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Innsbrucker Bischof Glettler: „Leihmutterschaft verstößt gegen die Menschenrechte“

Der Familienbischof der österreichischen Bischofskonferenz fordert ein Veto gegen die internationale Etablierung von Leihmutterschaft. In einem offenen Brief bezeichnet er Leihmutterschaft als „Missachtung des Kindeswohls“ und „rücksichtslose Ausbeutung von Frauen“.
Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel
Foto: Doreen Fiedler (dpa) | Innsbrucker Bischof Glettler bittet die Verantwortungsträger in Österreich, ein internationales Verbot der Leihmutterschaft zu fordern.

Bischof Hermann Glettler, Familienbischof der österreichischen Bischofskonferenz, zeigt sich besorgt bezüglich der Bestrebungen der EU, Leihmutterschaft international zu etablieren und zu erleichtern. In einem offenen Brief vom 10. Februar 2023 an die politischen Verantwortungsträger Österreichs geht er auf zwei Themenkomplexe ein: Die „Missachtung des Kindeswohls“ und die „rücksichtslose Ausbeutung von Frauen“ und appelliert, „ein Veto gegen die vorgeschlagene Verordnung der Europäischen Kommission einzulegen“. Auch bittet er sie, sich „gegen ähnliche Initiativen auszusprechen und stattdessen ein internationales Verbot der Leihmutterschaft zu fordern.“

Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel

Im Hinblick auf das Kindeswohl betont Glettler, dass Leihmutterschaftsvereinbarungen eine Form des Kinderhandels darstellten und somit „der Würde und den in der UN-Kinderrechtskonvention geschützten Rechten von Kindern“ widersprächen.

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Das Zahlen eines Entgelts für das Kind fördere das „Anspruchsdenken der Bestelleltern“, was wiederum dazu führen könne, dass diese „die Übernahme eines nicht ihren Erwartungen entsprechenden Kindes“ verweigerten oder verlangten, dass das Kind abgetrieben würde. Zudem könnten „Übergabeschwierigkeiten“ (beispielsweise durch eine Pandemie oder einen Krieg) bewirken, dass die Kinder „ohne echte und dauerhafte Bezugspersonen auf ihre Abholung warten“ müssten. Auch verletze Leihmutterschaft „das Recht des Kindes, nach Möglichkeit seine leiblichen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden – beides ebenfalls in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Rechte.“ Glettler warnt auch, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema „frühkindliche Bindung“ nicht ignoriert werden dürften.

Gesundheitliche und psychische Risiken für Leihmütter

In Bezug auf die Ausbeutung der Frauen weist der Bischof darauf hin, dass Leihmutterschaft „mithilfe von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen“ erfolge, die gesundheitliche Risiken sowohl für das Kind als auch für die Frau mit sich brächten. Außerdem werde durch das Eingreifen in ihre Autonomie „die Leihmutter ihrer Würde beraubt und zu einem Instrument für einen fremden Kinderwunsch degradiert“. Dies sei mit den geltenden Menschenrechten unvereinbar. Aspekte wie die „implizite Verhinderung eines Beziehungsaufbaus zum Kind“ könnten langfristige psychische Folgen bei der Leihmutter nach sich ziehen.

Abschließend weist Glettler darauf hin, dass zahlreiche internationale Experten, Gremien und Organisationen die Praxis der Leihmutterschaft verurteilt hätten; zuletzt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2022 zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Frauen. DT/sha

 

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