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Ketanji Brown Jackson: Bidens erste Richterin

Ketanji Brown Jackson wird wohl bald die erste schwarze Frau am Obersten US-Gerichtshof sein. Ihre Anhörung im Senat ließ die Konfliktlinien zwischen Republikanern und Demokraten deutlich werden.
USA, Ketanji Brown Jackson
Foto: IMAGO/KEN CEDENO (www.imago-images.de) | Wenn Jackson bestätigt wird, wäre dies zwar durchaus ein Erfolg für Biden und die Demokraten. Am Kräftegleichgewicht des Obersten Gerichtshofs würde dies jedoch nichts ändern.

Als die mehrtägige Anhörung vor dem Justizausschuss des Senats am Freitag vorüber war, konnten die Demokraten aufatmen. Nicht unbedingt, weil Ketanji Brown Jackson, die der amtierende US-Präsident Joe Bidengerne als erste schwarze Frau an den „Supreme Court“ berufen würde, die kritischen Fragen der republikanischen Senatoren relativ schadlos überstanden hatte. Für Erleichterung sorgte ein parteiinterner demokratischer Wackelkandidat: Joe Manchin, der eher konservative Senator aus West Virginia, gab bekannt, die 51-Jährige unterstützen zu wollen. Die Partei ist damit geschlossen, Jacksons Bestätigung steht wohl nichts mehr im Wege.

Auch wenn die Anhörung kaum Überraschungen bot, lieferte sie dennoch einige interessante Erkenntnisse. Selbstläufer, wie sie es in früheren Zeiten oft waren, sind diese Veranstaltungen für die Kandidaten keineswegs mehr. Demokraten und Republikaner sind weiterhin zerstritten, das politische Klima ist polarisiert – breite überparteiliche Zustimmung ist daher quasi ausgeschlossen. Wie schon im Falle vorheriger Bestätigungsverfahren von Richterkandidaten – zuletzt Amy Coney Barrett oder Brett Kavanaugh – nutzen die Senatoren die Anhörungen auch als Bühne für parteipolitisches Theater. Man darf nicht vergessen: Das politische Amerika steht wenige Monate vor den Kongresswahlen Anfang November. Insbesondere die Republikaner betonten während der Befragungen ihre Kernthemen – und versuchten, so bei den Wählern zu punkten.

Die Themen: Lebensschutz, Religionsfreiheit, Identitätspolitik

Zu diesen Kernthemen zählten in den Sitzungen, die teilweise über zwölf Stunden dauerten: Lebensschutz, Religionsfreiheit, Verbrechensbekämpfung und Kritik an der Identitätspolitik der Demokraten. Dabei vermittelte Jackson, die den linksliberalen Höchstrichter Stephen Breyer beerben würde, unabhängig von ihrer Rechtsphilosophie den Eindruck einer eloquenten, juristisch begabten Kandidatin. Ihr Lebenslauf stützt dies: Geboren 1970 in der Hauptstadt Washington, D.C., absolvierte sie ihr Jurastudium an der renommierten Universität Harvard. Sie kennt auch die praktische Seite der Rechtsprechung, arbeitete mehrere Jahre als Rechtsanwältin und Pflichtverteidigerin. Von 2013 bis 2021 war sie Richterin am Bundesbezirksgericht in Washington, ehe sie im Juni des vergangenen Jahres auf einen höheren Posten am Berufungsgericht in der US-Hauptstadt befördert wurde.

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Die republikanischen Ausschussmitglieder sparten erwartungsgemäß nicht mit kritischen Fragen. Besonders hervor taten sich die beiden Senatoren Josh Hawley und Ted Cruz. Ihre Strategie: Jackson als Juristin darzustellen, die allzu nachsichtig mit Verbrechern umgehe – ein Vorwurf, den sich die Demokraten schon länger von den Republikanern anhören müssen. Hawley und Cruz bezogen sich auf einige Entscheidungen Jacksons in Kinderpornografie-Verfahren. Mit ihrem Strafmaß habe sie sich in solchen Fällen stets am unteren Ende des möglichen Spektrums orientiert, so der Vorwurf. Selbst konservative Beobachter betonten jedoch, dass die Republikaner Fakten verzerrten.

Sie betont die Bedeutung der Religionsfreiheit

Hawley, der den Staat Missouri im Senat vertritt, fragte Jackson auch nach ihrer Einstellung zum „First Amendment“, dem ersten Verfassungszusatz, der auch das Recht auf Religionsfreiheit festschreibt. Hier parierte Jackson souverän, würdigte Religionsfreiheit als „fundamentalen Grundsatz unserer gesamten Staatsform“. Was dies jedoch bedeuten würde, wenn das Prinzip der Religionsfreiheit mit anderen von den Demokraten so sehr geschätzten Werten, wie etwa der Gleichberechtigung von Minderheiten, kollidierte, ließ sich aus Jacksons Antwort nicht erkennen.

