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Selbstbestimmungsgesetz: Erneute Kritik aus der UN

Das SBGG untergrabe Sicherheit, Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, so die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem.
Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen
Foto: IMAGO/Bianca Otero (www.imago-images.de) | Hat Bedenken, dass das deutsche Selbstbestimmungsgesetz für Gewalt gegen Frauen missbraucht werden könnte: die UN-Sonderberichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem.

Erneut kommt Kritik am Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) aus den Vereinten Nationen. Wie das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte mitteilte, hat die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, sich besorgt über die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf Frauen und Minderjährige geäußert. Sie fordere Deutschland auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch des Gesetzes zu verhindern und weibliche Schutzräume zu erhalten.

Angriff auf Meinungs- und Redefreiheit

„Dem Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechts fehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Täter von Missbrauch und Gewalt zu verhindern, auch in Räumen, die nur von Personen eines Geschlechts genutzt werden“, erklärte Alsalem. Damit würden Sicherheit, Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen untergraben, so die gebürtige Jordanierin. Diese Sorge teilen bekannte Frauenrechtlerinnen wie Alice Schwarzer und Rona Duwe. Die Initiative „Lasst Frauen sprechen“ organisiert am 1. November mittags eine internationale Protestaktion gegen das Gesetz, das am selben Tag in Kraft tritt. Es ermöglicht eine Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags per Antrag auf dem Standesamt. Beschränkungen wie medizinische oder psychologische Gutachten fallen weg.

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Des Weiteren sieht Reem Alsalem in dem Offenbarungsverbot eine Gefährdung der Meinungs- und Redefreiheit, sowie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Offenbarungsverbot verbietet es unter einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro, das Geburtsgeschlecht und den früheren Vornamen einer Person, die von dem Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht hat, offenzulegen oder auch nur zu erfragen.

Kindeswohl nicht im Blick

Kritik äußerte Alsalem außerdem an der Tatsache, dass auch Kinder ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern oder eines Familiengerichts ihren Personenstand und Vornamen ändern können. Das Gesetz habe weder das Kindeswohl noch den Schutz besonders von jungen Mädchen genügend im Blick. Bereits im Juni hatte Reem Alsalem ihre Bedenken gegenüber dem Selbstbestimmungsgesetz in einem 17-seitigen Brief an die Bundesregierung adressiert.

Das Bundesfamilienministerium beglückwünscht sich derweil zum Inkrafttreten des Gesetzes, das Betroffene zukünftig vor Diskriminierung schütze und die „geschlechtliche Selbstbestimmung“ stärke. „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität“, äußerte sich Bundesministerin Lisa Paus. (DT/fha)

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