- Sterben gehört zum Leben
- Der Mensch will Anfang und Ende des Lebens technologisch beherrschen
- Tötung auf Verlangen führt zur Tötung ohne Verlangen
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Zum Gelingen des Lebens gehört das Sterben. Auch das Sterben ist, wie die Zeugung, kein Produkt, sondern eine Weise des Umgangs mit dem Leben. Sterben ist eine Praxis, keine Poiesis. Das Wissen um den eigenen Tod, so Spaemann, ist nicht ein Wissen unter anderem. Es ist keine Information, die wir einfügen könnten in einen sinnvollen Zusammenhang, der uns eine rationale Lebensführung erlaubt. „Die Antizipation des Endes durchdringt das Leben im Innersten. Sie ermöglicht Sinnerfahrung (...) Die Antizipation des Todes macht es möglich, dass wir uns zu unserem Leben als zu einem Ganzen verhalten. Sie ermöglicht jenes Haben des Lebens, das das Sein der Person ist. Nur ein Leben, das man hat, kann man hingeben. Sterben als Akt der Hingabe des Lebens ist ein wesentlich personaler Akt.“
Der Tod wird zum Verenden
Den Trend der modernen Zivilisation, alles technisch in den Griff zu nehmen, auch das menschliche Leben selbst, den Spaemann im Hinblick auf den Anfang des Lebens sowohl bezüglich der künstlichen Befruchtung als auch bezüglich der rechtlichen Regelung der Abtreibung kritisierte, beklagt er auch im Hinblick auf das Ende des Lebens. Hier zeigt sich dieser Trend ebenfalls in doppelter Weise: zum einen in der Form extremer künstlicher Lebensverlängerung, zum anderen im assistierten Suizid. Die künstliche Lebensverlängerung an Apparaten im Krankenhaus, die, so Spaemann, heute zur Routine geworden ist, mache „den Tod immer häufiger zu einem Verenden“. Aber Sterben sei und bleibe ein personaler Akt. Die christliche Bitte, von einem plötzlichen Tod verschont zu bleiben, bringe, wie alle Sterberiten der Religionen, zum Ausdruck, „dass das Zuendegehen des Lebens für den Menschen nicht einfach ein Verlöschen ist, sondern ein Letztes, das ihm zu tun abverlangt wird (...) Im personalen Sterben treten Aktivität und Passivität nicht als Extreme auseinander, sondern Passivität, Erleiden ist selbst das, was als Akt vollzogen wird (...) Wenn Hergeben die eigentliche Bewährung wirklichen Habens ist, dann ist Sterben der actus humanus schlechthin. Und es ist die Antizipation des Sterbens, das Wissen unausweichlichen Hergebenmüssens, das, indem es unser Leben durchdringt und strukturiert, es zu einem personalen Leben macht.“
Menschen am Sterben hindern
Zum Aktivismus der modernen Medizin, der dem Menschen die Möglichkeit nimmt, menschenwürdig zu sterben, gehört für Spaemann auch die Transplantationschirurgie. Nicht selten würden „heute Menschen am Sterben gehindert aus reinem Fremdinteresse, um ihre Organe funktionstüchtig bis zum nächsten Transplantationstermin zu erhalten“. Konsequenterweise lehnt Spaemann auch die der Transplantationschirurgie zugrunde liegende These ab, der Hirntod sei der Tod des Menschen. Mit der Definition des Todes als Hirntod sei erstmals eine Definition des Todes eingeführt worden. Der Tod lasse sich aber so wenig wie das Leben definieren, „weil wir Sein und Nichtsein nicht definieren können“. Die Behauptung, das Gehirn sei der Sitz der Seele oder das Gehirn habe eine integrative Funktion für den Organismus, die in der Debatte um das Transplantationsgesetz 1997 auch in der Moraltheologie vertreten wurde, sei naturwissenschaftlich unhaltbar, wie an jeder Schwangeren zu sehen ist, deren Kind noch lange nach dem Hirntod geboren wird.

