Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Lebensschutz

Ja zur Schöpfung, ja zum Leben

Als Beispiele zeigen assistierter Suizid und Abtreibung deutlich, dass es Christen nicht pauschal gegen Selbstbestimmung geht, sondern um die unantastbare Würde des Menschen als Ebenbild Gottes.
Marsch für das Leben, München 25.03.2023
Foto: IMAGO/Sachelle Babbar (www.imago-images.de)

Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Bereich des Lebensrechts und der Bioethik nehmen in den letzten Jahren einen bedenklichen Kurs auf. Assistierter Suizid und Abtreibung sind nur zwei von mehreren Streitfragen, deren rechtliche Rahmenbedingungen aktuell auf dem Prüfstand stehen. Im öffentlichen und privaten Diskurs müssen sich Kritiker dieser Entwicklungen immer wieder darüber belehren lassen, worum es ihnen angeblich „eigentlich“ geht: Um die Kontrolle anderer Menschen und den Kampf gegen die Selbstbestimmung. Worum geht es uns eigentlich? Welche sind die Güter, um die hier gefochten werden und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Der Wert des Lebens auf politischem Prüfstand

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Sachlage: Im Februar 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) sei verfassungswidrig. Ärzten ist es nun grundsätzlich möglich, Sterbewilligen ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Hunderte assistierter Suizide wurden seither durchgeführt, obwohl hier mangels Neuregelung immer noch eine rechtliche Grauzone besteht. Aktuell liegen drei Gesetzesentwürfe und ein fraktionsübergreifender Antrag vor, über die der Bundestag in nächster Zeit abstimmen soll.

Auch die Rechtslage zu Abtreibungen, die aktuell im Strafgesetzbuch verankert sind, ist im Umbruch. Im Juni vergangenen Jahres stimmte der Bundestag für die Streichung des Paragrafen 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen. Obwohl manch einer beteuerte, dass die Abschaffung des Werbeverbots nicht grundsätzlich die Existenz des Paragrafen 218 StGB infrage stellen würde, war der Weg dorthin sehr kurz. Mittlerweile wurde von der Ampelregierung eine Kommission einberufen, die laut Koalitionsvertrag „die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ – also die Möglichkeiten zur Legalisierung von Abtreibung – prüfen soll.

Ist Selbstbestimmung Ansichtssache?

Die Grundfragen in beiden Debatten sind identisch: Überwiegt die Pflicht des Staates, Leben zu schützen oder der Auftrag, Selbstbestimmung zu ermöglichen? Welches Verständnis haben wir von Wert und Würde des Menschen? Was verstehen wir unter Gesundheitsversorgung? Und gibt es bei solchen Entscheidungen überhaupt richtig und falsch, oder ist alles nur eine Frage des persönlichen Geschmacks?

Dass die Abwägung der Güter Leben versus Selbstbestimmung gar nicht so banal ist, zeigte sich auf eindrückliche Weise in den Jahren der Pandemie. In Diskussionen um Masken- und Impfpflicht setzten sich Vertreter des Lebensschutzes oftmals für die Selbstbestimmung ein und viele „Vertreter der Selbstbestimmung“ plädierten für den Schutz von Menschenleben. Daran wird deutlich, dass es in dieser Debatte gilt, besonders gut hinzuhören, denn oftmals führen unterschiedliche Auffassungen desselben Begriffs dazu, dass großzügig aneinander vorbeigeredet wird. Und wenn Klärungsbedarf besteht, beansprucht natürlich jeder die Deutungshoheit für sich. Das beginnt dabei, dass viele die Menschlichkeit und Würde der Ungeborenen nicht anerkennen, obwohl diese in Deutschland verfassungsgerichtlich verankert ist, und endet bei der Frage, ob der Freitod mit der Würde des Menschen vereinbar oder seine Möglichkeit dazu sogar geboten ist.

Lesen Sie auch:

Regulierung  der Menschenwürde 

Bei genauer Betrachtung ist es weder im Fall von Abtreibung noch im Fall von assistiertem Suizid die Selbstbestimmung, deren Berechtigung vonseiten des Lebensschutzes infrage gestellt wird. Wer anerkennt, dass bei einer Abtreibung ein Mensch zu Tode kommt, dem dürfte es gelingen nachzuvollziehen, warum wir diesen Akt der Tötung nicht als Ausübung von Selbst-, sondern von Fremdbestimmung erachten. Es gibt kaum eine absolutere Form der Kontrolle über den Körper eines anderen Menschen, als ihm ohne jede Möglichkeit der Gegenwehr gewaltvoll das Leben zu nehmen.

