Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei der Sommerpressekonferenz vor der versammelten Hauptstadt-Presse in Berlin den Umgang mit der Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die die SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht küren will, in Sozialen Netzwerken kritisiert und dabei auch eine Änderung des § 218 StGB nicht ausgeschlossen.
Zum Abschluss des Themenkomplexes, der die Journalisten mehr als 20 Minuten lang beschäftigte, sagte Merz vor der Bundespressekonferenz: „Was Frau Brosius-Gersdorf in den letzten Wochen erlebt hat, ist völlig inakzeptabel. Die Kritik, die da teilweise geäußert worden ist, ist unsachlich gewesen, polemisch gewesen, zum Teil persönlich, beleidigend und herabsetzend. Das ist aber eine Atmosphäre, die sich nicht nur in diesem Sachverhalt findet. Das ist eine allgemeine Atmosphäre, ich bedauere das sehr.“
Brosius-Gersdorf: Ausweitung der Finanzierung von Abtreibung setzt deren Legalität voraus
Zuvor hatten die Journalisten Merz zu zahlreichen Aspekten der Causa befragt. Auch der § 218 StGB selbst wurde dabei angesprochen. Ein Journalist leitete seine Frage dazu mit der Bemerkung ein: „Frau Brosius-Gersdorf hat ja darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass die Krankenkassen künftig auch bei Schwangerschaftsabbrüchen diese Kosten mittragen sollen. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass sie dafür legal sein müssen. (…) Stehen Sie auch dahinter, dass diese Änderung, so wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass sie auch kommen soll.“
Am Dienstag hatte die 54-Jährige in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ behauptet, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung der Finanzierung von Abtreibungen deren Legalisierung voraussetze. Dort heiße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, so Brosius-Gersdorf bei Lanz.
Merz: Niemand macht Abstriche beim Koalitionsvertrag
Bundeskanzler Merz erklärte dazu: „Was im Koalitionsvertrag verabredet worden ist, soll kommen. Da macht niemand Abstriche. Und welche Rechtsfolgen das hat, und möglicherweise auch auf den § 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Deutschland davon ausgeht, dass es rechtswidrig ist, aber unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, deswegen jedenfalls, nichts ändern müssen.“
Merz erklärte, er gehe davon aus, dass die Richterwahl erst nach Ende der Sommerpause im September wiederholt werde. Fragen wie die, ob er in der Fraktion für Frau Brosius-Gersdorf werben würde oder sie selbst wählen würde, wich Merz aus. Er werde sich damit beschäftigen, wenn er wisse, wer Herbst zur Wahl stünde, erklärte der Kanzler. DT/reh
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