Die SPD ist weiterhin nicht bereit, die grundsätzlichen Bedenken, die viele Unions-Abgeordneten gegen die Wahl der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht hegen, zur Kenntnis zu nehmen. Nachdem bereits SPD-Fraktionschef Matthias Miersch unmittelbar nach der abgesagten Wahl erklärte hatte, die SPD werde an Brosius-Gersdorf festhalten, legt jetzt SPD-Parteichef Lars Klingbeil noch einmal nach.
Gegenüber der „Bild am Sonntag“ (BamS) forderte der Chef der 16,4 Prozent-Partei eine Wiederholung der Wahl im Deutschen Bundestag. Die Bedenken der Union wegen angeblicher Plagiatsvorwürfe seien ausgeräumt. „Deshalb können wir die Wahl wieder auf die Tagesordnung des Bundestags setzen.“ Auch sei es „eine prinzipielle Frage, ob man dem Druck von rechten Netzwerken nachgibt, die eine hoch qualifizierte Frau diffamiert“ hätten, zitiert die BamS den Bundesfinanzminister.
Grundsätzlicher Dissens beim Verständnis von Menschenwürde
In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hatte zuvor die CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Vorsitzende des Rechtausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Gründe erläutert, die zur Nichtwahl von Brosius-Gersdorf führten. In der Causa Brosius-Gersdorf gehe es keineswegs um „Tagespolitik, sondern um Grundfragen des Menschenbildes und unserer Verfassung, wenn Menschsein und Menschenwürde nicht mehr unauflöslich zusammen gedacht werden.“
Die Potsdamer Professorin wolle „menschlichem Leben nicht in jedem Fall uneingeschränkte Menschenwürde zuerkennen“. „,Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss‘, heißt es bei ihr. Und: ,Es spreche „viel dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt‘“. Das Bundesverfassungsgericht vertrete indes „in ständiger Rechtsprechung die gegenteilige Ansicht: ,Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu‘, ausdrücklich auch dem ungeborenen Leben“, schreibt Winkelmeier-Becker in dem Beitrag, der mit „Warum wir Brosius-Gersdorf ablehnen“ überschrieben ist.
„Es ist infam, diese Haltung zu Menschenwürde und Lebensschutz als ,rechts‘ zu diffamieren“
Der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes sei „die zentrale Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf die totalitären Verbrechen von Holocaust bis Euthanasie und die Rassenideologie der Nationalsozialisten. Dem wurden die unantastbare Würde jedes Menschen und individuelle Grundrechte entgegengesetzt. Ein solcher Schutz gegen staatliche Macht kann aber nur vor-staatlich, also naturrechtlich gedacht werden.“
Auch das Grundsatzprogramm der CDU erkenne ausdrücklich die „unantastbare Würde des Menschen in jeder Phase seiner Entwicklung“ an. „Das naturrechtlich geprägte Verständnis der Menschenwürde gehört zur DNA der Unionsparteien. Auf dieser sehr grundsätzlichen Ebene kommen wir deshalb nicht zusammen. So sehen es auch viele meiner Fraktionskollegen und Kolleginnen. Es ist infam, diese Haltung zu Menschenwürde und Lebensschutz als ,rechts‘ zu diffamieren“, so Winkelmeier-Becker weiter. DT/reh
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