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Queere Menschen im „Sonderregister“? Grüne kritisieren Dobrindt

Die Grünen werfen Bundesinnenminister Dobrindt vor, mit einer neuen Verordnung queere Menschen zu diskriminieren. Namensdaten vor der Änderung sollen gespeichert werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | Alexander Dobrindt setze queere Menschen einem „erhöhten Diskriminierungs- und Stigmatisierungsrisiko" aus, werfen die Grünen ihm vor.

In der Debatte um die neue Daten-Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz werfen die Grünen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Gefährdung queerer Menschen vor. Darüber berichtete die Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) am Mittwoch. Im Entwurf des Bundesinnenministeriums steht, dass künftig folgende Daten im Meldewesen aufgenommen werden: der Geschlechtseintrag und der Vorname eines Menschen vor der Änderung, das Datum der Änderung, die ändernde Behörde sowie das Aktenzeichen. Die Betroffenen können der Verarbeitung früherer Angaben nicht widersprechen oder sie verhindern. Wer seinen ehemaligen Namen im Meldewesen eintragen muss, „outet“ sich ungewollt beim Kontakt mit Behörden. Damit setze Dobrindt „diese vulnerable Gruppe einem erhöhten Diskriminierungs- und Stigmatisierungsrisiko“ aus, kritisierte die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Nyke Slawik am Dienstag.

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„Mit der vorgesehenen Speicherung und Abrufbarkeit früherer Geschlechts- und Namensangaben verletzt der Entwurf grundlegende Schutzpflichten des Staates“, so Slawik weiter. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen würden durch ein faktisches Sonderregister erfasst und damit als „anders“ markiert. Auch die SPD verrate queere Menschen, in dem sie sich hinter die Pläne des Ministers stelle, so die Kritik der Grünen.

Bisher wurde der erste Name nicht gespeichert

Nach alter Rechtslage handelte es sich nach dem Transsexuellengesetz nur um eine „sehr kleine Personengruppe“, die ihren Geschlechtseintrag habe ändern lassen. Auf das übliche Verfahren zur Daten-Aktualisierung sei aus Schutzgründen verzichtet worden. Diese Regelung lasse sich nach geltender Rechtslage nicht aufrechterhalten, so das Bundesinnenministerium. Der Name sei zudem ein wichtiges Merkmal um Datensätze zweifelsfrei der richtigen Person zuzuordnen.

Eine isolierte Suchanfrage nach dem früheren Geschlechtseintrag sei jedoch „ausgeschlossen“, um Betroffene besser zu schützen. Die Ressortabstimmung zum Entwurf sei jedoch noch nicht abgeschlossen, so das Bundesinnenministerium.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Jeder Volljährige kann seitdem die Geschlechtsidentität im Pass frei wählen und selbst zwischen den Einträgen „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „ohne Angabe“ entscheiden. Psychiatrische Gutachten sind dafür nicht mehr notwendig. DT/elih

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