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Kauder plädiert erneut gegen Abschiebung von Konvertiten

Der Iran garantiere keine Religionsfreiheit, so der ehemalige Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder. Er habe aber erreicht, dass der Glaube in Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mehr geprüft werde.
Kauder fordert erneut Abschiebestopp von Konvertiten
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Kauder kritisierte, dass im Länderbericht der Bundesregierung über den Iran zu wenig über die Situation der Christen berichtet werde.

Der ehemalige Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, hat sich erneut für einen Abschiebestopp für alle zum Christentum konvertierten Muslime in den Iran ausgesprochen. Der Iran garantiere keine Religionsfreiheit, erklärte Kauder bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit der Deutschen Evangelischen Allianz in Berlin.

Kauder: Taufzeugnis soll in Zukunft anerkannt werden

In Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium habe er erreicht, so der CDU-Politiker, dass der Glaube in Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht mehr geprüft werden solle, sondern dass das Taufzeugnis anerkannt werde.

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Indes appellierte die IGFM an Bundesinnenminister Horst Seehofer, keine zum Christentum übergetretenen Muslime und keine Baha’i in den Iran abzuschieben. Die Menschenrechtslage im Iran habe sich in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Islamische Revolutionsgarden, Geheimdienst und Polizei gingen mit noch größerer Härte gegen Andersdenkende vor. Im Blick habe die Führung der Islamischen Republik neben Menschenrechtsverteidigern, Frauenrechtlerinnen, Gewerkschaftern, Umwelt- und Demokratie-Aktivisten vor allem die religiösen Minderheiten.

Innenministerium lehnt generellen Abschiebestopp ab

Allerdings lehnt das Innenministerium einen generellen Abschiebestopp für zum Christentum konvertierte Muslime offenbar ab. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Auf Anfrage habe die Pressestelle des Ministeriums der Agentur mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine umfassende Prüfung der Schutzgründe vornehme. Die Entscheidung des Bamf sei stets auf den Einzelfall bezogen.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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