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Assistierter Suizid in Notsituationen nicht ausgeschlossen?

Neue Haltung der Kirche zum assistierten Suizid. Bislang wurde Hilfe zur Selbsttötung in kirchlichen Häusern kategorisch ausgeschlossen. Haltung der Kirche weicht auf.
Neue Ökumenische Stellungnahme
Foto: Jens Büttner (ZB) | Neue Ökumenische Stellungnahme zur Suizidbeihilfe schließt assistierten Suizid nicht in jedem Fall aus.

Dass auch in kirchlichen Einrichtungen bei „Grenz- und Notsituationen“ ein assistierter Suizid möglich ist, möchten einige katholische Bischöfe nicht mehr pauschal ausschließen. So heißt es in einer ökumenischen Stellungnahme, die Bischöfe Heiner Wilmer (Hildesheim), Bischöfe Franz-Josef Bode (Osnabrück) und Münsteraner Weihbischof Wilfried Theising gemeinsam mit leitenden evangelischen Geistlichen aus Niedersachsen und Bremen unterzeichnet haben. Gleichzeitig treten die Unterzeichner dafür ein, dass kirchliche Einrichtungen „grundsätzlich das Recht erhalten, sich gegen die Durchführung eines assistierten Suizids in ihren Häusern zu entscheiden“.

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Gemeinsame Erklärung

Mit der gemeinsam erarbeiteten Erklärung wollen die Unterzeichner sich „kritisch-konstruktiv am gesellschaftlichen und politischen Diskurs über rechtliche wie praktische Folgen des BVerfG-Urteils beteiligen und aus einer grundsätzlich lebensbejahenden Haltung heraus ethisch verantwortlich handeln“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Text. Das menschliche Leben sei von Gott gewollt mit dem Ziel, „es entsprechend menschlicher Würde in Freiheit bis zum Ende zu leben und zu gestalten“.

Die Menschenwürde sei Grundlage für die freie Selbstbestimmung des Menschen, die jedoch nicht auf ein Handeln nach Belieben ziele, sondern Verantwortung miteinschließe. „Wir nehmen Sterbewünsche ernst und respektieren Suizidentscheidungen, ohne sie damit gutzuheißen.“ Als Christen erfülle es sie mit Sorge, wenn als Ausweg aus Leid und Not eine Selbsttötung angestrebt werde, weshalb sich die Unterzeichner für Alternativen zur Selbsttötung stark machen, soweit die philosophisch-theologische Grundlegung des vierseitigen Dokuments.

Einzelfall betrachten

Jeder Einzelfall müsse sorgfältig und multiperspektivisch betrachtet werden; von außen nicht beurteilbare Grenzsituationen ließen sich nicht gesetzlich regeln, sondern seien „im wechselseitigen Vertrauen auf der Ebene der Beziehung zwischen Sterbewilligen und Ärztinnen und Ärzten“ zu klären. Gegenüber dem Gesetzgeber sprechen sich die Unterzeichner für einen Ausbau von niedrigschwelligen Angeboten zur Suizidprävention, der Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie von Beratungsangeboten für Suizidwillige aus. Klare Worte finden die Kirchenvertreter gegen jede Form von Kommerzialisierung der und Werbung für Suizidbeihilfe. Auch dürfe medizinisch-pflegerisches Personal niemals zur Suizidassistenz gedrängt werden. Diese müsse eine Gewissensentscheidung im Grenzfall bleiben, so die Forderung des Dokuments in Richtung des Gesetzgebers.

Nachdenken über Beratung

Der Schwerpunkt der kirchlichen caritativen und diakonischen Angebote und Einrichtungen liege auf einer guten palliativen und hospizlichen Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Auch in kirchlichen Beratungsstellen würden auch jetzt schon Suizidwillige beraten. Die Kirchen in Niedersachsen und Bremen seien offen für ein Nachdenken darüber, wie genau die Arbeit der Beratungsstellen in diesem Bereich aussehen könne. „Suizidassistenz als institutionelles Angebot verträgt sich nicht mit unserem kirchlichen Selbstverständnis,“ betont das Dokument. Ob aber in Grenz- und Notsituationen ein Vollzug eines assistierten Suizids in kirchlichen Häusern geduldet werden kann, „ist nicht pauschal beantwortbar; auf jeden Fall muss neben der Selbstbestimmung von Suizidwilligen auch die Verantwortung für Mitbetroffene (Angehörige, Mitbewohnende, Mitarbeitende und andere) berücksichtigt werden“. DT/fha

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