Das Leben ist ein Geschenk Gottes und seine Würde unverlierbar: Diese Grundüberzeugung der katholischen Lehre steht traditionell im Zentrum der bischöflichen Grußworte, die den „Marsch für das Leben“ begleiten. In den Grußworten zum anstehenden, vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisierten Marsch in Berlin und Köln am 19. September geht es aber auch wieder um die politische Dimension des Lebensschutzes. Der Eichstätter Diözesanadministrator Alfred Rottler warnt vor einer Aushöhlung des Rechts auf Leben, der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp vor einer parteipolitischen Vereinnahmung des Anliegens.
Konkret erinnert Rottler an einen Ausspruch der heiligen Teresa von Kalkutta, wonach Abtreibung „der größte Feind des Friedens“ sei. Papst Leo XIV. habe diese Worte als weiterhin „prophetisch“ bezeichnet, schreibt er. Keine Politik könne den Menschen wirklich dienen, „wenn sie den Ungeborenen das Geschenk des Lebens verweigert“, habe der Papst erklärt. Der unbedingte Schutz des Lebens aber sei „die fundamentale und nicht verhandelbare Aufgabe jedes staatlichen Handelns“. Das Recht auf Leben sei das grundlegende Menschenrecht, auf dem alle anderen Grundrechte aufbauten. Rottler erklärt: „Mit einiger Sorge sehe ich, wie dieses Recht mehr und mehr ausgehöhlt wird und so die Grundlagen unserer Demokratie in Frage gestellt werden.“
Evangelium statt politische Agenda
Ebenfalls mit Blick auf den von Kritikern oft vorgebrachten Einwand, dem Marsch würden sich auch Rechtsradikale anschließen, erklärt Schwaderlapp, dass sich das Engagement für das Leben „aus dem Evangelium – nicht aus einer politischen Agenda“ speise. Wer das Anliegen des Lebensschutzes für parteipolitische oder rechtspopulistische Zwecke zu instrumentalisieren versuche, dem widerspreche er entschieden. Der Marsch solle „kein Signal der Polarisierung sein, sondern ein Zeichen des Dialogs und der Ermutigung: Wir stehen an der Seite des Lebens, aber ebenso an der Seite der Menschen in schwierigen Situationen“.
Damit umreißt der Weihbischof zugleich, was ein christlicher Lebensschutz praktisch bedeutet. „Wenn wir vom Schutz ungeborenen Lebens sprechen, müssen wir auch die Lebensbedingungen der Familien in den Blick nehmen“, betont er. Konkret nennt er eine familienfreundliche Arbeitswelt, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verlässliche Kinderbetreuung und gezielte Unterstützung für Alleinerziehende. Auch Familien mit einem behinderten Kind müssten durch „Entlastungsangebote, Inklusion in Bildung und Arbeitswelt sowie durch eine öffentliche Sprache unterstützt werden, die nicht Defizite, sondern die Würde und Begabungen dieser Menschen“ betont.
Mit Blick auf Frauen in Schwangerschaftskonflikten fordert Schwaderlapp den Ausbau kirchlicher Beratungseinrichtungen, praktische Hilfe in den Gemeinden sowie geistliche Begleitung und seelsorgliche Angebote. Jede in Not geratene Frau müsse spüren, „dass es Menschen und Institutionen gibt, die an ihrer Seite stehen und ihr helfen, Wege für das Leben zu finden“.
Würde ist unabhängig von Leistung oder Alter
Theologisch stehen diese Forderungen auf der Grundlage des unveräußerlichen Rechts auf Leben eines jeden Menschen, das der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki hervorhebt. Menschliches Leben, so Woelki, sei kein Ergebnis von Mehrheitsentscheidungen oder Nützlichkeitsrechnungen, sondern „von Gott geschenkt“ und von Anfang an bis zum natürlichen Tod mit einer Würde ausgestattet, die niemand nehmen dürfe, weder dem ungeborenen Kind noch dem kranken, alten oder schwachen Menschen.
Ergänzend dazu erklärt der Münsteraner Weihbischof Stefan Zekorn, jeder Mensch sei von Gott „gewollt, geschaffen und geliebt“; seine Würde hänge weder von Gesundheit noch von Leistungsfähigkeit, Alter oder gesellschaftlicher Anerkennung ab. Sie komme ihm „von Anfang an bis zum natürlichen Ende seines Lebens unverlierbar zu“. Gerade deshalb bilde der Lebensschutz „eine wesentliche Grundlage für eine menschliche und solidarische Gesellschaft“.
Mit Blick auf die Wirkung des Marsches wünscht sich der Kölner Kardinal Woelki: „Möge dieser Marsch ein starkes Signal senden – in unsere Städte, in Politik und Gesellschaft, in unsere Gemeinden und nicht zuletzt in unsere eigenen Herzen.“
Drei Bischöfe nehmen teil
Die Grußworte der Bischöfe erfolgen vor dem Hintergrund weiterhin hoher Abtreibungszahlen. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn eine Beratung stattgefunden hat. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im vorigen Jahr 106.000 Abtreibungen gemeldet. Dies ist ein leichter Rückgang von 0,7 Prozent gegenüber 2024.
Am nächsten „Marsch für das Leben“ nehmen in diesem Jahr drei Bischöfe in Berlin teil: der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, sein Weihbischof Josef Graf sowie der emeritierte Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke. Der Marsch beginnt am Samstag, 19. September, um 13 Uhr gleichzeitig in Berlin am Washingtonplatz vor dem Hauptbahnhof und in Köln am Neumarkt. Nach Angaben des Bundesverbands Lebensrecht endet die Veranstaltung gegen 16.30 Uhr.
Unter dem Namen „Marsch für das Leben“ finden in Deutschland zwei Veranstaltungen im Jahr statt: Im Frühjahr veranstaltet der Verein „Stimme der Stillen e. V.“ einen Marsch in München. Im September organisiert der Bundesverband Lebensrecht (BVL) den „Marsch für das Leben“ in Berlin (seit 2002) und Köln (seit 2023). Neben Abtreibung wendet sich der BVL auch gegen Leihmutterschaft und assistierten Suizid.
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