Wer unbefangen über Elternschaft und Abstammung nachdenkt, wird sich dieser Frage zunächst mit einem natürlichen Verständnis annähern: die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. So steht es auch kurz und bündig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beim Vater wird es schon komplizierter, das BGB hält aber eine recht einfache Lösung parat. Danach ist der Ehemann grundsätzlich der Vater eines Kindes.
Eltern per Gerichtsentscheid
Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition könnten die in Deutschland bisher verbotene Leihmutterschaft künftig ermöglichen. Doch auch bisher gelang es interessierten „Kunden“, im Ausland bestellte Kinder zu adoptieren.