Ein weiterer Angriff des texanischen Senators Cruz zielte darauf ab, Jackson als Verfechterin der sogenannten „Critical Race Theory“ zu porträtieren. Dabei handelt es sich um einen vielschichtigen, identitätspolitischen Begriff, der in seiner heutigen, zugespitzten Form Weiße von Natur aus als „Unterdrücker“ sieht, da sie qua Geburt einer privilegierten Schicht angehörten. Dieses Denken, das Konservative gerne als „woke“ Ideologie bezeichnen, wird auch im linksliberalen Milieu nicht unisono geteilt. Schlachtfeld Nummer Eins sind seit einiger Zeit die Lehrpläne von Schulen: Daher verwundert es nicht, dass Cruz Jackson mit einigen, seiner Ansicht nach ideologisch aufgeladenen, Schulbüchern konfrontierte, die an einer Schule verwendet werden, in deren Kuratorium Jackson sitzt. Die wiederum wies den Vorwurf zurück: Zum einen habe sie die Inhalte solcher Bücher nicht studiert, zum anderen stünde dies nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Richterin.

Die Attacken der Republikaner hatten noch einen Grund, der über das Bestätigungsverfahren hinausgeht. Einige Republikaner wie Hawley und Cruz schielen schon auf den Präsidentschaftswahlkampf, der im kommenden Jahr Fahrt aufnimmt. Anlässe wie Jacksons Anhörungsverfahren sind die ideale Gelegenheit, um sich vor der potenziellen Wählerschaft zu profilieren.

Von der Abtreibungslobby unterstützt

Weniger Angriffsfläche als vielleicht erwartet bot Jackson bislang in Sachen Lebensschutz. Dies liegt wohl hauptsächlich daran, dass sie bis dato noch kein Urteil zum Thema Abtreibung sprechen musste. Einen Anhaltspunkt gibt es aber: 2001 verteidigte sie sogenannte „Bannmeilen“ vor Abtreibungskliniken im Bundesstaat Massachusetts, die Lebensschützer daran hindern, abtreibungswillige Frauen anzusprechen. Darüber hinaus führten die republikanischen Senatoren ein Urteil des Höchstrichters Stephen Breyer an, für den Jackson zwischen 1999 und 2000 arbeitete – also zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn. Breyer hatte damals ein Verbot von Spätabtreibungen im Bundesstaat Nebraska kassiert. Dass Lebensschützer vor ihr warnen, dürfte jedoch auch damit zusammenhängen, dass Jackson von mehreren einschlägigen Organisationen der Abtreibungslobby unterstützt wird.

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Der republikanische Senator Tom Cotton erklärte diesbezüglich, er wünsche sich eine Richterin, die das Recht unschuldiger Kinder auf Leben schützen werde, statt sich der Abtreibungslobby anzudienen. Jackson bekräftigte, sie stehe in den Diensten der Verfassung, jenem „großen Experiment der amerikanischen Demokratie“. Zudem sehe sie sich der Präzedenz verpflichtet, was bedeutet, dass sie in der Vergangenheit gesprochene Urteile nicht durch neue Richtersprüche rückgängig machen werde. Konservative dürften hier die Ohren gespitzt haben, da man diese Aussage durchaus auch so deuten könnte, Jackson wolle nicht am umstrittenen Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ rütteln, das die Abtreibungsgesetzgebung seit fast 50 Jahren regelt.

"Glaube gibt mir momentan Halt"

Kurz kam auch der persönliche Glaube der verheirateten Mutter von zwei Kindern zur Sprache. „Es ist der Glaube, der mir momentan Halt gibt“, hatte Jackson während ihrer Nominierungsfeier erklärt. Während der Anhörungen wollte der republikanische Senator Lindsey Graham nun von ihr wissen: „Welchen Glaubens sind Sie eigentlich?“ Auf ihre Erwiderung, sie sei konfessionslose Protestantin, hakte Graham nach, ob sie einen Katholiken fair beurteilen könne. Jacksons Antwort: Sie könne jede Person fair beurteilen. Als Richter sei es wichtig, persönliche Ansichten außen vor zu lassen.

Wenn Jackson bestätigt wird, wäre dies zwar durchaus ein Erfolg für Biden und die Demokraten. Am Kräftegleichgewicht des Obersten Gerichtshofs würde dies jedoch nichts ändern. Weiterhin wären drei progressive Richter gegenüber sechs konservativen in der Minderheit. Breyers Rückzug hatte durchaus taktische Gründe: Der 83-Jährige räumte seinen Platz, um Biden die Möglichkeit zu geben, einen jüngeren Nachfolger zu nominieren. Ein Szenario wie den Tod der linksliberalen Richterikone Ruth Bader Ginsburg während der Amtszeit des republikanischen Präsidenten Trump wollte man in jedem Fall vermeiden.

Anfang nächster Woche wird zunächst der Justizausschuss seine Empfehlung abgeben. Die wird dann dem gesamten Senat vorgelegt. Die Demokraten hoffen, Breyer noch vor der „Osterpause“ Mitte April im Amt bestätigen zu können.

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