gerät selbst in die Kritik.
EU und Religionsfreiheit
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Der Stuhl des Sondergesandten für Religionsfreiheit bleibt nach dem Willen der EU-Kommission unbesetzt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) erntete nun viel Kritik für diese Entscheidung.

Viel Empörung hat die Entscheidung der EU-Kommission ausgelöst, den bisherigen EU-Sondergesandten für die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit, Jan Figel, nicht zu verlängern und sein Amt nicht weiterzuführen. Wie „Die Tagespost“ in der Vorwoche berichtete, gab es gegen den slowakischen Christdemokraten in Brüssel auch ideologisch motivierte Intrigen. Die für internationale Beziehungen zuständige EU-Kommissarin Jutta Urpilainen entschied nun, den Sondergesandten nicht zu verlängern. Die Kommission diskutiere, wie die Anliegen der Religions- und Glaubensfreiheit am besten vertreten werden könnten, heißt es in Brüssel.

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Seiner „großen Enttäuschung“ darüber gab der frühere Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Ausdruck. „Ich bin mir ganz sicher, dass das Thema Religionsfreiheit in den nächsten Jahren zu der Menschenrechtsfrage überhaupt werden wird. Dass Europa hier schweigt, kann ich nicht verstehen“, so Kauder in seinem Brief vom 18. Juni. In Österreich ist der Einsatz für die Verlängerung des EU-Sonderbeauftragten im aktuellen Regierungsprogramm festgeschrieben. Vor wenigen Tagen brachten die Regierungsparteien auf Initiative von Gudrun Kugler (ÖVP) einen Antrag im Parlament ein, der die Regierung Kurz auffordert, sich in den relevanten Gremien für die Wiedereinsetzung des Sondergesandten einzusetzen. Figel habe in den vergangenen Jahren viel erreicht, so Kugler gegenüber dieser Zeitung. Die Freiheit, den persönlichen Glauben zu leben, werde „von unterschiedlichen Kräften in vielen Gebieten dieser Welt dramatisch eingeschränkt und teilweise mit Gefahr für Leib und Leben belegt“. Die EU wolle weltweit Vorreiter sein für Menschenrechte, darum dürfe die Kommission bei der Religionsfreiheit die Augen nicht verschließen. „Der Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit muss von der EU-Kommission wieder eingesetzt und die bisher so erfolgreiche Arbeit unbedingt fortgesetzt werden.“

Schlechte Nachricht für Verfolgte weltweit

Rückhalt für Figel kommt auch aus dem Europäischen Parlament, auf dessen Anregung die Gründung des Amtes durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker 2016 zurückging. So erklärt der ungarische Christdemokrat György Hölvényi gegenüber dieser Zeitung, er habe kein Verständnis für diesen Rückschritt: Die Abschaffung des Amtes sei eine „sehr negative Botschaft für die Menschen in der Welt, die wegen ihrer Religion verfolgt sind“. Auch werde so „die Ideologie des extremen Säkularismus in den europäischen Institutionen gestärkt“. Er hoffe, dass es sich um „ein Missverständnis“ handle, so Hölvenyi, der entwicklungspolitischer Sprecher seiner Fraktion und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Interreligiösen Dialog ist. Der CDU-Europaabgeordnete Michael Gahler äußert gegenüber der „Tagespost“ sein Bedauern: „Ich halte es für falsch, diese Funktion nicht fortzusetzen. Wenn man die religiöse Dimension und Motivation in der Politik in vielen Teilen der Welt ignoriert, kommt man zu falschen Einschätzungen.“

