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Keine Werbung für Kinderhandel auf deutschem Boden

Die Kölner „Wish for a Baby“-Messe zeigt, wie skrupellos mit menschlichem Leben Geschäfte gemacht werden – und wie notwendig staatliches Handeln ist.
Kritik an „Wish for a baby"-Messe
Foto: IMAGO / Depositphotos | Zu Recht sind Leihmutterschaft und deren Werbung auf deutschem Boden verboten. Die Folgen solcher Praktiken traumatisieren nicht nur die Betroffenen selbst, sondern Generationen.

Wie kann das eigentlich sein? Dass auf deutschem Boden Kinderhandel offen beworben wird – und der Staat tatenlos zusieht? An diesem Wochenende findet (wieder einmal) die sogenannte „Wish for a Baby“-Messe in Köln statt – eine Veranstaltung, deren Hauptgeschäft darin besteht, dass internationale Leihmutterschaftsagenturen und Kliniken, die in Ländern wie den USA, Georgien und der Ukraine Leihmutterschaft anbieten, konkrete Vermittlungsangebote unterbreiten, Preislisten präsentieren und Vertragsunterlagen erläutern.. Höchst offiziell.

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Okay, die Messe taucht in keinem Messekalender auf und ist am Veranstaltungsort nicht plakatiert. Wohl ist den britischen Veranstaltern und allen – auch deutschen – Beteiligten das dünne Eis bewusst, auf dem sie sich bewegen. Die Website der „Wish for a Baby“-Messe wirbt jedoch mit umso romantischeren Bildern für etwas, das in Deutschland gesetzeswidrig ist.

In Deutschland zu Recht verboten

Zu Recht sind Leihmutterschaft und deren Werbung auf deutschem Boden verboten: Hier treffen, wie es auf der Website heißt, „Träume auf Möglichkeiten“. Doch diese „Möglichkeiten“ bedeuten Ausbeutung von Frauen und Kindern. Die Folgen solcher Praktiken traumatisieren nicht nur die Betroffenen selbst, sondern Generationen.

Zu Recht forderte erst vor einer Woche Reem Alsalem, die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die weltweite Abschaffung der Leihmutterschaft – und die strafrechtliche Verfolgung all jener, die von diesem Markt profitieren. 

Ebenfalls zu Recht haben mehrere Frauen inzwischen Strafanzeige gegen den Veranstalter der Kölner Messe erstattet – wegen des Verdachts auf strafbare Vermittlungstätigkeit und unzulässige Werbung für eine verbotene Praxis. Ihrem Beispiel sollte jeder folgen, der nicht zulassen will, dass Frauen und Kinder zum Geschäftsmodell gemacht werden.

Der Staat muss klare Haltung zeigen

Auch der deutsche Staat muss klare Haltung zeigen: gegen die Bewerbung dieser Form moderner Prostitution – und dafür, dass Menschenrechte nicht dem Druck eines milliardenschweren globalen Leihmutterschaftsmarktes und der involvierten Lobby-Gruppen geopfert werden. Gesetzeslücken sind zu schließen, „Wish for a Baby“-Messen zu verbieten.

Zudem sollte Deutschland – wie andere Staaten längst – öffentlich die Forderung der Vereinten Nationen nach einem weltweiten Leihmutterschaftsverbot unterstützen. Wer Frauen und Kinder wirklich schützen will, darf hier nicht länger schweigen.

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Sina Hartert Leihmutterschaft UNO

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