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ALfA-Vorsitzende kritisiert BDKJ: „Schäme mich in Grund und Boden“

Der BDKJ übernehme mit seiner Forderung, das Werbeverbot für Abtreibung abzuschaffen, „Diktion und Narrativ“ der Abtreibungslobby, so Cornelia Kaminski.
ALfA kritisiert BDKJ wegen 219a-Forderung
Foto: Boris Roessler (dpa) | Der § 219a StGB sei nicht unter nationalsozialistischem Terror entstanden, sondern stamme aus der Weimarer Republik, stellt die ALfA-Vorsitzende Kaminski klar.

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) hat die Forderung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) kritisiert, das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a StGB) abzuschaffen. Es sei „überaus bedauerlich“, dass die „Bundesfrauenkonferenz“ des BDKJ einen Beschluss gefasst habe, „der bis in das ,wording‘ hinein, der Diktion und dem Narrativ der Abtreibungslobby folgt“, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski am Donnerstag in einer Stellungnahme. Von einem katholischen Jugendverband müsse mehr kritische Distanz erwartet werden.

Eines katholischen Jugendverbandes unwürdig

Weiter erklärte Kaminski: „Wenn ,Fremdscham‘ eine sinnvolle Kategorie ist, dann ist sie hier wohl am Platz.“ Sie schäme sich „als Frau, Katholikin und Lebensrechtlerin“ für den Beschluss des BDKJ „sprichwörtlich in Grund und Boden“. Dieser sei eines katholischen Jugendverbandes unwürdig und offenbare „massive Wissenslücken“. Der § 219a StGB sei nicht unter nationalsozialistischem Terror entstanden, sondern stamme aus der Weimarer Republik. Auch stelle die „Offerte vorgeburtlicher Kindstötungen“ keine bloße Information dar.

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Die ALfA-Vorsitzende betont: Die Bewerbung einer nach geltendem Recht rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen lasse vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versehe diese mit dem Anschein der Legitimität. „Dies zu verhindern, ist Sinn und Zweck des § 219a StGB.“

Jugendbischof: Lebensschutz hat "uneingeschränkte Priorität"

Zuvor hatte auch der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Johannes Wübbe, der Forderung des BDKJ widersprochen, den § 219a abzuschaffen. „Der Schutz des ungeborenen Lebens hat für mich uneingeschränkte Priorität“, so Wübbe. Die Hilfe für schwangere Frauen in Konfliktsituationen sei ein zentraler Teil des kirchlichen Dienstes.

Der BDKJ hatte am Dienstag die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen begrüßt. In einem Beschluss der „BDKJ-Bundesfrauenkonferenz“ heißt es, es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“. Zur Begründung führen die „Bundesfrauen“ aus: Die Gleichsetzung von „Information“ mit „Werbung“ sei „frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen“. Sie unterstelle, „dass Frauen und schwangere Menschen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können, sondern sich durch eine Information, wie durch Produktwerbung, manipulieren lassen würden“.  DT/mlu/reh

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