„Suizid ist eine Handlung, die sich der Rechtssphäre entzieht.“
Robert Spaemann
Den Aktivismus der modernen Medizin, das Leben künstlich zu verlängern und den Tod hinauszuschieben, kritisiert Spaemann nicht nur, weil dieser dem Sterbenden die Möglichkeit nehme, das Sterben als bewussten Akt zu erleben und „das Zeitliche zu segnen“, sondern auch, weil er die Türen zum assistierten Suizid und von diesem zur aktiven Sterbehilfe und zur Euthanasie öffne. Die aktive Sterbehilfe sei schließlich „die Kehrseite jenes Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick etwas ‚machen‘ müsse“. Die Ansicht, Suizid sei rechtlich erlaubt, weist Spaemann zurück. Suizid sei nicht „ein Recht, sondern eine Handlung, die sich der Rechtssphäre entzieht“. Von ihr führe kein Weg zu einem Recht, „einen anderen zu töten, bzw. von einem anderen getötet zu werden“. Dass der Selbstmord moralisch geächtet bleibt, sei für die menschliche Gemeinschaft „von größter Wichtigkeit. Denn wenn er eine sozial akzeptierte und institutionell ausgestattete Möglichkeit ist, wird es unvermeidlich sein, zu verhindern, dass daraus die Pflicht wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um den anderen nicht weiter zur Last zu fallen.“
Warnung vor Legalisierung der Suizidbeihilfe
Spaemann wurde nicht müde, vor der Legalisierung der Suizidbeihilfe zu warnen. Schon vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien 2002 hat er auf die Logik des assistierten Suizids hingewiesen, an die Euthanasiepraxis in Deutschland während der Herrschaft der Nationalsozialisten erinnert und vor einer Entsolidarisierung der Gesellschaft gewarnt. Das Sterben sei „eingebettet in die Riten menschlicher Solidarität“. Wer Suizid begehen wolle, müsse das „folgerichtig allein tun“. Anderen zuzumuten, dabei behilflich zu sein, hieße von ihnen zu verlangen zu sagen „Du sollst nicht mehr sein“. Es hieße, „das Fundament menschlicher Solidarität zu zerstören“. Der assistierte Suizid ist für Spaemann „der infamste Ausweg, den die Gesellschaft sich ausdenken kann, um sich der Solidarität mit den Schwächsten zu entziehen – und der billigste“. Dass die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht bestraft wird, stehe „in einem seltsamen Widerspruch zur Strafbestimmung für unterlassene Hilfeleistung“.
„Wo das Gesetz es erlaubt und die Sitte es billigt, sich selbst zu töten oder sich töten zu lassen, wird der alte, kranke und pflegebedürftige Mensch sich unversehens in der Situation vorfinden, sämtliche Mühen, Kosten und Entbehrungen zu verantworten, die seine Angehörigen, Pfleger und Mitbürger für ihn aufbringen müssen. Nicht mehr Schicksal, Sitte und selbstverständliche Solidarität sind es dann, die den Mitmenschen diese Opfer abverlangen, sondern der Pflegebedürftige (...), zumal er seine Mitmenschen ja leicht davon befreien könnte. Er lässt (...) andere dafür zahlen, dass er zu egoistisch oder zu feige ist, seinen Platz zu räumen. Wer möchte unter solchen Umständen weiterleben?“ Die Beihilfe zum Suizid sei „nur die Einstiegsdroge für die Enttabuisierung der Tötung ‚lebensunwerten Lebens‘ – auch ohne Zustimmung“. Sie ist der erste Schritt zur Tötung auf Verlangen. Der Übergang von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen sei dann „von der gleichen Konsequenz wie der Übergang von der gesellschaftlichen Akzeptanz des Selbstmordes zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Die Tötung auf Verlangen wird mit dem unveräußerlichen Recht auf Selbstbestimmung begründet. Aber wäre das ernst gemeint, so müsste jeder Todeswunsch eines erwachsenen, zurechnungsfähigen und informierten Menschen erfüllt werden. Aber das verlangt tatsächlich niemand.“
Ausdruck von Autonomie?
Hier irrte sich Spaemann: Das Bundesverfassungsgericht hat genau dies in seinem Urteil zur Suizidbeihilfe vom 26. Februar 2020 verlangt: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes, so das Gericht im ersten Leitsatz seines Urteils, „umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Die Entscheidung des Einzelnen, „seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu machen“ und dafür Hilfe von Dritten, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen, sei „als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren“. Spaemann hat dieses Urteil nicht mehr erlebt. Er hätte dem Gericht sicher vorgehalten, von einem Autonomieverständnis auszugehen, das der conditio humana nicht gerecht wird und die Solidarität der Gesellschaft untergräbt.
Kritierien der Normalität
Um dem Sterben wieder seinen Sitz im Leben zu geben, es also vor dem Verenden zu bewahren, rät Spaemann erstens zu einem ärztlichen Berufsethos, das „Kriterien der Normalität“ entwickelt, die deutlich machen, „was wir jedem Menschen und gerade den kranken und alten, an Zuwendung, an Pflege, an medizinischer Grundversorgung schulden und was stattdessen abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen“. Er möchte, dass nicht jeder Verzicht auf den Einsatz der äußersten Mittel als Tötung durch Unterlassen gebrandmarkt wird. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz der äußersten Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarke, der bereite „den Weg für das aktive Umbringen“. Zweitens rät Spaemann, der Hospizbewegung Aufmerksamkeit zu schenken. Sie, nicht die Euthanasiebewegung, sei „die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden wird, da beginnt die Kultur des Todes.“ Wenn die Familie in der Begleitung von Sterbenden überfordert ist, dann ist die Hospizbewegung die geeignete Hilfe, um Sterbenden zu einem menschenwürdigen Tod zu verhelfen. Im Hospiz ist es möglich, kompetente Pflege mit liebender Fürsorge durch Angehörige und Seelsorger zu verbinden und so dem Sterbenden die Chance zu geben, das Hingeben des eigenen Lebens als personalen Akt zu vollziehen.
Der Autor ist emeritierter Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Universität Osnabrück.
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