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Es läuft für Trump

Der US-Senat, der Supreme Court und auch der Biden-Dokumentenabschlussbericht verleihen dem umstrittenen US-Präsidentschaftsanwärter Rückenwind.
Erfolgreiche Woche Donald Trump
Foto: IMAGO/Zach Boyden-Holmes/The Register (www.imago-images.de) | Gleich drei Ereignisse sorgten dafür, dass eine erfolgversprechende Kandidatur des Ex-Präsidenten immer wahrscheinlicher wird.

Für all diejenigen politischen Beobachter, die es sich erhofft hatten, dass es auf republikanischer Seite zu einem anderen Kandidaten als Donald Trump bei der diesjährigen US-Präsidentenwahl kommen werde, war es eine regelrechte Woche zum Vergessen: Denn gleich drei Ereignisse in dieser Woche sorgten dafür, dass eine erfolgversprechende Kandidatur des Ex-Präsidenten immer wahrscheinlicher wird.

Trumps Senatoren und Richter liefern für ihn

Ereignis Nr. 1: Die Ablehnung des überparteilich ausgehandelten Gesetzespakets zur Migrationspolitik inklusive Hilfen für Israel und die Ukraine. Obwohl dieser schwer errungene Gesetzesentwurf eigentlich in der Sprache Trumps ein „done deal“ gewesen ist, genügte ein gesenkter Daumen des Mannes von Mar-a-Lago, um de jure frei gewählte und unabhängige Senatoren zu Marionetten zu degradieren und sowohl Israel als auch der Ukraine notwendige Unterstützung zu verweigern.

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Für Trump war dieses Votum ein wichtiger Lackmustest – kann er sich doch nun endgültig sicher sein, dass ihm seine Parteifreunde blind folgen, wenn er eine Richtung vorgibt: Egal, ob dies zum Schaden des eigenen Landes oder demjenigen engster US-Verbündeter geschieht. Polens Premierminister und Beinahe-Trump-Namensvetter Donald Tusk kommentierte auf dem Twitter-Nachfolger X das Senats-Votum: „Ronald Reagan muss sich heute im Grab umdrehen.“ 

Ereignis Nummer 2: Der Supreme Court zeigte sich in einer ersten Anhörung skeptisch bezüglich der Frage, ob Donald Trump wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 grundsätzlich vom Wahlzettel verbannt werden dürfe. Der oberste Gerichtshof, der in seiner Mehrheit konservativ ausgerichtet ist und noch darüber hinaus über drei Richter verfügt, die während Trumps erster Amtszeit von diesem berufen worden sind, scheinen einstweilen den Argumenten von Trumps Anwalt Jonathan Mitchell gegenüber aufgeschlossen: Denn dieser wies daraufhin, dass die sogenannte „Aufstandsklausel“ im 14. Verfassungszusatz zwar vielerlei Beispiele des Ausschlusses von höheren Ämtern benenne – nicht jedoch gewählte US-Präsidenten.

Das „Sleepy Joe“-Narrativ erhält neuen Auftrieb

Und schließlich Ereignis Nummer 3: Der Biden-Dokumentenabschlussbericht. Dieser besagt zwar, dass sich Joe Biden im Umgang mit sicherheitsrelevanten Dokumenten nichts juristisch Relevantes habe zu Schulden lassen – dennoch wird der US-Präsident in diesem Abschlussbericht explizit als „älterer Herr mit schlechtem Gedächtnis“ bezeichnet. Eine Aussage, die Biden-Gegnern Auftrieb geben dürfte – und die zudem durch zahlreiche verbale Aussetzer Joe Bidens alleine in dieser Woche öffentlich dokumentiert wurde.

Für Trump-Anhänger dürften die den US-Präsidenten betreffenden entlastenden Feststellungen zudem in dem Eindruck bestärken, dass die US-Justiz parteipolitisch agiere – schließlich werde gegen Donald Trump ebenfalls wegen des unerlaubten Deponierens sicherheitsrelevanter Dokumente strafrechtlich ermittelt.

Die vergangene Woche zeigt: Bezüglich der Sicherung sowohl der inneren Macht innerhalb seiner Partei sowie der anstehenden offiziellen Nominierung zum Präsidentschaftskandidaten der US-Republikaner konnte Donald Trump einige, möglicherweise entscheidende Hürden nehmen.

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