Der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl erinnert gegenüber der „Tagespost“ daran, dass Figel „stets schnell, unmissverständlichen und mit validen Informationen auf Missstände und Eskalationen hingewiesen“ habe und „laufend mit der Zivilgesellschaft, die sich für Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit einsetzt, kommuniziert“. Dies alles mit einer dürftigen Infrastruktur. „Wer auf dieser Welt sollte für Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit überzeugter auftreten als Europa?“, so Mandl zur „Tagespost“. Er wolle nicht beurteilen, ob es eine Intrige war, eine inhaltliche Fehleinschätzung oder Teil einer klugen Strategie, die zur Abschaffung des Amtes führte. Er habe Kommissionspräsidentin von der Leyen aber brieflich „auf die Wichtigkeit des Anliegens und die Bedeutung der Arbeit von Jan Figel“ hingewiesen. Mandl weiter: „Inhaltlich dürfen wir als EU hier keinen Zweifel zulassen, dass wir es nirgendwo auf der Welt akzeptieren, wenn Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt werden, und dass wir das in unserer Außen- und Sicherheitspolitik, unserem Sanktionsregime und auch in unserer Handelspolitik berücksichtigen. Das Thema wird wichtiger, weil die Zustände vielerorts schlimmer werden.“

Lange war der Einsatz für religiöse Verfolgte keine Priorität

Die EU-Grundrechtecharta anerkennt, dass jede Person „das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ hat. Definiert wird dieses als „Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen“. Dennoch war der Einsatz für verfolgte religiöse Minderheiten in der EU lange keine Priorität. Das änderte sich ab 2011 mit den Anschlägen auf koptische Kirchen: Religionsfreiheit rückte immer stärker ins Zentrum der EU-Außenpolitik. 2014 bildete sich die Arbeitsgruppe „Religions- und Glaubensfreiheit“ im Europäischen Parlament. Auf Empfehlung des Europäischen Parlaments berief Kommissionspräsident Juncker im Mai 2016 den slowakischen Politiker Figel zum EU-Sondergesandten.

Der entfaltete nicht nur eine rege Reisetätigkeit, sondern brachte – meist diskret – Erstaunliches zustande: So bestätigte die pakistanische Katholikin Asia Bibi, dass Figel bei ihrer Freilassung und Ausreise aus Pakistan eine Schlüsselrolle spielte: „Ich möchte einem Engel danken, einer Person, die mir von meiner Verhaftung bis jetzt geholfen hat: Jan Figel, dem EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit.“ In Pakistan wie im Sudan konnte der EU-Gesandte das Leben mehrerer Gefangener retten. Immer wieder verhandelte Figel in Ägypten, Jordanien, Pakistan, Indien, Senegal, Sudan, Nigeria, Malasya, Burkina Faso, im Irak und im Libanon. Er sprach mit Regierungen und Vertretern religiöser Minderheiten, mit Anwälten und Institutionen, referierte vor interreligiösen und diplomatischen Foren. Stets mit dem Ziel, Verletzungen der Religionsfreiheit anzuprangern und in konkreten Fällen Menschenrechte von Gläubigen und bedrängten Religionen zu fördern.

Figel fordert Klimawandel für Religionsfreiheit

Der Sondergesandte war ab 2016 nicht nur eine mahnende Stimme der EU weltweit, sondern prägte auch ihren Blick auf Religionsfreiheit als Dimension der Außenpolitik. Zuletzt argumentierte das Europäische Parlament hier sogar naturrechtlich: Die Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit der Religion sei „ein allen Menschen naturgegebenes Menschenrecht“. Figel verankerte im Bewusstsein der EU-Gremien, dass es weltweit „einen dramatischen Anstieg der Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ gibt und die Verfolgung von Gläubigen erheblich zugenommen hat.

Längst ist das für die EU kein abstraktes Thema mehr. Angeprangert werden dank Figels Arbeit Zwangskonvertierungen, Strafgesetze gegen den Abfall vom Glauben und die Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke. Die Verfolgung von Christen und Jeziden im Mittleren Osten ist in Brüssel ein Thema. Figel wies oft darauf hin, dass Atheismus in 13 Ländern der mit dem Tod bestraft wird, vermeintliche „Blasphemie“ in 40 Staaten. „Wir müssen Religionen verstehen, um in der Lage zu sein, die Welt zu verstehen“, so Figel, der für einen „Klimawandel bei der Religionsfreiheit“ wirbt.

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