Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Frauen und Kinder als Handelsobjekte

Spanischer Oberster Gerichtshof verweigert Anerkennung der Leihmutterschaft

Das höchste spanische Gericht bezeichnet die Praxis als Ausbeutung von Frauen und Verletzung der Menschenwürde.
Leihmutterschaftsurteil in Spanien
Foto: AndreyPopov via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | In ihrer Entscheidung betonen die spanischen Richter, dass „die Zustimmung der schwangeren Frau durch Zahlung oder Entschädigung erlangt wird“, was nach spanischem Recht einen Rechtsbetrug darstelle.

Die Erste Kammer des spanischen Obersten Gerichtshofs hat einen Leihmutterschaftsvertrag, der von zwei US-Gerichten bestätigt wurde, abgelehnt und damit die Vaterschaft der durch Leihmütter geborenen Kinder nicht anerkannt. Die Kammer behandelte den Fall eines Paares, das seine in Texas geborenen Kinder in Spanien registrieren lassen wollte. Die Zuweisung der Vaterschaft an die Wunscheltern verstoße gegen die öffentliche Ordnung, so die Begründung.

Die Leihmutterschaft verstoße gegen die moralische Integrität der schwangeren Frau und des Kindes, die wie Handelsobjekte behandelt würden, und entziehe beiden die Würde eines menschlichen Wesens. Das Kind werde seines Rechts beraubt, seine biologische Herkunft zu kennen, und die körperliche Unversehrtheit der Mutter werde gefährdet, da sie aggressiven Hormonbehandlungen ausgesetzt sein könne, um schwanger zu werden. 

Leihmutterschaft als lukratives Geschäft

Ein US-Gericht hatte den Leihmutterschaftsvertrag durch zwei Urteile bestätigt, die jeweils vor und nach der Geburt ergangen sind. Das erste Urteil, das vor der Geburt erlassen wurde, verpflichtete die Leihmutter zur sofortigen Übergabe des Kindes an die Wunscheltern, so dass sie diese nach der Geburt nicht verweigern konnte.

Die spanische Kammer hebt hervor, dass Leihmutterschaft in den Vereinigten Staaten ein lukratives Geschäft sei, bei dem die Wunscheltern beträchtliche Summen zahlen. In ihrer Entscheidung betonen die Richter, dass „die Zustimmung der schwangeren Frau durch Zahlung oder Entschädigung erlangt wird“, was nach spanischem Recht einen Rechtsbetrug darstelle. Zudem dürfe das Wohl des Kindes nicht allein nach den Wünschen der Wunscheltern definiert werden.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit früheren Urteilen, in denen ähnliche Versuche abgelehnt wurden. Trotz des Verbots der Leihmutterschaft in Spanien wenden sich spanische Paare an Länder wie die Vereinigten Staaten, Mexiko oder die Ukraine, wo diese Praxis erlaubt ist, um die Situation der Kinder in Spanien zu regeln.

Das Gericht stellt außerdem fest, dass die Grundrechte der Leihmütter und Kinder schwer beeinträchtigt würden, wenn die Praxis der kommerziellen Leihmutterschaft durch eine erleichterte Anerkennung in Spanien gefördert würde. In diesem Fall könnten Vermittlungsagenturen ihren Kunden eine nahezu automatische Anerkennung der aus Leihmutterschaftsverträgen resultierenden Abstammung garantieren. Dies würde die Tätigkeit dieser Agenturen stärken und ihnen rechtliche Sicherheit geben, Kunden auf Kosten der Rechte von Frauen und Kindern zu gewinnen, so das Gericht.

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Kindeswohl Lebensschutz Leihmütter Menschenwürde

Weitere Artikel

Anfang März veranstaltet die Aktion Lebensrecht für Alle den Internationalen Kongresses zur Leihmutterschaft. Warum eigentlich? Ein Gespräch mit der ALfA-Vorsitzenden Cornelia Kaminski.
06.02.2026, 19 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Am 28. Februar ist in Herne ein Harry-Potter-Gottesdienst geplant. Warum die Kirche Fernstehenden damit keinen christlichen Dienst erweist.
26.02.2026, 09 Uhr
Guido Rodheudt
Im Konflikt um das spanische Klarissenkloster gibt es eine erste formale Rückkehr: Zwei Ex-Ordensfrauen sind nicht mehr exkommuniziert, nachdem sie das schismatische Manifest widerrufen.
25.02.2026, 14 Uhr
José García
Der Wunsch nach einem Wandel in der Bischofskonferenz lässt sich nicht mehr unterdrücken. Als Moderator ist Heiner Wilmer aufgrund seines verbindlichen Wesens für das Amt die beste Wahl.
25.02.2026, 11 Uhr
Regina Einig