Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Schwäbisch Gmünd

Markus Grübel: Nicht das Bundesamt entscheidet, wer als Konvertit gilt

Der Bundesbeauftragte für Religionsfreiheit betont, dass bei Asylverfahren von Konvertiten eine Taufbescheinigung nicht staatlich hinterfragt werden dürfe.
Bundesbeauftrager für Religionsfreiheit Grübel
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | „Es steht völlig außer Zweifel, dass die Kirchen selber entscheiden, wer getauft und wer Christ ist“, so Grübel im Gespräch mit der „Tagespost“.

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), betont im Bezug auf Asylverfahren von Flüchtlingen, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, zu definieren, wer Christ ist und wer nicht. Das äußerte Grübel im Rahmen des siebten „Kongresses Christenverfolgung heute“ in Schwäbisch Gmünd. Der Pressesprecher des christlichen Hilfswerks „Open Doors“, Ado Greve, beklagte hingegen, dass kirchliche Glaubensbescheinigungen oft nicht anerkannt würden. In Bezug auf gewaltsame Übergriffe auf christliche Flüchtlinge in Asylheimen forderte der Bundestagsabgeordnete eine separate Unterbringung für gewaltbereite Bewohner.

Kirchen entscheiden, wer Christ ist

„Es steht völlig außer Zweifel, dass die Kirchen selber entscheiden, wer getauft und wer Christ ist“, so Grübel im Gespräch mit der „Tagespost“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe lediglich zu prüfen, ob möglicherweise eine Gefährdung bei einer Abschiebung bestehe und deswegen ein Abschiebungshindernis vorliege. „Aber wenn Monate lang Taufunterricht oder ähnliches durchgeführt wurde und eine Taufbescheinigung vorliegt, hat der Staat nicht zu beurteilen, ob der Mensch Christ ist oder nicht.“ Das sei grundsätzlich die Basis der Entscheidung des BAMF. 

Lesen Sie auch:

„Open Doors“-Pressesprecher Greve klagte jedoch: „Mit Glaubensbescheinigungen von Priestern, Pastoren oder Pfarrern scheint es oft noch unwahrscheinlicher zu sein, dass Konvertiten Asyl gewährt wird. Wenn jemand feststellen kann, ob der Konvertit nun überzeugter Christ ist, dann doch der Priester oder Pastor, der den Betroffenen teils über Jahre hinweg begleitet hat.“ 

Verbesserungen beim Vorgehen des BAMF

Grübel sieht bei dem Vorgehen des BAMF jedoch schon deutliche Verbesserungen: So sei in den letzten Jahren für Mitarbeiter, die nicht religiös sind, eine Handreichung erarbeitet worden, die dabei helfen soll, sinnvolle Fragen im Asylverfahren zu identifizieren. „Das BAMF hat bewusst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und sensibilisiert, die sich eher schwer getan haben im Umgang mit Konvertiten. Das ist ein wichtiger Schritt, dass man Sensibilität dafür schafft, dass auch ein gläubiger Mensch nicht auf alle Fragen eine Antwort hat und trotzdem gläubig sein kann. Ich glaube, dass künftig sensibler mit dem Thema Konvertiten umgegangen wird.“

In früheren Entscheidungen des BAMF seien teils zwar Konversionen anerkannt worden, jedoch mit der Ergänzung, dass diese keine Gefahr darstelle, wenn der Betroffene die Konversion nicht öffentlich auslebe. „Ich habe dem Bundesamt gegenüber deswegen betont, dass man einem Christen nicht sagen kann: Du kannst deinen Glauben heimlich praktizieren. Denn das Menschenrecht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch, seinen Glauben in Gemeinschaft zu leben und ihn öffentlich zu bekunden.“

Mit Blick auf die Drohungen und gewaltsamen Übergriffe, denen Christen und insbesondere Konvertiten in Asylheimen oft ausgesetzt sind, wie Greve in einer Präsentation bei dem Kongress darlegte, meinte Grübel, dass Menschen unterschiedlicher Religionen grundsätzlich gemeinsam in einer Unterkunft leben könnten. „Wenn wir schon von Vornherein Christen und Muslime getrennt voneinander unterbringen, dann wäre das ein Verstoß gegen diesen Ansatz. Aber wenn es Spannungen gibt, dann müssen die gehen, die Unfrieden stiften und für die muss dann eine besondere Unterkunft gesucht werden.“

2.000 von 5.000 Konvertiten abgelehnt

Die Erhebung von Open Doors, die diesen Herbst veröffentlicht wurde, zeigt, dass von rund 5.000 Konvertiten in Deutschland trotz vorgelegter Glaubensbescheinigungen rund 2.000 eine Ablehnung durch das BAMF erfuhren. Zudem heißt es in der Erhebung, an der sich 133 Landes- und Freikirchen beteiligten, dass das BAMF immer weniger Konvertiten einen Schutzstatus gewähre. So sei von rund 50 Prozent der Konvertiten aus dem Iran im Jahr 2017 der Asylantrag abgelehnt worden, 2020 hätten bereits 77 Prozent keinen Schutzstatus mehr bekommen. Zudem sei ein signifikanter Unterscheid zwischen den Herkunftsländern der Konvertiten festzustellen. So hätten Syrer fast ausnahmslos einen Schutzstatus zugesprochen bekommen, afghanische und nigerianische Konvertiten jedoch kaum.  DT/vwe

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung CDU Christenverfolgung Konvertiten Markus Grübel Open Doors Pfarrer und Pastoren Religionsfreiheit

Weitere Artikel

Ein Mord reißt ein junges Mädchen und deren Freund aus dem Leben. Freunde, Nachbarn, Politiker und die Kirche versuchen der Familie zu helfen. Und doch haben alle mehr Fragen als Antworten.
21.07.2023, 07 Uhr
Thomas Philipp Reiter

Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Streit um das Pfarramt für Frauen entbrannt. Im äußersten Fall droht die Spaltung.
22.04.2024, 16 Uhr
Vorabmeldung