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Bode bekräftigt: Suizidassistenz in Notsituation nicht ausgeschlossen

Es gebe Grenzsituationen, die sich einer rechtlichen Regelung entziehen würden, meint der Osnabrücker Bischof gegenüber dieser Zeitung. Die grundsätzliche Ablehnung stelle dies nicht in Frage.
Bischof Bode hat seine Position zum assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen bekräftigt
Foto: Sebastian Gollnow (dpa)

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hat seine Position zum assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen bekräftigt. Nachdem er vergangene Woche in einer ökumenischen Stellungnahme assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen in „Grenz- und Notsituationen“ nicht pauschal ausgeschlossen hatte, erklärte er auf Anfrage dieser Zeitung: Es gebe „solche Grenzsituationen“, die sich einer rechtlichen Regelung entziehen würden. „Das stellt den Grundsatz der Ablehnung des assistierten Suizids nicht in Frage“, so Bode.

Private Entscheidung für Suizidassistenz wiegt schwerer

Eine solche Situation würde sich etwa dann ergeben, „wenn trotz aller Unvereinbarkeit des assistierten Suizids mit dem Leitbild des Hauses und trotz aller Gespräche sich doch jemand privat für eine solche Assistenz entscheidet.“ Bode warf die Frage auf, ob solche Patienten dann „in dieser Situation schweren Leidens des Hauses verwiesen“ werden sollten. Von Seiten der Pressestelle des Bistums Osnabrück hieß es, der Antwort würden sich auch der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer und der Oldenburger Weihbischof Wilfried Theising anschließen.

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Wilmer und Theising hatten sich der ökumenischen Stellungnahme gemeinsam mit den leitenden evangelischen Geistlichen aus Niedersachsen und Bremen angeschlossen. Während die Unterzeichner darin nicht mehr pauschal ausschließen, dass auch in kirchlichen Einrichtungen bei „Grenz- und Notsituationen“ ein assistierter Suizid möglich sei, treten sie dafür ein, dass kirchliche Einrichtungen „grundsätzlich das Recht erhalten, sich gegen die Durchführung eines assistierten Suizids in ihren Häusern zu entscheiden“.  DT/mlu

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