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Ärzte wollen nicht zum Töten verpflichtet werden

Salzburger Ärzteforum drängt auf eine rasche gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids in Österreich.
Ärzteforum fordert: "Assistierter Suizid nicht als ärztliche Aufgabe deklarieren"
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Eine künftige Gesetzgebung müsse „klar und unumstößlich Sorge tragen, dass assistierter Suizid nicht als ärztliche Aufgabe deklariert wird“, fordert das Ärzteforum.

Denkbar knapp wird für die österreichische Bundesregierung nun die Zeit, den assistierten Suizid gesetzlich neu zu regeln. Mit Jahresende läuft nämlich die vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof dafür gesetzte Frist ab. „Ein Gesetzesentwurf lässt jedoch weiter auf sich warten“, mahnt nun das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ und warnt, kaum eine andere Gesetzgebung werde in den nächsten Jahrzehnten vergleichbar gravierende, langfristige Folgen haben.

Assistierter Suizid darf nicht als ärztliche Aufgabe deklariert werden

Eine künftige Gesetzgebung müsse „klar und unumstößlich Sorge tragen, dass assistierter Suizid nicht als ärztliche Aufgabe deklariert wird“, fordert das Ärzteforum. Es sei nicht die Aufgabe von Ärzten, „Menschen zu töten, ihr Leben aktiv zu beenden – weder durch eine direkte Handlung noch indem wir sie selbst darin unterstützen“. Hier gehe es um die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt. Ärzte müssten alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu heilen. „Die im Widerspruch dazu stehende Tötung eines Menschen kann und darf auch künftig nicht im Therapie-Portfolio von uns Ärztinnen und Ärzten enthalten sein“, heißt es in der Stellungnahme des Salzburger Ärzteforums, die der „Tagespost“ vorliegt.

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Ähnliches gelte für Krankenhäuser, Arzt-Ordinationen, Senioren- und Pflegeheime. Der Gesetzgeber müsse ebenso sicherstellen, dass „jeder – egal ob Mediziner oder nicht – die Assistenz am Suizid folgenfrei ablehnen darf, dieser nicht in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden darf beziehungsweise künftige Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen folgenlos assistierte Suizide in ihren Institutionen ablehnen können“.

Warnung vor Ruf nach "Tötung auf Verlangen"

Das Salzburger Ärzteforum warnt davor, dass nach der vom Verfassungsgerichtshof erzwungenen gesetzlich verankerten Option des assistierten Suizids „wohl in nicht allzu ferner Zukunft auch der Ruf nach der 'Tötung auf Verlangen' – also der aktiven Tötung eines Menschen durch einen anderen – unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz lauter werden“ wird. Die Politik solle deshalb die „Tötung auf Verlangen“ in Form eines Verfassungsgesetzes verbieten. Nur ein solches Verbot im Verfassungsrang wäre dann auch für das Höchstgericht bindend.  DT/sba

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