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Ampel-Koalition versichert: Amt des Religionsbeauftragten bleibt erhalten

Nach der Regierungsübernahme der Ampel-Koalition stand das Amt des Religionsbeauftragten auf dünnem Eis. Doch der Posten bleibt bestehen und soll neu besetzt werden.
SPD-Ministerin Svenja Schulze
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Svenja Schulze möchte beim internationalen Engagement für die weltweite Religionsfreiheit mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und dem neuen Menschenrechtsbeauftragten zusammenarbeiten.

Die neu vereidigte Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) hat am Mittwoch bestätigt, dass sie in Kürze einen Vorschlag für die Besetzung des Religionsbeauftragten abgeben wird. Darüber hinaus verspricht sie, sich künftig für das Thema zu engagieren. 

2018 eingeführt, von SPD abgelehnt

Ob die Stelle von der Ampel-Koalition wiederbesetzt werden würde, war im Koalitionsvertrag nicht erwähnt worden. Das Amt des Religionsbeauftragten wurde 2018 von dem damals von der Union geführten „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (BMZ) eingeführt und mit dem Abgeordneten Markus Grübel (CDU) besetzt. Die SPD lehnte das Amt ab. 

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Dies scheint sich nun geändert zu haben. In einer heute herausgegebenen Pressemitteilung des BMZ steht: „Die Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht. Die weltweit zunehmende Einschränkung des Grundrechts der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist daher ein Grund zur Sorge.“ Svenja Schulze möchte beim internationalen Engagement für die weltweite Religionsfreiheit mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und dem neuen Menschenrechtsbeauftragten zusammenarbeiten, heißt es in der Pressemitteilung.  

Mehr als 80 Prozent der Menschen religiös

Zu dem Thema gab es heute eine Debatte im Bundestag. Anlass war ein Antrag der Union mit der Forderung, das Amt des Religionsbeauftragten fortzuführen. Der am achten Dezember aus dem Amt geschiedene Markus Grübel machte in seiner Rede klar: “Über 80 Prozent der Menschen weltweit sagen von sich, sie sind religiös. Wer Religion geringschätzt, ist weltfremd.“ Und: „Wer eine wertebasierte Politik macht, setzt sich darum für Religionsfreiheit ein.“ 

Frank Schwabe (SPD) betonte, dass es sich bei dem Recht auf Religionsausübung um ein Individualrecht handle, nicht um ein Kollektivrecht. Es gehe nicht um ein Recht von Obrigkeiten, darüber zu entscheiden, wie Religion ausgeübt werden sollte. Der neue Bundestagsabgeordnete für die Grünen, der 24-jährige Max Lucks, „outete“ sich in seiner ersten Bundestagsrede als „schwuler Katholik“. „Eines habe ich durch meine Religion lernen können: Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar“, sagte Lucks.  DT/esu

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