Ebenso wenig scheint die Debatte um den assistierten Suizid eine Debatte über Selbstbestimmung zu sein. Am Leben zu bleiben und die Möglichkeiten der Palliativmedizin auszuschöpfen ist ja nicht die einzige Alternative; wer nicht mehr leben wollte, fand zu jeder Zeit einen Weg. Es soll nicht zynisch klingen, sondern nur deutlich werden, was dahintersteht: Staat und Gesellschaft sollen anerkennen, dass Menschenwürde und Lebensrecht keine absoluten Güter, sondern frei verfügbar und individuell definierbar sind. Eine Gesellschaft, die danach schreit, den Markt der Waren immer weiter zu kontrollieren, schafft Regulationen auf dem „Markt der Menschen-würde“ zunehmend ab.

Dieser zugegebenermaßen etwas polemische Vergleich soll weder eine Lanze für den Wirtschaftsliberalismus brechen, noch unterstellen, es ginge jemandem darum, Kapital aus Suizidbeihilfe oder Abtreibung zu schlagen. Aber er verdeutlicht, wozu der Mensch, sein Leben und seine Würde zunehmend degradiert werden: Zu einer Ware, über deren Wert in gewissen Situationen individuell verfügt werden kann, über den der Mensch also „selbst bestimmt“. Staat und Gesellschaft hätten dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen dazu gewährleistet sind.

Medizin im Konflikt mit sich selbst 

Den Berufsstand der Ärzte trifft dies in besonderem Maße, unter anderem in ihrem beruflichen Selbstverständnis. Wenn Tötung und Beihilfe zur Selbsttötung als Teil von Gesundheitsfürsorge erachtet werden, widerspricht das nicht nur zutiefst dem hippokratischen Eid, sondern es werden auch Ansprüche an das Gesundheitssystem abgeleitet, die nicht jeder mittragen kann. Beim Thema Abtreibung wird das besonders deutlich: Laut mancher Stimmen sollte zukünftig kein Mediziner das Studium absolviert haben, ohne gelernt zu haben, wie er eine Abtreibung vorzunehmen hat. Auch fordert man, dass Abtreibung für alle zur Kassenleistung wird.

Der Ruf nach flächendeckender Versorgung führt dazu, dass die Gewissensfreiheit von medizinischem Personal schon jetzt massiv in Frage gestellt wird. Angesichts der geringen Bereitschaft zur Mitwirkung am assistierten Suizid könnten in diesem Bereich ähnliche Tendenzen zu erwarten sein, auch wenn Gegenteiliges beteuert wird. Auch die Medizin soll möglichst ohne Hinterfragen der Umsetzung selbstbestimmter Entscheidungen dienen, anstatt „nur“ zu heilen.

Krieg gegen die eigene Würde

Das Lied von der Selbstbestimmunghat im Grunde eine sehr traurige Melodie: Es handelt vom Krieg des Menschen gegen sich selbst. Mich erinnert es an den Narzissten, der innerlich von Selbstzweifeln und Gefühlen der Wertlosigkeit geplagt wird und diese nach außen hin durch Kontrollzwang und die Abwertung Anderer zu kompensieren versucht. Wer nicht um den eigenen Wert weiß, der sieht freilich auch den Wert in Anderen nicht. Erst recht nicht in den Alten, Kranken, Behinderten und den Ungeborenen. Anstatt die Probleme zu beseitigen, die zu einem Sterbewunsch oder dem Verlangen nach einer Abtreibung führen, halten wir es für legitim, den Menschen selbst zu beseitigen. Es sind nicht einfach „Werte“, an denen es mangelt, es ist „der Wert“, um den viele nicht wissen oder an den sie nicht glauben. Keine oberflächliche Selbstverliebtheit, sondern das Wissen um die eigene Würde, das ein tiefes In-Sich-Ruhen und die bedingungslose Wertschätzung aller Menschen mit sich bringt.

An den Beispielen von assistiertem Suizid und Abtreibung sehen wir deutlich, dass es im Lebensrecht um mehr als nur die Frage nach Selbstbestimmung geht. Es geht um Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens, um das Verständnis von Würde und Freiheit. Und darum, ob wir all das selbst definieren oder ob es objektive Maßstäbe gibt, an denen wir uns als Gesellschaft orientieren. Für uns als Christen sollte die Antwort klar sein: Jeder Mensch verfügt als Ebenbild Gottes von Anbeginn seiner Existenz über eine unantastbare Würde. Ein Nein zum Leben ist ein Nein zu Gottes Schöpfung, zu dem, was Gott selbst gut nennt. Und obgleich man angesichts der zunehmenden Abwertung des Menschen in Schockstarre und Pessimismus verfallen könnte, erinnert uns das Fest des Lebens und der Auferstehung einmal mehr daran, dass der Kampf bereits gewonnen ist.

Die Psychologin und Mutter Sabina Scherer betreibt den Blog „Ein Zellhaufen spricht über Abtreibung“.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Sabine Scherer Bundesverfassungsgericht Deutscher Bundestag Lebensrechtsbewegung Lebensschutz Menschenwürde Suizidhilfe Würde

Weitere Artikel

Kirche