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Auf Leben und Tod

In Österreich naht der Showdown zwischen Befürwortern und Gegnern des assistierten Suizids. Die Festung ist gefallen, nun geht es um die Frage: Wer darf wem unter welchen Bedingungen und Umständen bei der Selbsttötung helfen?
Debatte um Suizidhilfe
Foto: Adobe Stock

Als die Entscheidungsschlacht verloren war, begann der Krieg erst so richtig: Am 11. Dezember 2020 strich Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) fünf Worte aus Paragraf 78 des Strafgesetzbuchs und änderte so die Rechts- und Bewusstseinslage in der Alpenrepublik. Bisher galt: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Die Worte „oder ihm dazu Hilfe leistet“ widersprächen in dieser Absolutheit dem Selbstbestimmungsrecht des Suizidanten; dessen Recht auf einen selbstbestimmten Tod schließe das Recht ein, dabei die Hilfe dazu bereiter Dritter in Anspruch zu nehmen, urteilten die Höchstrichter.

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