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Leihmutterschaft: Aufruf zur Teilnahme an EU-Konsultation

EU-Kommission will den Weg zur Anerkennung von Leihmutterschaft und gleichgeschlechtlicher Ehe durch alle EU-Staaten. EU-Bürger können einer Konsultation teilnehmen.
Eine EU-Kommission plant, alle EU-Staaten dazu zu verpflichten, Leihmutterschaft und gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Eine EU-Kommission plant, alle EU-Staaten dazu zu verpflichten, Leihmutterschaft und gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.

Noch bis zum 13. Februar können Bürger der Europäischen Union an einer Konsultation der EU-Kommission zum geplanten „Europäischen Elternschaftszertifikat“ teilnehmen. Die Gesetzgebungsinitiative der EU-Kommission ebnet praktisch den Weg zur Anerkennung von Leihmutterschaft und Homo-„Ehe“ durch alle EU-Staaten. In einer Pressemitteilung ruft die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) dazu auf, sich an der Konsultation zu beteiligen. Dies ist noch bis zum 13. Februar auf der Seite der EU-Kommission unter dem folgenden Link möglich: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12878-Grenzuberschreitende-familiare-Situationen-Anerkennung-der-Elternschaft_de

Vorschlag unterläuft Verbot von Leihmutterschaft 

Bereits 2020 hatte die die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen erklärt: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie es in jedem anderen Land auch.“ Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission von Dezember 2022 will sicherstellen „dass die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt wird, damit Kinder ihre Rechte in grenzüberschreitenden Situationen behalten, insbesondere wenn ihre Familienangehörigen innerhalb der EU reisen oder umziehen.“ Faktisch geht es dabei um die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft und von homosexuellen Paaren, denn nur dort unterscheiden sich das Personenstandsrecht der EU-Länder. Damit unterläuft der Vorschlag das Verbot der Leihmutterschaft und das Personenstandsrecht in vielen europäischen Staaten. 

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Falls die Initiative der Europäischen Kommission Zustimmung finde, werde die sie automatisch die Rechtswirksamkeit der Filiation auf alle Arten von „Elternschaft“, einschließlich die der Leihmutterschaft, auf alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausdehnen, warnt die FAFCE. „Abgesehen von der erklärten Absicht, nicht in das Familienrecht der Mitgliedstaaten einzugreifen, stünde der Vorschlag der Kommission in diesem Fall im Widerspruch zu Artikel 9 der EU-Grundrechtecharta, in dem es heißt: „Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Ausübung dieser Rechte gewährleistet“, so FAFCE-Präsident Vincenzo Bassi wörtlich.

Möglicherweise Verstoß gegen EU-Grundrechtecharta

Die katholischen Familienverbände Europas sprechen sich in ihrer Mitteilung nachdrücklich gegen die Praxis der Leihmutterschaft aus: „Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt nicht nur die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit von Frauen, die als Leihmütter eingesetzt werden, sondern auch von Kindern, die Opfer vom Menschenhandel werden. Eine solche Praxis steht in völligem Widerspruch zum Wohl des Kindes, wird jedoch in der Initiative der Europäischen Kommission zum Grundpfeiler.“ Um in Kraft treten zu können, muss der Vorschlag der Europäischen Kommission von allen Mitgliedstaaten nach Anhörung im Europäischen Parlament einstimmig angenommen werden. 


Die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) ist vom Europarat als Nichtregierungsorganisation mit partizipativem Status anerkannt. Dort setzt sie sich auf Grundlage der katholischen Soziallehre für die Interessen von Familien und des Lebensschutzes ein. Der Familienbund der Katholiken in Deutschland und der Katholische Familienverband Österreich sind Mitglieder der FAFCE. DT/fha

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