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Bundestag debattiert Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

40-minütige Debatte vorgesehen: Liveübertragung im Bundestagfernsehen und auf Phönix.
Debatte im Bundestag
Foto: Sophia Kembowski (dpa) | Der Deutsche Bundestag wird sich am Freitag mit der von der Regierungskoalition geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen befassen.

Der Deutsche Bundestag wird sich am Freitag mit der Zukunft des Werbeverbots für Abtreibungen befassen. In Erster Lesung debattieren die Volksvertreter dabei ab 11:40 Uhr erstmals den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (Bundestagsdrucksache 20/1635).

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In der 40-minütigen Debatte beraten die Abgeordneten zudem den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegten Antrag „Interessen der Frauen stärken – Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (Bundestagsdrucksache 20/1017). Die Union lehnt die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen ab. Nach Ansicht von CDU/CSU ist der § 219a StGB ein „wichtiger Bestandteil“ des vom Bundesverfassungsgericht verlangten Schutzkonzepts.

Hänel bei Anhörung im Rechtsausschuss als Sachverständige geladen

Debattiert werden soll auch ein Antrag der Fraktion „Die Linke“ mit dem Titel „§ 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (Bundestagsdrucksache 20/1736). Die Linke fordert die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen.

Im Anschluss an die Debatte, die im Bundestagsfernsehen sowie auf Phönix übertragen wird, sollen der Gesetzesentwurf und die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Bereits am kommenden Mittwoch (18. Mai) will sich dann der federführende Rechtsausschuss in einer Öffentlichen Anhörung mit ihnen befassen. Bei der um 14:00 Uhr beginnenden und für zwei Stunden festgesetzten Anhörung im Paul-Löbe-Haus ist auch die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel als Sachverständige geladen. Hänel wurde wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot von allen Instanzen rechtskräftig verurteilt und hat dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Länderkammer berät am 20. Mai

Der Bundesrat, der eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen zustimmen müsste, will sich in seiner Sitzung vom 20. Mai mit dem Gesetzesentwurf der Ampelregierung befassen. Eine Blockade des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in der Länderkammer gilt als ausgeschlossen, da die Union in keinem einzigen Bundesland mehr allein regiert und sich gemäß den üblichen Gepflogenheiten dort, wo sie mit den Parteien der Ampelregierung koaliert, der Stimme enthalten müsste. DT/reh

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