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USA: Wie das Oberste Gericht zu Transgender-Behandlungen von Minderjährigen steht

Ist ein Verbot von Pubertätsblockern und der Hormonabgabe an Transgender-Jugendliche verfassungskonform? Amerikas Oberste Richter fällen schon bald ein wegweisendes Urteil.
Transgender-Demo vor Supreme Court
Foto: IMAGO/Michael Brochstein / SOPA Images (www.imago-images.de) | Demonstranten protestieren vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs in Washington, D.C. gegen das von Tennessee erlassene Gesetz.

Der Oberste Gerichtshof der USA wird im kommenden Jahr ein mit Spannung erwartetes, wegweisendes Urteil fällen, das den künftigen Umgang des Landes mit minderjährigen Transgender-Personen maßgeblich prägen wird. Am Mittwoch fand vor dem „Supreme Court“ in der US-Hauptstadt Washington, D.C. die erste mündliche Anhörung im Fall „US vs. Skrmetti“ statt.

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Dabei geht es um die Frage, ob ein Gesetz des Bundesstaates Tennessee, das medizinische Behandlungen von Minderjährigen, die an Geschlechtsdysphorie leiden, grundsätzlich verbietet, gegen die US-Verfassung verstößt. Unter das Verbot fallen die Gabe von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe zur Angleichung des biologischen an das empfundene Geschlecht. 

Biden-Regierung hatte geklagt

Gegen das Gesetz geklagt hatten die Regierung von US-Präsident Joe Biden sowie drei Transgender-Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern und ein Arzt. Nach einem juristischen Tauziehen durch niedrigere Instanzen nahm sich der „Supreme Court“ des Falls an. Amerikas Oberste Richter müssen nun entscheiden, ob das Gesetz aus Tennessee gegen den 14. Verfassungszusatz und die darin festgehaltene Garantie auf gleichen Schutz vor dem Gesetz („Equal Protection“) verstößt.

Die Kläger argumentierten vor den Obersten Richtern, das Gesetz des Staates Tennessee mit dem Titel „SB1“ stelle eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar: Während biologisch weibliche Jugendliche keine Pubertätsblocker oder männliche Hormone einnehmen dürften, um sich „männlich“ zu entwickeln, sei die Einnahme derselben Hormone für biologisch männliche Jugendliche erlaubt. Umgekehrt sei es biologisch männlichen Jugendlichen verboten, Pubertätsblocker oder weibliche Hormone einzunehmen, wenn damit die Entwicklung zu einer weiblichen Person angestrebt werde, während dies biologisch weiblichen Jugendlichen erlaubt sei.

Der Vertreter des Bundesstaates Tennessee, dessen Generalstaatsanwalt Matthew Rice, wies die Behauptung, es handele sich bei dem Gesetz um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, zurück. Ausschlaggebend für das Verbot sei nicht das Geschlecht, sondern ausschließlich der Zweck der Behandlung. Grundsätzlich stünden sowohl Hormontherapien wie auch Pubertätsblocker Jugendlichen unabhängig ihres Geschlechts zur Verfügung. Wenn mit der Einnahme jedoch der Geschlechtswechsel einer minderjährigen Person angestrebt wird, greife das Verbot.

Gesetz von Tennessee könnte gebilligt werden

Die Intention der Gesetzgeber Tennessees hinter dem Verbot ist der Schutz Minderjähriger vor irreversiblen Eingriffen in die körperliche Entwicklung. Vor dem „Supreme Court“ in Washington kamen auch mehrere jüngst veröffentlichte Studien zur Sprache, die die unklare medizinische Situation belegen sowie vor langfristigen Schäden für minderjährige Jugendliche im Falle von geschlechtsangleichenden Behandlungen warnen, wie etwa der „Cass Review“ in Großbritannien.

Auch wenn die Anhörung am Mittwoch nur einen ersten Austausch von Argumenten darstellte und den Obersten Richtern dazu diente, sich ein genaueres Bild von der Sachlage zu verschaffen, gehen Beobachter davon aus, dass das Gesetz aus Tennessee vor dem „Supreme Court“ bestehen könnte. Die Wortmeldungen der sechs konservativen Richter ließen zwar erkennen, dass diese nicht unbedingt geschlossen dieselbe Ansicht zu dem Gesetz vertreten. Alle sechs dürften jedoch mindestens der Meinung sein, dass es nicht die Aufgabe des Obersten Gerichts sei, über komplexe medizinische Fragen zu entscheiden – und man die Kompetenz daher den einzelnen Bundesstaaten zuweisen solle. 

Ähnlich wie in der Abtreibungsfrage, bei der die Richter im Juni 2022 ebenfalls entschieden, die Gesetzeshoheit liege bei den Einzelstaaten, könnte ein solches Urteil nun also auch hinsichtlich geschlechtsangleichender Behandlungen von Minderjährigen fallen. Neben Tennessee existieren derzeit in 23 weiteren Bundesstaaten ähnliche Gesetze, die damit aufrechterhalten würden. Dass der „Supreme Court“ sich die in „SB1“ vertretene Position mehrheitlich zu eigen macht und geschlechtsangleichende Behandlungen von Minderjährigen mit Transitionsabsicht grundsätzlich verbietet, gilt eher als unwahrscheinlich. Ein Urteil wird nächstes Jahr erwartet. 

Weichenstellung für die Zukunft?

Die Anhänger des progressiven Lagers hatten sich von dem Fall eine Weichenstellung erwartet, die Gesetze ermöglicht, die sie als „Schutz“ der Rechte von Transgender-Personen auffassen. Ob es dazu kommt, dürfte nun erst einmal fraglich sein. Mit dem Urteil zu geschlechtsangleichenden Behandlungen sind noch lange nicht alle Fragen geklärt, die in der Transgender-Debatte derzeit diskutiert werden. So geht es auch um die Toiletten-Nutzung von Transgender-Personen und die Zulassung von biologisch männlichen Transgender-Athleten im Frauensport. Auch im Wahlkampf spielte das Thema eine Rolle und gilt nach ersten Erhebungen als eines der Themen, das dem Wahlsieger Donald Trump einen Stimmenzuwachs einbrachte.

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